Ein Bericht von Gerhard Kemmler.
Energiepolitisches Programm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen, beschlossen am 8. Dezember 2007: „Optimierung der Rahmenbedingungen für den Neubau von Klein-Wasserkraftwerken. Insbesondere bei letzterem Aspekt ist durchaus ein höheres Potenzial möglich, auch wenn dem die erwähnten naturschutzrechtlichen Belange (z. B. die EU Wasserrahmenrichtlinie) entgegenstehen“. Daran fühlt sich offenbar das „Grüne“ Umweltministerium heute immer noch gebunden.
Es brüskiert Angler- und Umweltverbände und verweigert den Widerruf eines Verwaltungsaktes für den Bau eines Miniwasserkraftwerkes, dessen Turbine im Natura 2000 Gebiet „Mittleres Schwarzatal“ mindestens an 250 Tagen im Jahr wegen Wassermangel keinen Strom erzeugen kann, aber das Gebiet und die WRRL-Ziele erheblich beeinträchtigen wird. Laut zuständigem Bundesministerium können Kleinkraftwerke unter 200 KW Nennleistung nicht wirtschaftlich betrieben werden. Also Geldwäsche oder Steuerabschreibungsmodell mit EEG-Förderung?
Zur Erinnerung: 7500 Kleinwasserkraftanlagen haben nahezu allen Flüssen wesentliche ökologische Funktionen genommen und fragmentiert. Und das für 0,3 % der Gesamtstromerzeugung.