EU-Wasserrahmenrichtlinie auf der Zielgerade?
Ein Resümee von Gerhard Kemmler. Artikel 14 der Richtlinie 2000/60/EG verlangt die Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen zu fördern. Für den letzten Bewirtschaftungszyklus 2021 bis 2027, den die Richtlinie vorsieht, wurden mit Veröffentlichung der Dokumente der Flussgebietsgemeinschaften (FGG)am 22.12.2019 die Bürger und Bürgerinnen gebeten, bis 22.06.2020 ihre Bemerkungen und Vorschläge zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung von Entwürfen der Bewirtschaftungspläne einzureichen. Wie schon in der ersten Anhörung 2018/19 hat der DAFV eine umfangreiche und kritische Stellungnahme eingereicht. Am 22.12.2020 erfolgt dann die Veröffentlichung der Entwürfe zu den Bewirtschaftungsplänen. Dazu kann jeder Interessierte bis zum 22.06.2021 Änderungsvorschläge einreichen. Es wäre wünschenswert, wenn unsere Angler, so wie beim vorjährigen, sehr erfolgreichen Fitness - Check zur Richtlinie zahlreich einbringen. Danach werden am 22. Dezember 2021 die behördenverbindlichen Bewirtschaftungspläne und die zugehörigen Maßnahmenprogramme vorgelegt.