In Deutschland ist die Angel-/Fischerei über Gesetze und Verordnungen
auf Ebene der Bundesländer geregelt. Dementsprechend besitzt Deutschland
16 unterschiedliche Landesfischereigesetze und Verordnungen, welche
sich ebenfalls in den Voraussetzungen zur Ausübung der Angelfischerei
unterscheiden können. Ausnahmsweise bilden auch EU - Regelungen zu
Schonzeiten und Fangbegrenzungen für bestimmte Fischarten. Hierbei kann
es mitunter zu Irritationen bezüglich der Anerkennung von
Fischereischeinen zwischen einzelnen Bundesländern kommen.
In Kooperation mit den Fischereireferenten/innen der jeweiligen
Bundesländer hat der DAFV (Deutscher Angelfischerverband e.V.) die
aktuellen Voraussetzungen zusammengestellt. In diesem Dokument finden
Sie, welche Anforderungen eine Anglerin oder ein Angler in dem
jeweiligen Bundesland erfüllen muss, wenn der Raub- und/oder
Friedfischangelei nachgegangen werden soll. Speziell geht es hierbei um
Personen, die im Bundesland ihres Erstwohnsitzes die Angelfischerei
ausüben möchten, sowie um inländischen Angeltourismus.