Wasserkraft

Seit hunderten von Jahren verändern Menschen Gewässer zu ihrem Nutzen. Die Maßnahmen dienen unterschiedlichen Zwecken: Wasserversorgung, Bewässerung, Energieerzeugung, Transportwege, Hochwasserschutz und Fischerei. Die Veränderungen haben für die angestammten Fischarten oft einen hohen ökologischen Preis.

Weniger als 10% der Fließgewässer in Deutschland sind im Jahr 2017 in einem „guten ökologischen Zustand“. Über 90% weisen mehr oder weniger große Defizite auf.

Fehlende Durchgängigkeit

Querverbauung im FlussNur eines von 1,3 Millionen geschätzten Wanderhindernissen in den Flüssen Europas. Foto: Olaf Lindner

Der mit Abstand häufigste Grund ist die fehlende Durchgängigkeit der Gewässer. Viele Flüsse gleichen heute einer endlosen Kette von Staustufen. Es gibt in Deutschland kaum noch Fließgewässer ohne die intensive Nutzung der Wasserkraft. Jedes Kraftwerk - sei es noch so klein - ist dabei ein schwerwiegender Eingriff in das Ökosystem Fluss.
„Dem Gewässer wird durch die Wasserkraft die Fließenergie entzogen und ein Wanderhindernis installiert. Vor den Kraftwerken entstehen ausgiebige Staubereiche. Dort lagern sich Sedimente ab und das Wasser erwärmt sich zusätzlich. Viele Fische kommen in nicht fachgerechten ausgelegten Anlagen zu Tode.“, erläutert Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin Deutscher Angelfischerverband.

Erhalt der aquatischen Biodi­versität

Die großen Errungenschaften bei der Ver­besserung der Gewässerqualität gegen Ende des Letzten Jahrhunderts haben die Aussicht auf lebendige und artenreiche Gewässer in ganz Deutschland eröffnet. Eine noch zu bewältigende Kernaufga­be des Flussgebietsmanagements bleibt es, die ökologische Durchgängigkeit der Flusssysteme wiederherzustellen. Die Durchwanderbarkeit der Fließgewässer für Fische, Neunaugen und Wirbellose ist eine grundlegende Voraussetzung für die Wie­derbesiedlung unserer Flüsse und Bäche und für den Erhalt der aquatischen Biodi­versität. Welche Artenvielfalt und welchen immensen Fischreichtum unsere Gewässer oft noch bis ins letzte Jahrhundert hinein beherbergten ist uns kaum noch bewusst. Um einen „guten ökologischen Zustand" der Gewässer zu erreichen gilt es, wo immer möglich, natur­nahe Lebensraumstrukturen zu schaffen und eigendynamische Prozesse zuzulassen. Die letzten unverbauten Gewässerstrecken sind als solche zu erhalten.

Wasserkraftnutzung untergräbt die Zielstellungen der Wasserrahmenricht­linie

Die Bedrohung der Fließgewässerlebens­räume in Europa nimmt jedoch zu. Auch in Deutschland ist die Wasserkraftnutzung weiterhin einer der großen ungelösten Konflikte im Natur- und Umweltschutz. Ihre Förderung untergräbt Zielstellungen der Wasserrahmenricht­linie und des Artenschutzes - zu beob­achten selbst in Gewässern, die Teil von Durchgängigkeitskonzepten oder Wieder­ansiedlungsprogrammen für Wanderfische sind. Gerade hier muss die Herstellung der Durchgängigkeit aber vorrangig auf die Beseitigung von Querbauwerken abzie­len. Der unterbrochene Sedimenttransport stellt an vielen Flussabschnitten eine zusätzliche Herausforderung dar.

Fische müssen wandern

Fische müssen Wandern. Viele Fischarten sind auf durchgängige Gewässer zwingend angewiesen. In erster Linie um ihre angestammten Laichplätze zu erreichen, aber auch um neue Gewässerabschnitte zu besiedeln oder im jahreszeitlichen Verlauf den Standplatz zu wechseln.

Flüsse brauchen Fließenergie

Lebendige Flüsse sind auf die Energie ange­wiesen, die ihnen die Wasserkraft entzieht. Der Aufstau verursacht eine dauerhafte De­gradierung der Fließgewässerlebensräume, unterbricht Wander- und Driftbewegungen im Gewässer und stört die dynamische In­teraktion von Fluss, Ufer und Aue.

Gewässersysteme bilden das ökologische Rückgrat unserer Landschaft. Mit ihren Auen bilden Flüsse und Bäche grüne Korridore, die eine Vernetzung der unterschiedlichsten Lebensräume und die Ausbreitung einer unübertroffenen Vielfalt von Arten ermöglichen. Die Fluss­bewohner, allen voran die Wanderfische, versinnbildlichen geradezu die ökologische Vernetztheit unserer Landschft. Ihre Wiederausbreitung und Wiederansiedlung zu ermöglichen ist eine Herausforderung, der sich die Angler verpflichtet fühlen.

 

Fragen und Antworten

 

  • Welche negativen Einflüsse hat die Wasserkraft auf das Ökosystem Fluss?

    Dem Gewässer wird durch die Wasserkraft die Fließenergie entzogen und ein Wanderhindernis installiert. Vor den Kraftwerken entstehen ausgiebige Staubereiche die Methanausgasungen erzeugen. Dort lagern sich Sedimente ab und das Wasser erwärmt sich zusätzlich. Viele Fische kommen in nicht fachgerecht ausgelegten Anlagen zu Tode.

  • Welchen Anteil hat die Wasserkraft an der Bruttostromerzeugung in Deutschland?

    Anteil der Wasserkraft an der Bruttostromerzeugung in Deutschland
    Während die Wasserkraft insgesamt einen Anteil von ca. 3,5% der Bruttostromerzeugung in Deutschland ausmacht. So entfällt davon nur ein Bruchteil auf die so genannte kleine Wasserkraft, also Anlagen mit einer Installierten Leistung bis 1 MW.

    (Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien­Statistik (AGEE­Stat))





  • Wieviele Wasserkraftanlagen gibt es derzeit in Deutschland?

    Laut dem Bundesumweltamt gibt es derzeit etwa 7600 Wasserkraftanlagen in Deutschland.

  • Welche Auswirkungen hat die Wasserkraft auf wandernde Fischarten?

    Rote Liste für Baden-Württembergs Fische, Neunaugen und FlusskrebseFür den flussreichen Süden von Deutschland führt die „Rote Liste für Baden-Württembergs Fische, Neunaugen und Krebse“ elf Fischarten mit ausgeprägtem Wanderverhalten auf. Der Stör ist in Baden-Württemberg bereits ausgestorben. Lachs, Meerforelle, Maifisch und Huchen sind vom Aussterben bedroht. Die anderen Arten gelten als stark gefährdet. Die Zahlen belegen den hohen Gefährdungsgrad von wandernden Fischarten in Deutschland.

    (Quelle: Rote Liste für Baden-Württembergs Fische, Neunaugen und Flusskrebse)



  • Gibt es technische Lösungen um Fische wirksam zu schützen?

    Es gibt eine Reihe von sinnvolen Schutzmaßnahmen bzw. technischen Lösungen, welche die Umweltschäden zumindest mindern. Bis zu einem Abfluss von 50m3/s pro Rechenfeld bestehen geeignete marktfähige Lösungen. Der DAFV fordert eine flächendeckende Nachrüstung alter Anlagen auf den aktuellen „Stand des Wissens“ und „Stand der Technik“ beim Fischschutz, Fischauf- und Fischabstiegs-Systemen. Eine erfolgversprechendes Konzept sind z.B. Leitrechen-Bypass-Systeme. Der Verband Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V. hat dazu die Fachinformation: Stand des Wissen und der Technik bei Fischschutz- und Fischabstiegssystemen an Wasserkraftanlagen veröffentlicht.

 

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Kleine Wasserkraft und Fischschutz – der Wille zur Umsetzung fehlt!

Der DAFV weist darauf hin, dass man die Schäden der kleinen Wasserkraft schon heute wirksam mindern könnte, wenn sie dem Stand der aktuellen Technik entsprechen würde – doch in vielen Fällen fehlt der Wille zur Umsetzung. Bundesweit gibt es in Deutschland derzeit ca. 7500 Wasserkraftanlagen, von denen nur ein geringer Teil mit Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen ausgestattet ist.

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Die Rückkehr der Lachse

Ein Kommentar von Dr. Christel Happach-Kasan.

Vor mehr als dreißig Jahren wurde damit begonnen, Lachse in unseren Flüssen wieder anzusiedeln. Die sehr hohen Erwartungen erfüllten sich nicht, aber in Rhein, Elbe und Weser konnte eine natürliche Vermehrung nachgewiesen werden. Zahlreiche Mitgliedsverbände des DAFV widmen sich der Rückkehr der Lachse in unsere Fließgewässer. Sie sind an nahezu allen größeren Gewässern aktiv, in denen ehemals der Lachs heimisch war. Deswegen bedeutet es auch eine Anerkennung, wenn überregionale Zeitungen sich des Themas annehmen. Leider ist das Resultat nicht überzeugend.

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Schäden durch Wasserkraft-Turbinen an Aalen viel größer als vermutet

- Schwerwiegende Wirbelsäulenschäden an äußerlich unverletzten Tieren -

Hamburg, Berlin, 26.04.2019.Erstmals hat die Tierärztlichen Hochschule Hannover Aale, die in der Weser gefangen wurden und aller Wahrscheinlichkeit nach mindestens ein Wasserkraftwerk passiert hatten, auf innere Verletzungen untersucht. Die Röntgenbilder zeigen, dass selbst die Aale, die äußerlich unverletzt waren, zu rund 50% teils schwerwiegende Wirbelsäulenverletzungen aufwiesen. Es gibt Stauchungen und Verschiebungen von Wirbelkörpern sowie Wirbelbrüche, die in dieser Form bei Menschen zu Gesundheitsschäden bis hin zu motorischen Ausfallerscheinungen und Querschnittslähmungen führen können. Dabei zeigte sich, dass die Häufigkeit dieser Verletzungen mit zunehmender Körperlänge angestiegen ist. Abwandernde Blankaale, insbesondere große Weibchen, sind überproportional betroffen, wenn sie die Flüsse auf dem Weg in Laichgebiete in der karibischen Sargasso-See verlassen.

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Thüringen – Miniwasserkraft in Natura 2000 Gebiet

Ein Bericht von Gerhard Kemmler.

Energiepolitisches Programm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen, beschlossen am 8. Dezember 2007: „Optimierung der Rahmenbedingungen für den Neubau von Klein-Wasserkraftwerken. Insbesondere bei letzterem Aspekt ist durchaus ein höheres Potenzial möglich, auch wenn dem die erwähnten naturschutzrechtlichen Belange (z. B. die EU Wasserrahmenrichtlinie) entgegenstehen“. Daran fühlt sich offenbar das „Grüne“ Umweltministerium heute immer noch gebunden.

Es brüskiert Angler- und Umweltverbände und verweigert den Widerruf eines Verwaltungsaktes für den Bau eines Miniwasserkraftwerkes, dessen Turbine im Natura 2000 Gebiet „Mittleres Schwarzatal“ mindestens an 250 Tagen im Jahr wegen Wassermangel keinen Strom erzeugen kann, aber das Gebiet und die WRRL-Ziele erheblich beeinträchtigen wird. Laut zuständigem Bundesministerium können Kleinkraftwerke unter 200 KW Nennleistung nicht wirtschaftlich betrieben werden. Also Geldwäsche oder Steuerabschreibungsmodell mit EEG-Förderung?

Zur Erinnerung: 7500 Kleinwasserkraftanlagen haben nahezu allen Flüssen wesentliche ökologische Funktionen genommen und fragmentiert. Und das für 0,3 % der Gesamtstromerzeugung.

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DAFV Stellungnahme zum 3. Bewirtschaftungszeitraum der Wasserrahmenrichtlinie

EU-Wasserrahmenrichtlinie auf der Zielgerade?

Ein Resümee von Gerhard Kemmler. Artikel 14 der Richtlinie 2000/60/EG verlangt die Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen zu fördern. Für den letzten Bewirtschaftungszyklus 2021 bis 2027, den die Richtlinie vorsieht, wurden mit Veröffentlichung der Dokumente der Flussgebietsgemeinschaften (FGG)am 22.12.2019 die Bürger und Bürgerinnen gebeten, bis 22.06.2020 ihre Bemerkungen und Vorschläge zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung von Entwürfen der Bewirtschaftungspläne einzureichen. Wie schon in der ersten Anhörung 2018/19 hat der DAFV eine umfangreiche und kritische Stellungnahme eingereicht. Am 22.12.2020 erfolgt dann die Veröffentlichung der Entwürfe zu den Bewirtschaftungsplänen. Dazu kann jeder Interessierte bis zum 22.06.2021 Änderungsvorschläge einreichen. Es wäre wünschenswert, wenn unsere Angler, so wie beim vorjährigen, sehr erfolgreichen Fitness - Check zur Richtlinie zahlreich einbringen. Danach werden am 22. Dezember 2021 die behördenverbindlichen Bewirtschaftungspläne und die zugehörigen Maßnahmenprogramme vorgelegt.

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Novellierungen im EEG 2021 und WHG dienen nicht dem Klimaschutz und sind eher im privatwirtschaftlichen Interesse der Wasserkraftbetreiber

Leider befasst sich die Öffentlichkeit zu wenig mit dem Geschehen in unseren Flüssen, die einst die artenreichsten Lebensräume überhaupt waren. Schon gar kein Interesse besteht, bis auf seltene Ausnahmen, der weiteren Degradierung juristisch Einhalt zu gebieten. So werden unter dem Deckmantel des Klimawandels zum Teil in der EU und besonders in Deutschland Privatinteressen bedient, die auch die letzten naturnahen Flüsse Europas auf dem Balkan, nach kürzlich veröffentlichten Studien, zerstören werden.

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Gesetzentwurf zur Wasserkraft zurückverwiesen! Offener Brief an den Umweltausschuss im Bundesrat / Bundestag

Der DAFV hat am 09.02.2021 zusätzlich zu der aktuellen Pressemitteilung zusammen mit anderen Umweltverbänden einen offenen Brief an die Mitglieder des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat sowie des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag verschickt.

Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz (BR DS 25/21) im Bereich der Wasserkraft und damit um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung lebendiger Flüsse mit gesunden Fischbeständen.

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