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Meeresschutzgebiete und Freizeitfischerei Tagung im Europaparlament

Welche Auswirkungen hat die Freizeitfischerei auf Meeresschutzgebiete? Mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigte sich das Interparlamentarische Arbeitsforum für Angelfischerei im Europaparlament auf seiner Sitzung am 9. Oktober 2017 in Brüssel.

 

Referenten aus den Bereichen Freizeitfischerei, Wissenschaft sowie Natur- und Umweltschutz stellten Parlamentariern und Vertretern weiterer EU-Institutionen aktuelle Studien und Untersuchungen zum Thema vor. Dabei zeichnete sich ab das die Freizeitfischerei in Meeresschutzgebieten eine ganze Reihe positiver Aspekte mit sich bringen kann, wenn sie nachhaltig und umsichtig betrieben wird. Neben dem ökonomischen und sozialen Nutzen der Angelfischerei kann durch sie beispielsweise eine erhöhte Aufmerksamkeit für Schutzmaßnahmen geweckt werden und auch, über den Weg der wissenschaftlichen Datenerhebung, Aussagen zu deren Wirksamkeit getroffen werden.

 

Angelfischerei steht nicht im Wiederspruch mit Schutzgebieten

Besonders interessant war ein Bericht aus den USA. Dort sind 26 Prozent der nationalen Meeresgewässer als Schutzgebiete ausgewiesen. Nur für 3 Prozent gilt ein generelles Angel- und Entnahmeverbot. In den anderen 23 Prozent sind Freizeitaktivitäten, wie die Angelfischerei, unter Berücksichtigung bestehender Managementpläne, erlaubt. Man hat bereits vor einigen Jahren erkannt, dass die Angelfischerei, wenn sie vernünftig gehandhabt wird nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen steht.

Ähnlich sind die Verhältnisse auch bei unseren nördlichen Nachbarn, in Dänemark. Dort wurden bei der Ausweisung mariner Natura 2000 Gebiete ökologisch unverträgliche Fischereimethoden (mobiles bodenberührendes Fanggerät, Stellnetze) verbannt, die Angelfischerei blieb aber, mit Ausnahme von kleinen Arealen mit hochsensiblen Riffstrukturen, erlaubt.

DAFV Bericht über Vorgehen des BUMB verwundert EU-Vertreter

Für Verwunderung sorgte ein Bericht über die Situation in Deutschland, der von DAFV-Vizepräsident Thorsten Wichmann vorgetragen wurde. Er schilderte die Herangehensweise des Bundesumweltministeriums (BMUB) bei der Ausweisung mariner Natura 2000 Gebiete im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee. Das vom BMUB jüngst ein Angelverbot verhängt wurde, während beispielsweise die Produktion von Windenergie, die Förderung von Öl, Gas und Bodenschätzen sowie der Schiffsverkehr und die Berufsfischerei weiterhin in diesen Gebieten erlaubt bleiben sollen, sorgte für ein gewisses Unverständnis bei den Tagungsteilnehmern. Ebenso die Tatsache, dass die Schutzverordnung zwei Tage vor der Bundestagswahl, ohne weitere Bekanntmachung und Diskussion mit den Betroffenen und ohne Zustimmung ebenfalls betroffener Ministerien von (Noch-) Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Alleingang unterzeichnet wurde.

Handlungsweise des BUMB weckt Unverständnis

Diese Handlungsweise widersprach dem Verständnis vieler Tagungsteilnehmer, die durch die präsentierten Fallstudien veranschaulicht bekamen, dass die positiven Aspekte der Angelfischerei in Meeresschutzgebieten die negativen Folgen überwiegen. Als Fazit aus der Veranstaltung zog ein Vertreter der EU-Kommission dann auch den Schluss, dass die Schutzziele mit einer fachgerechten und nachhaltigen Angelfischerei kompatibel gemacht werden müssen. Dazu muss der Dialog zwischen allen Beteiligten weitergeführt werden, denn mit Alleingängen wird es kaum möglich sein einen Konsens zu finden

Anmerkung:

Natura-2000-Gebiete umfassen mehr als 18% der Landfläche der EU und fast 6% des Meeresgebiets. Meeresschutzgebiete sind keine strengen Naturschutzgebiete, aus denen alle menschlichen Aktivitäten ausgeschlossen wären. DAFV und EAA sind der Ansicht, dass die Angelfischerei diese Gebiete nicht schädigt, sondern im Gegenteil vielfach zukunftsfähige sozioökonomische Aktivitäten bietet und ein Beitrag dazu leisten kann Naturschutzvorhaben wirksam umzusetzen

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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