Kormoran Fachtagung in Erfurt
- 26 Oktober 2017 |
- Publiziert in Kormoran
Anfang Februar 2018 hat uns die Urteilsbegründung (Entscheidung(en) des OVG LSA - 2 K 127/15 vom 22.11.2017) zur Klage des NABU gegen die Kormoranverordnung in Sachsen-Anhalt erreicht.
Gegen diese Entscheidung ist durch den NABU Rechtsmittel eingelegt worden. Das Aktenzeichen des BVerwG ist noch nicht bekannt.
Auch die Beschwerde des NABU gegen das Urteil zur Normenkontrollklage wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht endgültig zurückgewiesen.
Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der NABU hat außerdem die Kosten der Beschwerde zu tragen.
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 26 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 500.000 Mitglieder organisiert sind.
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