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Im Unterschied zu den Vorjahren (2018-2021) wird die dreimonatige Aal-Schonzeit in den Meers- und Küstengewässern in Deutschland um einen Monat nach vorne gezogen (Oktober bis Dezember 2022). Grundlage für die Schonzeit ist die Vorgabe der EU eine dreimonatige Schonzeit in dem Zeitraum zwischen August und Februar der jeweiligen Jahre einzurichten. Der DAFV hatte sich gegenüber dem Ministerium für einen Fortsetzung der Schonzeit in dem Zeitraum von November 2022 bis Januar 2023 ausgesprochen.

Während der Schonzeit gilt ein Aalfangverbot in den Meeres- und Küstengewässern. Die Binnengewässer sind von der Schonzeit nicht betroffen. Ziel der Schonzeit ist es, den Großteil der erwachsenen Blankaale auf dem Weg zu ihrem Laichgebiet in der Sargassosee zu schützen.

Pressemitteilung des BMEL

Dass das Thema Aal durchaus polarisiert und kontrovers diskutiert wird, zeigen die drei Korrekturen in der Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums BMEL am Tag der Veröffentlichung, die wir im Folgenden dokumentieren möchten. Die Korrekturen sind durch * gekennzeichnet:

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Um den Europäischen Aal zu schützen und die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, ein Fangverbot von drei Monaten in ihren Meeresgewässern festzulegen.* Auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlung des bundeseigenen Thünen-Instituts hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Während dieser Zeit gilt ein umfassendes Aalfangverbot. Damit sollen Aale insbesondere in der Zeit geschützt werden, in der sich ein Großteil des Bestands auf den Weg zu den Laichgebieten in der Sargassosee im Atlantik macht.

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung ist das Aufkommen von Jungaalen, sogenannten Glasaalen, im Jahr 2021 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,6 Prozent des historischen Glasaalaufkommens**. Im Jahr 2020 waren es noch 0,9 Prozent. Auch in anderen EU-Gewässern hat das Jungaalaufkommen abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent)***. Wichtig für den Schutz des Europäischen Aals sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbesondere in der Ostsee. Die Aale müssen die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee, einem atlantischen Seegebiet östlich des US-Bundesstaates Florida, zu erreichen.

Korrekturen an der ersten Fassung der Pressemitteilung am 13.6.2022:

* in der ersten Fassung der PM stand hier noch zusätzlich: "und die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften". Dies wurde gestrichen, denn es gibt nur einen einzigen Bestand. Dieser wird leider derzeit nicht nachhaltig bewirtschaftet, auch nicht bei der Einführung einer 3-monatigen Schonzeit

** ggü. der ersten Fassung der PM wurde hier "gemessen am Gesamtbestand" ersetzt durch "des historischen Glasaalaufkommens". Die genannten Prozentzahlen beziehen sich nicht auf den Gesamtbestand (dessen Größe man gar nicht kennt), sondern auf das Mittel des Referenzzeitraums 1960-1979.

*** in der ersten Fassung der PM lautete dieser Satz: "Auch in anderen EU-Gewässern hat der Anteil von Jungaalen am Gesamtbestand abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent)."

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