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Mach mit, mit wenigen Klicks kann jeder Angler einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unserer Gewässer und Fische leisten.

 

Ca. 7400 Wasserkraftwerke haben die Flüsse in Deutschland verbaut! #ProtectWater: Angler für saubere Gewässer und gesunde Fischbestände

Es gibt in Europa ein Gesetz, das schreibt vor, die Gewässer in Deutschland in einen "guten ökologischen Zustand" zu überführen. Das bedeutet sauberes Wasser, gesunde Fischbestände, Gewässer frei von Wanderhindernissen und naturnahe Verhältnisse. Selbst gegen einen übermässigen Frassdruck von Kormoranen ist es eine Hilfe.

Es kommt noch besser, ist dieser Zustand einmal erreicht, darf er sich nicht mehr verschlechtern. Das ist per Gesetz verboten. Wie alles Gute, kommt das Gesetz von der EU, gilt für ganz Europa und nennt sich Wasserrahmenrichtlinie oder kurz WRRL.

2003 ging es mit der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten los. Die Bundesregierung ist für die Bundeswasserstrassen, also die großen Schifffahrtswege wie Rhein, Main, Donau, Mosel, Elbe, Oder und viele Kanäle verantwortlich. Um alle anderen Gewässer kümmern sich die jeweiligen Bundesländer.

 

Der Bund geht mit schlechtem Beispiel voran

Das Ergebnis ist nach 15 Jahren Umsetzung mehr als ernüchternd. Der Bund geht mit schlechtem Beispiel voran und die Länder beklagen fehlende Rahmenbedingungen für effektive Maßnahmen. So haben Stand heute gerade einmal 8 Prozent der Gewässer in Deutschland das Ziel erreicht. Deutschland belegt damit den drittletzten Platz in Europa.

Man kann sich nun fragen, waren die Ziele zu ambitioniert, oder hat man zu wenig Anstrengungen unternommen die gesetzten Ziele zu erreichen. Deutschland ist eine der größten Volkswirtschaften der Welt und gilt als Land der Ingenieure. Wir schicken Menschen zum Mond, aber schaffen es in 15 Jahren nicht, Schleusen und Wasserkraftwerke für Fische durchgängig zu machen. Als der DAFV den deutschen Wasserdirektor Thomas Stratenwerth im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit dieser Frage konfrontiert hat, konnte dieser auch keine schlüssige Antwort liefern. An geeigneten technischen Lösungen mangelt es nicht. Es bleibt leider nur der Schluss, dass für viele Maßnahmen der Wille zur Umsetzung fehlt. Dem sollten die Angler mit vereinter Kraft entschieden entgegentreten.

Ziele beibehalten und keine weitere Fristverlängerung!

Man sagt: "Ein Ziel ohne einen Termin ist nur ein Traum". Nachdem die Frist für die Umsetzung schon zwei Mal verlängert wurde, gibt es nun eine letzte Frist bis zum Jahr 2027, das Ziel zu erreichen. Danach drohen Deutschland Vertragsstrafen durch die EU.

Anstatt nun mehr Anstrengungen für die Gewässer und die Fische zu unternehmen, wird versucht das Gesetz zu ändern und die gesetzten Ziele aufzuweichen. Das ganze nennt sich "Fitness-Check" der Wasserrahmenrichtlinie und findet derzeit statt. Während Politiker der Mitgliedsstaaten versuchen, die Frist erneut zu verlängern oder auch die Ziele aufzuweichen, bietet der "Fitness-Check" jedem Bürger der EU die Möglichkeit, seine Meinung einfliessen zu lassen. Wir sollten diese Chance nutzen!

Jeder Angler in Deutschland hat die Möglichkeit, mit wenigen Klicks die Initiative zu unterstützen. Es geht um die Einhaltung der Ziele der WRRL und dem verbindlichen Termin 2027 für deren Umsetzung. Hundert europäische Verbände haben die Kampagne #ProtectWater zusammen ins Leben gerufen.

Von der Bundesregierung erwartet der DAFV, dass sie den Beschluss der Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern im Juni 2018 umsetzt und sich auf EU-Ebene für den Erhalt der Gesetzgebung stark macht, denn sauberes Wasser und gesunde Fischbestände sind nicht verhandelbar, sondern öffentliche Güter, die geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden müssen.

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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