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Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV) Logo

Wie werde ich Angler?

6,57 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln!
Welche Voraussetzungen muss man in Deutschland erfüllen, um angeln gehen zu dürfen?
Wir erklären kurz und verständlich die notwendigen Schritte und geben Tipps, an wen man sich wenden kann, um Hilfe zu erhalten.

In vier Schritten zum Angeln

Fischerprüfung

fischereiprüfung

1 Will man in Deutschland angeln gehen, muss man früher oder später eine Sachkunde in Form der amtlichen Fischerprüfung nachweisen. In der Regel besucht man dazu einen Vorbereitungslehrgang, um danach die Prüfung erfolgreich abzulegen. Kurse bieten viele Angelvereine / Fischereiverbände an oder können online besucht werden.

Fischereischein

Fischereischein

2 Mit dem Prüfungsnachweis geht man zum Fischereiamt seiner Gemeinde und lässt sich einen Fischereischein ausstellen. Der Fischereischein sieht in jedem Bundesland anders aus, wird aber in der Regel deutschlandweit anerkannt.

Fischereierlaubnis

Fischereischein

3 Für die meisten Gewässer benötigt man dann zusätzlich eine Fischereierlaubnis in Form einer Tages- oder Jahreskarte. Die Fischereierlaubnis wird vom Besitzer oder Pächter des jeweiligen Gewässers bzw. Fischereirechts ausgestellt.

Angeln gehen!

angeln

4 Hat man alles zusammen, kann es losgehen. 6,57 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln!

Petri Heil!

Regeln je Bundesland

Das Fischereirecht ist Ländersache. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen, etwa befristete Urlauber- oder Touristenfischereischeine. Verbindliche Auskunft geben die Fischereibehörden und unsere Landesverbände.

Zu den Regelungen der Länder

Fragen und Antworten

Gehen Sie mit dem Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung zum Fischereiamt Ihrer Gemeinde und lassen Sie sich einen neuen Fischereischein ausstellen. Der Fischereischein sieht in jedem Bundesland anders aus, wird aber deutschlandweit anerkannt.

Das Fischereirecht ist in Deutschland auf Ebene der Bundesländer geregelt. Sie müssen sich an die Institution (Verein / Verband) wenden, bei dem Sie damals die Prüfung abgelegt haben. Die können in ihren Unterlagen nachsehen, ob Sie noch einen Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung haben und Ihnen ggf. eine Zweitschrift ausstellen.

Ansprechpartner in Ihrer Region

Unsere Landesverbände und ihre Vereine helfen bei Lehrgängen, Prüfungen und Angelerlaubnissen weiter.

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