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Die Agrarministerkonferenz hat am 31.03.2017 in Hannover unter TOP 38 Nr. 3 folgenden Beschluss gefasst:
[blockquote author=""]„Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder bitten daher das BMEL, mit dem BMUB eine Einschätzung zum Erhaltungszustand der jeweiligen Populationen der Tierarten Kormoran, Wolf und Biber in Deutschland bis zur Herbst-AMK schriftlich vorzulegen.“[/blockquote]

 

Darüber hinaus haben einige Länder (anlog zur Forderung des DAFV und der Kormorankommission) zusätzlich folgende Protokollerklärung abgegeben:

[blockquote author=""]„Das BMUB wird gebeten, sich auf dieser Grundlage gegebenenfalls für eine Überprüfung der Zuordnung des Kormorans zu Anhang II der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG vom 30.11.2009) bzw. für Wolf und Biber für eine Veränderung der Einstufung von Anhang IV in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) einzusetzen.“[/blockquote]

Der Bestand der Tierart Kormoran ist nicht gefährdet

Im Kern besagt der Bericht:

[blockquote author="Bericht des BMEL und des BMUB zur Einschätzung des Erhaltungszustandes der jeweiligen Populationen der Tierarten Kormoran, Wolf und Biber in Deutschland"]"Der Bestand der Tierart Kormoran ist nicht gefährdet. Dieser hat in Deutschland die Kapazitätsgrenzen seines Lebensraumes erreicht. Mit einem weiteren nennenswerten Anstieg der Bestände ist zukünftig nicht zu rechnen."[/blockquote]

Jäger mit Kormoranen Foto: Silvio HeidlerDer DAFV stellt jedoch die Frage, wie man bei dem aktuell hohen Bestand der Kormorane mit den anhaltenden massiven Schäden für geschützte Fischarten und die Fischereiwirtschaft in Zukunft umgehen will. Die allgemein anerkannten notwenigen Vergrämungsmaßnahmen werden nach wie vor fast ausschliesslich auf Angler, Fischer und Jäger abgewältzt. Die Prognose, dass mit einem weiteren Anstieg der Bestände nicht zu rechnen wäre sehen führende Wissenschaftler anders. So hat Dr. Voker Guthörl jüngst auf der Fachtagung Kormoran in Erfurt berichtet "Die Arealexpansion dieser Vogelart ist in Deutschland noch nicht abgeschlossen". Laut Dr. Helmut Winkler gibt es insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor Gebiete welche vom Kormoran bisher nicht besiedelt wurden, aber eine Ausbreitung auch auf diese Gebiete zu erwarten ist.

Ein einzelner Einfall von Kormoranen auf ihrem Zug vom, oder in das Winterquartier schädigt viele Gewässerabschnitte in kürzester Zeit auf viele Jahre. Selbst wenn Vergrämungsmaßnahmen durch entsprechende Kormoranverordnungen an diesen Gewässern zulässig sind, so ist es schlicht nicht möglich bedrohte Fischarten über Jahre hinweg rund um die Uhr zu bewachen.

Der DAFV fordert endlich aktiv zu werden und den Bestand in Deutschland aktiv zu managen. Die Erfahrungen zeigen, dass die bestehenden Komroranverordnungen kein Bestandsmanagement ersetzen können. Die Politik muss mit der Aufnahme des Kormorans in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie endlich die Voraussetzung für die überfällige Regulierung der Kormoranbestände schaffen.

Die derzeitigen Folgen der massiven Kormoranbestände sind nach wie vor verherend:

Verlust an genetischer Vielfalt

Trotz Entnahmebeschränkungen (freiwillig oder gesetzlich) für die Angler drohen gerade Fischpopulationen der Bachforellen und Äschenregion auszusterben. Die Fischarten dieser Gewässerregionen brauchten kein angeborenes Verhaltensmuster zum Schutz vor dem sehr effektiven Fischräuber, weil der Kormoran ursprünglich an den schnellfließenden Gewässern nicht vorkam. Besonders die Äsche ist gefährdet, da ihre Laichzeit während des Frühjahrszuges der Kormorane zu ihren Brutkolonien liegt.

Verschlechterung der Gewässergüte

Durch den Fraßdruck des Kormorans verändert sich die Nahrungskette im Gewässer. „Schlundgängige“, rd. 10 – 30 cm lange Fische, werden bevorzugt erbeutet. Dadurch können sich die Bestände von Kleinfischarten (Elritze, Groppe) erhöhen. Laufende Untersuchungen der Universität Koblenz-Landau an der Nister (Rheinland-Pfalz) (Schneider et. al 2015) zeigen, dass diese Veränderung Auswirkungen auf die gesamte Lebensgemeinschaft bis zu einer deutschlichen Verschlechterung der Gewässergüte hat.

Verlust an wertvollen Lebensräumen

Die massiven, vom Kormoran verursachten Verluste machen häufig die fischereiliche Bewirtschaftung von Teichen und Seen unrentabel. Gerade wegen ihrer Bewirtschaftung sind diese Gewässer aber häufig Refugien seltener, geschützter Tier- und Pflanzenarten. Gibt der Fischer sein Handwerk auf, gehen nicht nur traditionelle, an die Region gebundene Arbeitsplätze verloren, sondern aufgrund ihrer nachhaltigen Nutzung besonders schützenswert gewordene Lebensräume verschwinden ebenfalls.

Fischereirechte werden massiv entwertet

Durch die Verpachtung fischereilich nutzbarer Gewässer erzielen die Fischereirechtsinhaber Einnahmen. Werden die Fangaussichten aufgrund weggefressener Fischbestände zu gering, verlieren die Angelvereine ihre Mitglieder und der Verein kann die Pacht nicht mehr bezahlen. Diese Entwicklung ist für viele Angelvereine existenzbedrohend.

 

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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