Würzburg, Riga, Brüssel: Innerhalb weniger Wochen ist das Kormoranmanagement auf nationaler und internationaler Ebene so präsent wie selten zuvor. Am 25. September 2026 forderten dreizehn Bundesländer auf der Agrarministerkonferenz eine Initiative des Bundes in Brüssel. Am 6. Oktober 2026 legten Fachleute auf einem Workshop der Europäischen Beratungskommission für Binnenfischerei und Aquakultur (EIFAAC) in Riga neue Zahlen zu den Schäden vor.
Das Momentum für eine Änderung des europäischen Kormoranmanagements ist damit so groß wie nie zuvor. Ob es ausreicht, um die seit Jahrzehnten verhärteten Fronten und Strukturen aufzubrechen, bleibt jedoch abzuwarten.
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Bundesländer fordern eine Initiative des Bundes
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EU-Staaten verlangen im Agrarrat einen europäischen Managementplan
670 Mio. €
geschätzter Schaden an Fischbeständen pro Jahr
4–6 %
der Schäden werden entschädigt
Würzburg: Die Länder machen Druck auf den Bund

Die Agrarministerkonferenz hat sich am 25. September 2026 in Würzburg für ein europaweit abgestimmtes, wissenschaftsbasiertes und adaptives Kormoranmanagement ausgesprochen. Die Agrarressorts der Länder würdigen die Erholung des Kormoranbestands als Erfolg des europäischen Vogelschutzes, stellen aber zugleich fest, dass der Kormoran regional erheblich auf Fischbestände und die aquatische Biodiversität einwirkt. Lokale Maßnahmen wie Vergrämung und Entnahme nach Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie sollen weiter möglich bleiben, reichen nach Auffassung der Länder für eine dauerhafte Lösung aber nicht aus.
Dreizehn Länder gingen in einer Protokollerklärung noch weiter. Sie bezeichnen den Rahmenplan der EIFAAC, das „Framework for a European Management Plan for the Great Cormorant“, als wegweisende Fachgrundlage und bitten den Bund nachdrücklich, sich in einer zwischen Agrar- und Umweltressort abgestimmten Initiative bei der Europäischen Kommission für dessen Anwendung einzusetzen. Zudem soll der Bund sich auf EU-Ebene für eine Prüfung der Änderung des Schutzstatus einsetzen, mit dem Ziel, den Kormoran als jagdbare Art in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufzunehmen. Bei der nächsten Agrarministerkonferenz soll der Bund berichten, was er unternommen hat.
Riga: Die Wissenschaft legt Zahlen auf den Tisch
Nur wenige Tage später stand das Thema in Riga auf der Tagesordnung. Im Rahmen des EIFAAC-Symposiums fand am 6. Oktober 2026 ein Workshop zu den ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen fischfressender Prädatoren auf Fischbestände und Aquakultur statt. Seine Empfehlungen gehen an die 33. Sitzung der EIFAAC, die vom 7. bis 9. Oktober 2026 ebenfalls in Riga tagt.
Im Mittelpunkt stand die europäische Schadensinventur, die EIFAAC, die European Anglers Alliance (EAA) und die Federation of European Aquaculture Producers (FEAP) gemeinsam erstellt haben. Stakeholder aus 26 Ländern haben Daten für die Jahre 2023 und 2024 geliefert, für Deutschland unter anderem der DAFV mit einer Befragung von 49 Angelvereinen. Das Ergebnis: Der geschätzte Schaden an Fischbeständen liegt in den beteiligten Ländern bei mehr als 670 Millionen Euro pro Jahr. Auf die Binnen- und Angelfischerei entfallen davon schätzungsweise 150 bis 220 Millionen Euro. Teichwirtschaften verlieren im Schnitt 10 bis 30 Prozent ihrer Produktion, in Extremfällen bis zu 70 Prozent. Die bestehenden Entschädigungssysteme decken nur 4 bis 6 Prozent der Schäden ab.
Für Deutschland weist die Inventur rund 22.230 Brutpaare im Jahr 2024 aus. Bei der Mittwinterzählung im Januar 2025 wurden 34.126 Kormorane erfasst, der höchste Wert der langjährigen Messreihe. Der Fischverzehr wird auf mindestens 5.100 Tonnen pro Jahr geschätzt. Die befragten Vereine schreiben 75 bis 100 Prozent ihrer Bestandsverluste dem Kormoran zu und berichten unter anderem von zurückgehenden Äschen- und Coregonenbeständen.

Prof. Ian Cowx von der Universität Hull stellte den Entwurf einer Studie zu allen wichtigen Fischräubern in Europa vor. Seine Kernaussage: Rein lokale Maßnahmen lösen Konflikte mit hochmobilen Arten wie dem Kormoran nicht, das Management muss auf der Ebene der gesamten Population ansetzen. Den EIFAAC-Rahmenplan nennt die Studie als derzeit einzigen koordinierten Ansatz. Der Entwurf empfiehlt unter anderem, Ausnahmegenehmigungen schneller und einheitlicher zu erteilen und Fischerei- und Aquakulturbehörden gleichberechtigt an Entscheidungen über Prädatoren zu beteiligen. Diese Empfehlungen müssen von der EIFAAC allerdings erst noch angenommen werden.
Bemerkenswert war der Beitrag der lettischen Naturschutzbehörde. Der Brutbestand in Lettland ist seit 1991 um mehr als 3.400 Prozent gewachsen. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass eine Überprüfung des rechtlichen Status angemessen sein könne und dass das Management international koordiniert werden müsse. Das EU-Forschungsprojekt ProtectFish ermittelte in dänischen Flüssen und Fjorden Fraßraten des Kormorans von im Mittel mindestens 47 Prozent bei Bachforellen und Lachsen.
Brüssel: Mitgliedstaaten und Parlament erhöhen den Druck
Auch auf europäischer Ebene ist Bewegung in die Debatte gekommen. Im September 2025 forderte Schweden, unterstützt von sechs weiteren Mitgliedstaaten, im Agrar- und Fischereirat, den Kormoran in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufzunehmen und das Management EU-weit auf Grundlage des EIFAAC-Rahmenplans zu koordinieren. Die Europäische Kommission lud daraufhin im Oktober 2025 die Mitgliedstaaten zu einem strategischen Dialog über Kormorankonflikte ein und veröffentlichte im April 2026 neue Leitlinien zur Vogelschutzrichtlinie, die auch Hinweise zum Kormoranmanagement enthalten.
Im März 2026 stellte die EIFAAC ihren Rahmenplan im Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments vor. Nach Angaben der EIFAAC hatte das Parlament bereits 2008, 2018 und 2022 einen europäischen Managementplan gefordert. Im Mai 2026 legte Tschechien, unterstützt von acht weiteren Mitgliedstaaten, im Agrar- und Fischereirat nach und verlangte, die Arbeit an einem europäischen Managementplan in enger Zusammenarbeit mit der EIFAAC unverzüglich aufzunehmen.
| Wann | Was |
|---|---|
| September 2025 | Schweden und sechs weitere Staaten fordern im EU-Agrarrat die Aufnahme des Kormorans in Anhang II. |
| Oktober 2025 | Die EU-Kommission startet einen strategischen Dialog mit den Mitgliedstaaten. |
| März 2026 | Die EIFAAC stellt den Rahmenplan im Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments vor. |
| April 2026 | Die EU-Kommission veröffentlicht neue Leitlinien zur Vogelschutzrichtlinie. |
| Mai 2026 | Tschechien und acht weitere Staaten verlangen im EU-Agrarrat einen europäischen Managementplan. |
| September 2026 | Die Agrarministerkonferenz spricht sich für ein europäisches Management aus, dreizehn Länder fordern eine Initiative des Bundes. |
| Oktober 2026 | EIFAAC-Workshop und 33. EIFAAC-Sitzung in Riga, Vorstellung der europäischen Schadensinventur. |
Die Fronten bleiben verhärtet
So groß das Momentum ist, so deutlich sind die Widerstände. Im September 2025 forderten 40 Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen in einem gemeinsamen Schreiben, den EIFAAC-Rahmenplan zurückzuziehen. Sie sehen in den Vorschlägen eine Schwächung des Umweltrechts und appellieren an die Kommission, an ihrer Position festzuhalten, dass die Vogelschutzrichtlinie bereits einen geeigneten Rahmen biete. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat Zweifel geäußert, ob eine Einstufung als jagdbare Art den Fischbeständen tatsächlich hilft.
Auch in Deutschland ist das Bild nicht einheitlich. Bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages im Juni 2024 waren sich die Sachverständigen über das richtige Vorgehen uneins. Bremen, Hamburg und Niedersachsen haben sich der Protokollerklärung der Agrarministerkonferenz nicht angeschlossen. Und unter den Mitgliedstaaten, die im Agrarrat einen europäischen Managementplan gefordert haben, war Deutschland in beiden Fällen nicht vertreten.
Einordnung: Ein Fenster, das genutzt werden muss
Noch nie haben so viele Länder, Mitgliedstaaten und Fachgremien gleichzeitig ein europäisch abgestimmtes Kormoranmanagement gefordert, und mit der Schadensinventur liegt eine europaweite Datengrundlage zu den Schäden vor, wie es sie bislang nicht gab. Für Anglerinnen und Angler und ihre Vereine, die sich vielerorts mit großem ehrenamtlichem Einsatz für gefährdete Fischbestände einsetzen, ist das ein wichtiges Signal.
Entscheidend wird sein, ob aus Beschlüssen, Studien und Ratsnotizen konkrete Politik wird. Dazu muss der Bund die Bitte der Länder aufgreifen und sich in Brüssel klar positionieren, und die Europäische Kommission muss bereit sein, über den Dialog hinaus zu handeln. Der DAFV wird diesen Prozess gemeinsam mit der EAA eng begleiten und sich für ein wirksames, wissenschaftsbasiertes Kormoranmanagement einsetzen, das den Schutz des Kormorans und den Schutz unserer Fischbestände gleichermaßen ernst nimmt.
Quellen: Endgültiges Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz vom 25. September 2026 (TOP 48/49); FAO (2026): European inventory of fish damages caused by cormorant predation, EIFAAC Occasional Paper No. 60; Vorträge des EIFAAC-Workshops vom 6. Oktober 2026 in Riga; Ratsdokumente 12831/25 und 9449/1/26 REV 1; Europäische Kommission, Mitteilung vom 28. Oktober 2025.
