Auch die Beschwerde des NABU gegen das Urteil zur Normenkontrollklage wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht endgültig zurückgewiesen.
Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der NABU hat außerdem die Kosten der Beschwerde zu tragen.
Am 22.11.2017 wurde die Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg verhandelt. Der DAFV, Vertreter der Kormorankommission und der ansässigen Landesverbände waren bei der Verhandlung vor Ort. Der DAFV hat darüber bereits in einem gesonderten Beitrag berichtet.
Der wesentliche Klagegrund war die Auffassung des NABU, dass die geltende Kormoran-Verordnung (KormVO) in Sachen-Anhalt zeitlich und räumlich begrenzt werden muss. Dieser Argumentation ist das Gericht mit einer sehr ausführlichen und fachlich fundierten Begründung nicht gefolgt. In der Folge wurde nun auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil abgewiesen.
Den Beschluss zum Download:
Beschluss des Bundesverwaltungsgericht zur Klage gegen die Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt