Wasserkraftwerke (in Hessen) sind „bedroht“, so war in den Zeitungen entsprechend einer dpa-Meldung in dieser Woche zu lesen, weil die im Fluß/Bach zu belassende höhere Mindestwassermenge gesetzlich erhöht werden musste.
Die Bedrohung der Ökologie der hessischen Fließgewässer ist mit der neuen Mindestwasserregelung, wenn sie denn auch konsequent durchgesetzt wird, ein Schritt in die richtige Richtung um einen kleinen Teil der Bedrohung unserer Gewässer zu mindern.
Verband fordert höhere Mindestwassermenge
Seit Jahren hat der Naturschutzverband Hessischer Fischer die Änderung gefordert, dass künftig die im Fließgewässer zu belassende Mindestwassermenge höher sein muss, um dadurch ein Trockenfallen der Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen (WKA) aus ökologischen Gründen zu sichern. Die Änderung war notwendig, weil hier gerade bei Niedrigwasser die damals bestehende Regelung zwar behördlich festgelegt, aber weder kontrolliert noch bei nicht Einhaltung sanktioniert wurde. Dem Missbrauch durch die Kraftwerksbetreiber war Tür und Tor geöffnet.
Wasserkraft ist keine "grüne Energie"
Wasserkraft, als grüne zuverlässige Energie darzustellen ist allein dem enormen politischen Druck zur Umsetzung der Energiewende geschuldet. Die zitierte Potenzialstudie des Umweltministeriums wo in Hessen noch Energiegewinnung aus Wasserkraft möglich ist, war ein Schnellschuss und blinder Aktionismus ohne Berücksichtigung der ökologischen Folgen für unsere Fließgewässer.
Bis heute werden alle Fischarten durch WKA an ihrem Auf- und Abstiegsverhalten gehindert, zum großen Teil stark verletzt und bis zu 80% sogar getötet. Gerade die alten bestehenden Wasserkraftanlagen, die noch ohne jede seit 2009 gesetzlich vorgeschriebene Fischschutzeinrichtung in Betrieb sind, töten praktisch mit behördlicher Genehmigung, da die Behörden bisher noch keinen Kraftwerksbetreiber zum vorgeschriebenen Umbau in die Pflicht genommen haben.
Neue Anlagen wie beispielsweise das genannte Kraftwerk bei Lollar hat zwar wie dargestellt geforderte Fischschutzeinrichtungen installiert, aber eine Untersuchung über deren Funktion steht noch aus und wird von Fischereibiologen sowie Gewässerökologen stark bezweifelt.
Das einzige was funktioniert ist der Borstenfischpass, hier aber nur für das unversehrte Passieren der Kanufahrer.
Wasserkraft ist nicht klimafreundlich
Dass Wasserkraft klimafreundlich ist und den CO 2-Ausstoss mindert ist durch verschiedene Studien widerlegt (Uni Koblenz/Landau Saar und Main). Durch die Stauhaltung entsteht mangels Durchfluss und anaerobe Vorgänge am Gewässerboden das bis 25-fach klimawirksamere (Vergleich zu CO2) Methan. Dieses trägt mit seiner schleichenden Ausgasung zur Verschlechterung der Klimabilanz bei.
Durch Wasserkraftanlagen werden unsere Flüsse ihres Fließcharakters beraubt, wobei das gesamte Ökosystem leidet und zum Rückgang der Artenvielfalt im und am Wasser beiträgt.
Massive ökologische Schäden - geringer Nutzen
Der marginale Beitrag der Wasserkraft, lt. Wolfgang Harms vom Wirtschaftsministerium, von etwa 1,2 % des Nettostromverbrauchs (bundesweit 2,1%) relativiert die Bedrohung der Wasserkraftbetreiber wenn man das Zerstörungspotenzial an Biodiversität unserer Gewässer gegenüberstellt. Der Naturschutzverband Hessischer Fischer sieht eine größere Bedrohung durch die politischen Entscheidungsträger im Hessischen Umweltministerium, denn aktuelle Ereignisse, wie Eintrag von Gülle (Nitrat), Pflanzenschutzmitteln und Insektiziden, direkt oder indirekt in unsere Gewässer, müssten allen Tier- und Naturschutzverantwortlichen zeigen, dass nur die selbstreinigende Kraft der fließenden Welle unsere Flüsse noch retten können. Das Hessische Umweltministerium ist von dieser Erkenntnis leider noch weit entfernt und trägt mit seiner Gewässerpolitik zum schleichenden Sterben unserer Gewässer bei.
Pressemeldung des Verbandes Hessicher Fischer.