Social Media

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV) Logo

Das Angeln auf Meerforelle ist eine beliebte Freizetbeschäftigung für Anglerinnen und Angler in der Ostsee
Das Angeln auf Meerforelle ist eine beliebte Freizetbeschäftigung für Anglerinnen und Angler in der Ostsee. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Update 13.03.2022

Spätestens seit dem 21.03.2024 herrscht große Aufregung unter Schleswig-Holsteins Anglern, nachdem bekannt wurde, dass ein Nationalpark Ostsee kommen soll! In enger Zusammenarbeit mit dem  Landessportfischerverband Schleswig-Holstein finden sie hier den aktuellen Sachstand zu der Thematik:

Nationalpark wird nicht kommen – aber was kommt stattdessen?

Wie zu erwarten war und nun auch von der SHZ berichtet wurde, wird der Nationalpark Ostsee nicht kommen. Darauf hat sich nun die Landesregierung aus CDU und Grünen geeinigt. Die CDU hatte sich bereits im Oktober auf ihrem Parteitag gegen einen Nationalpark und für einen alternativen Ostseeschutz nach einem „6-Punkte.-Plan“ ausgesprochen. Wir hatten diese Entscheidung sehr begrüßt – lässt sie doch Raum, die tatsächlichen Probleme unserer Ostsee anzugehen ohne pauschale, wirkungslose Verbote mit sich zu bringen.

Mehr Schutz für die Ostsee – JA!

Was auch von Anfang an klar war und von uns mehrfach gefordert wurde: es muss etwas passieren, der Schutz der Ostsee muss verbessert werden! Nun, wo der Nationalpark Ostsee vom Tisch ist, wird über konkrete Maßnahmen gesprochen und sicherlich auch verhandelt. In diesen Verhandlungen waren und sind wir beteiligt. Wir haben in diesem Rahmen gefordert, dass die echten Probleme angepackt werden wo sie entstehen – an Land!

Im Gegensatz zu allen anderen Akteuren an der Ostsee sind wir im Bereich Fließgewässerschutz bereits sehr aktiv und wollen gern noch viel mehr tun! Wir sind die Augen und Ohren an den Gewässern, wir achten auf die aquatischen Lebensräume, wir schützen bedrohte Arten, setzen uns für Renaturierungsmaßnahmen ein – und sie auch oft genug um – und wir sind die Botschafter unserer Gewässer sowie ihrer Bewohner. Unser Engagement wollen wir gern intensivieren – dafür benötigen wir allerdings politische und finanzielle Unterstützung. Das haben wir in Gesprächen mit der Politik einmal mehr verdeutlicht.
Doch auch konkrete Zugeständnisse haben wir gemacht. So können wir uns vorstellen, für folgende Vereinbarungen einzutreten:

  • Ankerverzicht auf empfindlichen Riffgründen
  • Verzicht des Befahrens von aktiv genutzten Ruhe- und Rastplätzen überwinternder Vögel

Doch neben diesen Angeboten und zahlreichen weiteren Ideen für einen besseren Schutz der Ostsee unsererseits wurde im Laufe der politischen Gespräche und Abstimmungen deutlich, dass die Währung in diesen Verhandlungen Fläche sein würde. Es erschien dabei zweitrangig, ob ein Gebietsschutz die beste Problemlösung für die Probleme der Ostsee ist, oder nicht. Gemessen würde ein politischer Erfolg für bestimmte Akteure letztlich in Quadratkilometern. Folglich wurden wir darauf vorbereitet, dass auch in Bezug auf nutzbare Ostseeflächen zu Veränderungen kommen könnte. Wie diese Veränderungen aussehen werden, können wir noch nicht absehen. Wir können allen Anglern im Land versichern: wir haben hart für die Angelei verhandelt! Wir haben unter anderem rote Linien gezogen und immer wieder deutlich gemacht, dass unser Handeln so gut wie keine negativen Folgen für das Ökosystem oder die Lebensgemeinschaften der Ostsee hat.

Die Sprecher der kommerziellen- und Nebenerwerbsfischerei, MP Daniel Günther und Robert Vollborn sowie Johannes Radtke vom LAV-SH im Büro des Ministerpräsidenten." width="1024" height="768" class="wp-image-8744" style="width:1374px;height:auto" loading="lazy" decoding="async" /&gt;<figcaption class="wp-element-caption">In zahlreichen Gesprächen mit der Politik vermittelten wir unsere Standpunkte und verhandelten letztlich über konkreten Schutz der Ostsee.

Die Sprecher der kommerziellen- und Nebenerwerbsfischerei, MP Daniel Günther und Robert Vollborn sowie Johannes Radtke vom LAV-SH im Büro des Ministerpräsidenten.

In den kommenden Tagen erwarten wir mehr Informationen über die politischen Entscheidungen und werden euch hier natürlich auf dem Laufenden halten!


Stand 10.03.2024

Gemeinsame Stellungnahme zu den Forderungen der Umweltverbände

Gemeinsam mit der Initiative Freie Ostsee Schleswig-Holstein und in enger Absprache mit dem DAFV haben wir zu den Forderungen der Umweltverbände im Zusammenhang mit der Debatte um den Nationalpark Ostsee Stellung genommen:

Die Initiative „Freie Ostsee Schleswig-Holstein“ setzt sich aus engagierten Personen zusammen, die sich in ihrer Freizeit zusammengefunden haben, um ihren demokratischen Beitrag zu einem wirkungsvollen, ausgewogenen und gesellschaftlich akzeptierten Ostseeschutz zu leisten. Unter uns finden sich viele Naturwissenschaftler, Geisteswissenschaftler, Psychotherapeuten, Ärzte, Ökonomen, Lehrkräfte und Juristen, wir sind selbständige Handwerker, Gewerbetreibende, Freiberufler, Beamte und Angestellte. Uns eint die Liebe zu unserer Ostsee. Wir sind aufgrund der Multiprofessionalität unseres Teams uneingeschränkt in der Lage, die wissenschaftliche und gesellschaftlichen Diskussion fundiert zu beurteilen und einzuordnen.

Die Initiative „Freie Ostsee Schleswig-Holstein“ ist ebenso wie viele Naturschutzverbände und Naturschutzbeauftragte in Sorge um den Zustand unseres Binnenmeeres. Es ist wichtig und richtig, dass sich die Politik und Gesellschaft dieses Themas annehmen und dabei einen kritischen und offenen Diskurs pflegen. Wir begrüßen insbesondere die allgemein geteilte Feststellung, dass die wissenschaftlich maßgeblichen negativen Faktoren für den schlechten Zustand der Ostsee in einem zu hohen Nährstoffeintrag durch alle Ostseeanrainerstaaten (nur 2-3 % aus Deutschland), dem Klimawandel, Plastikmüll, der Verschmutzung durch den Großschiffsverkehr der internationalen Berufsschifffahrt und in den Auswirkungen der Munitionsaltlasten zweier Weltkriege zu suchen sind.

Wir sind jedoch eindeutig im Dissens mit den benannten Verbänden zu den aus den wissenschaftlichen Faktoren abgeleiteten lokalen umweltpolitischen Forderungen. Hierzu zählt insbesondere der Ruf nach ausgedehnten störungsfreien und unter strengem Schutz stehenden Zonen (mindestens 30 % der schleswig-holsteinischen Ostsee), ohne wissenschaftlich zu belegen, worin der Mehrwert dieser überaus einschneidenden Maßnahme besteht und ob damit der im Grundgesetz verankerte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird. Die nun geforderten störungsfreien Zonen gehen weit über die bisher diskutierte Gebietskulisse hinaus und würden wesentlich mehr Menschen von der Ostsee ausschließen, ohne die Hauptprobleme für den schlechten Zustand des Gewässers zu adressieren. Wir haben daher erhebliche rechtliche und politische Zweifel an der Verhältnismäßigkeit dieser Forderungen.

Fehlende Begründung der Maßnahmen

Wir stellen fest, dass sich die Forderung nach weiträumigen streng geschützten Zonen weder wissenschaftlich noch umweltpolitisch aus den vorliegenden Hauptproblemen der Ostsee ableiten lässt. Dieses Fehlen einer tragfähigen Begründung von Verbotszonen ist bereits im Konsultationsprozess angemahnt worden. Als Initiative weisen wir nachweislich seit vielen Monaten auf diesen Missstand hin. Leider ohne Erfolg, bis heute schuldet das Umweltministerium der Öffentlichkeit eine Erklärung. Auch die Ergebnisse des Konsultationsprozesses sind in diesem Zusammenhang eindeutig. Es bestehen mehr als begründete Zweifel an der Wirksamkeit und an der Verhältnismäßigkeit von derart einschneidenden Verboten. Auch wenn die Verbote nicht mehr die Marke Nationalpark Ostsee tragen, sind die Fordernden in der gesellschaftlichen Verpflichtung, sie zu begründen. Die Beschneidung der Freiheit von Millionen Menschen, sich an der Ostsee auszuleben und frei zu bewegen, muss belastbar sein. Ohne einen signifikanten Nutzen für die Natur sind Verbote Verfassungs- und ordnungsrechtlich unverhältnismäßig und unzulässig. Und selbst bei einem nachgewiesenen Nutzen für die Ostsee müsste in der Abwägung von Betretungsverboten auch das menschliche Bedürfnis nach einem Aufenthalt und sportlicher Betätigung in der Natur als wissenschaftlich erwiesener Faktor für die geistige und körperliche Gesundheit berücksichtigt werden. Verbote im Nationalpark Wattenmeer mit der Begründung, dass eine menschliche Aktivität schon theoretisch Einfluss auf die Natur haben könnte, dienen als mahnendes Beispiel einer einseitigen und unverhältnismäßigen Naturschutzpolitik. In der Vergangenheit von Nationalpark- und Naturschutzgebietsbefürwortern zitierte Studien, die eine größere Widerstandsfähigkeit ungestörter (insbesondere topographisch abgeschlossener) Ökosysteme gegenüber Umweltstress zeigen, sind auf die Ostsee und die dort vorzufindenden Umweltbedingungen nicht übertragbar. Die negativen – insbesondere internationalen – Einflüsse von außen überprägen in der Ostsee schlicht alle vermeintlich positiven Auswirkungen eines Gebietsschutzes.

Verpasste Chancen

Die aktuellen Forderungen nach umfassen Verboten können auch umweltpolitisch nicht überzeugen, denn bereits in der Vergangenheit ist es den verantwortlichen Stellen nicht gelungen, bestehende Abkommen, Verordnungen und Richtlinien hinreichend zu nutzen. Bevor neue bürokratische Maßnahmen erfolgen, gilt es die politischen Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten:

● Die Naturschutzgebiete Schleswig-Holsteins bieten bereits seit 1923 den höchsten Schutzstatus für besonders fragile und schützenswerte Naturschätze.

● Die Flora-Fauna-Habitat-Richtline der EU verpflichtete bereits 1992 die EU-Mitgliedsstaaten dazu, Lebensräume, Tiere und Pflanzen zu schützen. Die Vogelschutzrichtlinie aus 2009, deren Vorläufer bereits 1979 in Kraft trat, verpflichtet zum Schutz der Vogelarten. Gemeinsam bilden die FFH- und Vogelschutzgebiete das Schutzgebietsnetz Natura-2000. In der Ostsee sind insgesamt fast 12.750 km² (Stand 2014) Natura-2000 Flächen.

● Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde Ende 2000 unter anderem mit dem Ziel erlassen, Wasserkörper bis 2015 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen.

● Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie aus 2008 sah analog zur EU-WRRL vor, dass bis 2020 die Meere der Mitgliedsstaaten in einen guten Zustand (oder zumindest auf den Weg dahin) gebracht werden.

● Die zuletzt 2022 angepasste Düngemittelverordnung des Landes soll Wasserkörper vor einer Überdüngung durch die Landwirtschaft schützen.

● Der HELCOM Plan zu Nährstoffreduktion hat seit 2007 zum Ziel, Nährstofffrachten der Ostseeanrainer zu minimieren.

● MARPOL – das internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) vom 02.11.1973 (letzte Ergänzung von 2011) ist ein Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt.

Diese Aufzählung könnte man weiterführen – entscheidend ist jedoch, dass trotz dieser Werkzeuge die Ostsee heute in einem schlechteren Zustand ist als jemals zuvor. Es darf nicht sein, dass Ostsee-Anwohner und -Nutzer, deren Handlungen keinen signifikanten negativen Effekt auf die Gesundheit der Ostsee haben, nun die Rechnung einer seit Jahrzehnten verfehlten Umweltpolitik zahlen sollen. Die Verschlechterung zu stoppen und den Zustand zu verbessern, müssen alle Ostseeanrainer als ihre Aufgabe verstehen.

Kritische Würdigung einiger wesentlicher Forderungen der Umweltverbände

Nachfolgend sollen sieben strittige Forderungen der Umweltverbände und des Landesnaturschutzbeauftragten für einen besseren Schutz der Ostsee genauer betrachtet werden. Zum besseren Verständnis wird die jeweilige Forderung der Umweltverbände kursiv vorangestellt:

1. Der Schutz der Ostsee muss in Form von wirksamen Schutzgebieten wie einem Nationalpark oder Naturschutzgebieten (NSG) möglicherweise eingebettet in ein großflächiges Biosphärenreservat umgesetzt werden, denn nur die damit verbundenen konkreten und verbindlichen Schutzvorschriften, Schutzgebiete und Kontrollen gewährleisten den notwendigen Ostseeschutz.

Würdigung:

Es fehlt jegliche Begründung, warum nur ein Nationalpark oder Naturschutzgebiete (eingebettet in ein Biosphärenreservat) dies leisten können. In den bestehenden Natura-2000 Gebieten sind Schutzgüter definiert und ihr Schutz lässt sich über Verordnungen optimieren. Darüber hinaus sind besonders fragile und wichtige Bereiche der Ostseeküste bereits als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

2. Eine Trennung von Bereichen mit intensiver Nutzung von solchen, in denen Lebensgemeinschaften vorkommen, die für das Ökosystem Ostsee notwendig und schutzbedürftig sind, ist vorzunehmen.

Würdigung:

Diese Forderung macht den typischen Fehler einer isolierten modellierten Betrachtung.  Anders als in topographisch trennbaren Gebieten ist eine solche Trennung in der Regel in der Ostsee unmöglich. So nutzen z.B. viele schutzbedürftige sowie „systemrelevante“ Arten sehr weiträumige Bereiche der Ostsee, die sich nicht im Bereich einer nationalen Regelungsbefugnis befinden (Beispiel: Hering).

3. Mindestens 30 % der Wasserfläche in der schleswig-holsteinischen Ostsee müssen einem strengen Schutz unterliegen und von jeglicher Störung ausgeschlossen werden.

Würdigung:

Auch hier fehlt eine fachliche Begründung für diese extreme Forderung. Im Übrigen würden der strenge Schutz von 30 % der Ostseefläche in SH eine wesentlich größere Fläche einnehmen als die mögliche Kernzone eines Nationalparks bzw. ein Naturschutzgebiet. Ein Ausschluss der Menschen aus weiten Teilen der Ostsee, ohne einen signifikanten Mehrwert für die Ostsee benennen zu können und das menschliche Bedürfnis nach sportlicher Betätigung in Gewässern zu Gunsten der Gesundheit zu ignorieren, ist politisch grob fahrlässig und rechtlich unverhältnismäßig.

4. Die Nutzung einzelner Strandabschnitte entlang der Ostsee muss in nachgewiesenen ökologisch sensiblen Bereichen, z.B. den Brutplätzen von Strandvögeln temporär oder vollständig eingeschränkt werden mit einem Ziel von etwa 10 % Strandschutzgebieten.

Würdigung:

Ökologisch sensible Bereiche, besonders Brutplätze von Strandvögeln, sind schon heute Naturschutzgebiete. Eine pauschale Forderung nach weiteren Sperrungen von Stränden ist unwissenschaftlich und willkürlich. Begrüßenswert ist jedoch der Ansatz, statt wie bisher auf ganzjährige Betretungsverbote in NSGs zu setzen, diese an die schutzbedürftigen Brutzeiten der Strandvögel anzupassen. Dies erscheint geeignet, die Akzeptanz der Bevölkerung für einen sinnvollen und begründeten Umweltschutz zu erhöhen.

5. Zur Umsetzung eines wirksamen Gebietsmanagements braucht es eine leistungsfähige zentrale Gebietsverwaltung mit Vollzugsaufgaben.

Würdigung:

Hier soll eine teure Nationalparkverwaltung ohne Nationalpark geschaffen werden. Wesentlich sinnvoller wären die knappen Steuergelder investiert, wenn bereits bestehende, jedoch oft hoffnungslos unterbesetzte und unterfinanzierte bestehende Behördenstrukturen reorganisiert und für ihre Tätigkeiten hinreichend ausgestattet würden. Es kann nicht sein, dass überall Bürokratieabbau gefordert wird und hier weitere Parallelstrukturen geschaffen werden. Auch die geforderten Vollzugsaufgaben lassen aufhorchen, denn hier wird nichts anderes gefordert als eine erweiterte Ranger-Umweltpolizei. Auch sollten lieber die bestehenden Ordnungskräfte (u.a. Polizei) gestärkt werden, diese hoheitlichen Aufgaben zu übernehmen.

6. Vorhandene Seegraswiesen, Riffe und Muschelbänke bedürfen innerhalb wie auch außerhalb von Schutzgebieten eines strengen Schutzes vor Eingriffen, daher müssen diese als verbindliche Schutzzonen mit eindeutigen Verbotsvorschriften ausgewiesen werden.

Würdigung:

Auch hier müssen Maßnahmen kausal belastbar geboten sein. Es darf nur das verboten werden, was der Natur schadet und im ausgewogenen Verhältnis zu den menschlichen Bedürfnissen steht. Weder Seegraswiesen, noch Riffe oder Muschelbänke sind durch die normale direkte Nutzung von z. B. Wassersportlern in Gefahr (Ankerverbote zum Schutz von Seegraswiesen sind selbstverständlich und bereits aus allgemeinen Nutzungsempfehlungen vieler Sportverbände abzuleiten). Wieder sind es in der Regel Klimaerwärmung und Nährstoffeinträge sowie auch die Einwanderung nicht lokaler Pflanzen (Blasentang), die diese wertvollen Untergrundtypen gefährden. Seegraswiesen wuchsen früher in größeren Tiefen, heute sind sie aufgrund des starken Algenwachstum und der damit einhergehenden geringeren Lichtverfügbarkeit in tieferem Wasser auf Flachwasserbereiche begrenzt. Im Flachwasser sind die Temperaturen allerdings zeitweise für das Überleben der Pflanzen zu hoch. Riffe ersticken im sauerstofffreiem Tiefenwasser, werden von Algen oder nicht endemischen Pflanzenarten überwuchert oder werden von absterbendem organischem Material überlagert. Muschelbänke leiden ebenfalls unter zu hohen Wassertemperaturen und Sauerstoffknappheit im Sommer. Verbotsvorschriften im Wassersport helfen angesichts der tatsächlichen Probleme nichts.

7. Freiwillige Maßnahmen können nur unterstützend für den Ostseeschutz wirken. Sie bedürfen aber eines begleitenden Monitorings und einer stetigen Evaluation hinsichtlich der Erreichung und Einhaltung ihrer Ziele. Sie ersetzen keine verbindlichen und für alle geltenden Regelungen.

Würdigung:

Alle ordnungsrechtlichen Eingriffe und Maßnahmen, die dem Naturschutz dienen sollen, müssen evaluiert werden. Ohne Monitoring, Auswertung und Einordnung können sinnvolle nicht von sinnlosen Maßnahmen unterschieden werden. Unsere Gesellschaft lebt aber von Freiwilligkeit und freiwillige Maßnahmen bilden das Rückgrat einer Vielzahl funktionierender Schutzkonzepte. Nur so kann ein erfolgreicher inklusiver Naturschutz in der betreffenden Zielgruppe verankert werden. Die Einbeziehung der Menschen, die sich an und in der Ostsee bewegen, ist der beste Weg für ein gesellschaftlich verwurzeltes Naturschutzverständnis. Die momentan vielfach geforderte Verbotspolitik führt hingegen zu einer demokratiegefährdenden Verdrossenheit. Anstatt Begeisterung zu wecken, wird so die wichtige gesellschaftliche Akzeptanz gefährdet.

Fazit

Leider wird der Initative Freie Ostsee Schleswig-Holstein oft vorgeworfen, aus Gründen eines vermeintlichen Eigennutzes nicht die bestehenden Probleme anzuerkennen. Dem ist nicht so, wie die vorangestellten Einlassungen zeigen sollen. Ohne eine drastische Nährstoffreduzierung und eine Verringerung von Einleitungen sowie einer Lösung des Problems der Munitionsaltlasten wird sich die Ostsee nicht erholen. Auch verstärkt durch die großen Infrastrukturprojekte der Fehmarnbelt- und Sundquerung wird der Wasseraustausch mit der Nordsee geschwächt und die Sauerstoffknappheit verstärkt.  Sommerliche Algenblüten werden weiter zunehmen. Vor allem ein gemeinsames Nährstoffmanagement aller Ostsee-Anrainerstaaten, wie das HELCOM Nutrient input reduction scheme es vorsieht, erscheint geeignet, die Ostsee in ihrer heutigen Form zu bewahren. Die Nährstofffrachten wurden in den vergangenen Jahrzehnten bereits signifikant reduziert – dieser Trend muss durch neue Technologie, einen veränderte Landnutzung, eine angepasste Landwirtschaft und ein Umdenken in der Abwasserbehandlung ausgebaut und fortgesetzt werden.

Zitat Peter Heldt, Präsident LAV-SH:

„Es ist allerhöchste Zeit, endlich die bestehenden Möglichkeiten zu mehr Meeres- und Gewässerschutz auszuschöpfen. Wenn wir es ernst meinen mit dem Ostseeschutz kommen wir nicht umhin, die Binnengewässer rund um die Ostsee konsequent zu schützen. Die Mittel dafür, wie zum Beispiel die EU-Wasserrahmenrichtlinie, haben wir längst – wir müssen sie nur auch ernsthaft nutzen!“

Zitat Björn Brüggemann:

„Die Rettung unserer geliebten Ostsee gelingt nicht mit dem Ausschluss, sondern nur mit Einbeziehung der Menschen, die mit der Ostsee leben.“

Zitat Alexander Seggelke, DAFV-Geschäftsführer:

Der DAFV spricht sich für ein wissenschaftlich basiertes und begleitendes Management der marinen und limnischen Gewässer aus, dies gilt entsprechend auch für geplante Meeresschutzgebiete. Wir sind überzeugt, dass die Zielvorgaben für Schutzgebiete sowohl ökologische als auch soziale Ansätze verfolgen müssen, um eine Win-Win-Situation für den Naturschutz, aber auch für die Freizeitnutzung zu schaffen. Nur so wird eine nachhaltige Selbstverpflichtung bei den Menschen zum Schutz der Umwelt geschaffen und langfristig im Bewusstsein verankert. Es gibt keinen plausiblen Grund, alle menschlichen Aktivitäten großflächig aus unserer Natur auszusperren.

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

Kontaktdaten

Bundesgeschäftsstelle

Reinhardtstr. 14
10117 Berlin

 

+49 (0) 30 97104379

info@dafv.de

Berlin, Deutschland