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Am 30. November veranstaltete der Fischereiausschuss (PECH) des Europäischen Parlaments eine öffentliche Anhörung zum Thema "Datenerhebung und Freizeitfischerei". Die Sitzung bot Gelegenheit, auf den gravierenden Datenmangel bezüglich der Freizeitfischerei hinzuweisen.

Der Europäische Anglerverband (EAA) und der Europäische Verband der Angelgeräte-Händler (EFTTA), forderten nachdrücklich eine umfassende europaweite Erhebung im 5-Jahres-Rhythmus, um den wirtschaftlichen und sozialen Wert des Freizeitfischereisektors regelmäßig zu bewerten. Bessere Daten über die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Freizeitfischerei sind unerlässlich, um das Management der Freizeitfischerei zu verbessern und die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu erreichen. EAA und EFTTA forderten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments außerdem dazu auf, sich für die Einbeziehung der Freizeitfischerei in die GFP als integralen Sektor einzusetzen.

 

Laut einer vom Fischereiausschuss in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2017 gibt es in Europa mehr als 9 Millionen Einwohner, die in ihrer Freizeit im Meer angeln und damit einen wirtschaftlichen Gesamtwert von 10,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren und fast 100.000 Arbeitsplätze sichern. Darüber hinaus schätzen EAA und EFTTA, dass es etwa 10 Millionen Freizeitangler gibt, die nur im Süßwasser angeln. Bei diesen Zahlen handelt es sich lediglich um Schätzungen, die auf gesammelten und zusammengetragenen Daten sowie auf der Extrapolation für einige Mitgliedstaaten beruhen, wobei insbesondere für das Mittelmeer und das Schwarze Meer keine Daten vorliegen. Allerdings vermitteln die Daten nur ein unvollständiges Bild, was die Notwendigkeit unterstreicht, mehr Daten über die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Meeresangeln zu sammeln.

Eine europaweite Datenerhebung alle fünf Jahre

Olivier Portrat, Geschäftsführer der EFTTA, der im Namen der EAA und der EFTTA vortrug, betonte, „dass es für die EU höchste Zeit sei, mehr und bessere Daten über die Freizeitfischerei zu erheben und den ausschließlich kontrollorientierten Ansatz, der sich an den Rahmenbedingungen der kommerziellen Fischerei orientiert, zu überwinden. Die Freizeitfischerei hat einen hohen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen, der weit über den Einzelhandelspreis eines Fisches hinausgeht. Dieser Nutzen muss jedoch solide und regelmäßig bewertet werden, damit er in die Politik und die Bewirtschaftungsmaßnahmen der EU einfließen kann“. Er bekräftigte die Forderung des Sektors nach einer europaweiten Erhebung, die alle fünf Jahre durchgeführt werden sollte, um den wirtschaftlichen und sozialen Wert des Sektors zu bewerten.

Bessere Daten für besseres Management

Mehrere Experten waren eingeladen, ihre Sichtweise zu diesem Thema darzulegen. Robert Arlinghaus, Leiter der Forschungsgruppe Integratives Angelfischereimanagement am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), betonte die Notwendigkeit, dass den Anglern Anreize zur Verbesserung der Datenerfassung geboten werden müssen. Er fügte hinzu, dass "es viel zu viele Menschen gibt, die an der Freizeitfischerei beteiligt sind, als dass man sie aus politischer Sicht außer Acht lassen oder ignorieren könnte." Er plädierte nachdrücklich für die Entwicklung eines echten europäischen politischen Rahmens für die Freizeitfischerei.

Harry Strehlow, Leiter der Forschungsgruppe Marine Freizeitfischerei am Thünen-Institut für Ostseefischerei, betonte, dass ein fairer und gerechter Zugang zu den Ressourcen auf der Grundlage ökologischer und sozioökonomischer Daten den Nutzen für alle Sektoren maximieren würde, sowohl für die Freizeit- als auch für die Berufsfischerei. Er fügte hinzu, dass es notwendig sei, den Unterschied zwischen den Bewirtschaftungszielen für die Freizeitfischerei und die kommerzielle Fischerei genau zu verstehen: "MSY ist kein relevantes Ziel für die Freizeitfischerei".  

Zwei weitere Experten, Henriques Filipe Henriques, Datenerfasser aus Madeira, Portugal, und Ana Gordoa, leitende Forscherin am Centre of Anvanced Studies in Blanes, konzentrierten sich auf die in ihren jeweiligen Regionen erhobenen Daten und die Herausforderungen bei der Datenerfassung. Sie betonten, dass die Freizeitfischerei sehr vielfältig ist.

Freizeitfischerei in die Gemeinsame Fischereipolitik einbeziehen

Fred Bloot (Präsident der EAA) und Florian Stein (Mitglied des EAA-Vorstands und Ansprechpartner für Sozioökonomie der Angelfischerei) schlossen sich im Nachgang der Anhörung der Schlussfolgerung von Olivier Portrat an und betonten, dass "die Einbeziehung des Freizeitfischereisektors in die Gemeinsame Fischereipolitik überfällig ist. Sie würde dazu beitragen, einen fairen und nachhaltigen öffentlichen Zugang zu den Fischbeständen zu gewährleisten und die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit zum Nutzen der Küstengemeinden zu erreichen."

Die Anhörung hat gezeigt, dass Experten für Datenerhebung und Politik sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments zwei der wichtigsten Forderungen von EAA und EFTTA unterstützen: Es müssen mehr und bessere Daten über die Freizeitfischerei erhoben werde, u.a. durch eine paneuropäische Erhebung alle fünf Jahre, und die Freizeitfischerei muss als separater, voll anerkannten Sektor in die Gemeinsame Fischereipolitik aufgenommen werden.

EAA und EFTTA werden weiterhin mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten, um eine angemessene Fortsetzung der Diskussionen zu diesem für den Sektor wichtigen Thema, auch auf Ebene der Europäischen Kommission, sicherzustellen.

Link zur Tagesordnung der Anhörung

Link zu den Präsentationen der Redner

Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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