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Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV) Logo

Für die Anglerinnen und Angler in Deutschland wächst die Bedeutung der Europäischen Fischereipolitik stetig. Die Entscheidungen und Richtlinien der EU beeinflussen direkt die Gesetzgebung in der Bundesrepublik. 6,24 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal pro Jahr Angeln[1], das sind mehr als 7 Prozent der Gesamtbevölkerung. Durch ihr direktes Engagement im Gewässerschutz leisten sie einen bedeutenden ökologischen Beitrag. Ebenso kommt der Angelfischerei mittlerweile ein hoher sozioökonomischer Stellenwert zu. Um unseren Mitgliedern im Vorfeld der Europawahlen eine Orientierung geben zu können, haben wir alle deutschen Kandidierenden für die Europawahl 2019 angeschrieben. Die Fragen und Antworten finden Sie nun in diesem Artikel:

 


Thema: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Im Jahr 2000 ist von der EU die Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet worden. Sie hat die Bildung von Flussgebietseinheiten verfügt, um die Gewässer unabhängig von administrativen Grenzen nach ihren Einzugsgebieten zu bewirtschaften. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie war bis 2015 die Erreichung des guten ökologischen Zustands der Gewässer. Dazu gehört beispielsweise die Durchgängigkeit des Gewässers für wandernde Fische und Rundmäuler. Das Umweltbundesamt hat 2012 in einer Untersuchung festgestellt, dass 80% der Gewässer in Deutschland die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreichen. Stauwehre und über 8000 Wasserkraftanlagen verhindern die Durchgängigkeit der Gewässer. Binnenwanderungen der aquatischen Organismen werden unterbunden. Anadrome Fischarten wie Lachs, Meerforelle, Stör und Rundmäuler, können ihre Laichbiotope im Oberlauf der Flüsse nicht erreichen, werden in den Turbinen von Wasserkraftanlagen in großer Zahl tödlich verletzt. Der Aufstieg der Glasaale wird behindert und die Abwanderung der Blankaale zum Laichen in der Sargassosee ist mit hohen Verlusten verbunden. Im Vergleich zu den Erfolgen, die in Deutschland z. B. bei der Reinhaltung der Luft erzielt wurden, ist die mangelhafte Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie ein Armutszeugnis. Kürzlich haben über 380.000 europäische Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für die konsequente Ausführung der Wasserrahmenrichtlinie erhoben. Über 100 NGOs hatten mit der Kampagne #ProtectWater Bürger aus ganz Europa aufgerufen, sich für die Aufrechterhaltung der Wasserrahmenrichtlinie einzusetzen.

Frage 1: Wie stehen Sie zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie mit dem Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot unserer Gewässer. Wie stehen Sie zur Umsetzung in Deutschland?

Frage 2: Sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Durchgängigkeit unserer Fließgewässer zu verbessern und die ökologischen Schäden durch Anlagen zur Gewinnung von Strom aus Wasserkraftanlagen zu mindern und welche sind dies?

Frage 3: Obwohl Wasserkraftanlagen vielfältige und massive negative Auswirkungen auf die Gewässerökologie und speziell den Fischbestand eines Gewässers haben, wird der Bau solcher Kleinanlagen weiter vorangetrieben und in manchen Staaten sogar finanziell gefördert. Halten Sie diesen Zustand für praktikabel?

CDU/CSU

Antwort Frage 1, 2 und 3: Die Wasserrahmenrichtlinie hat sich als zentrales Instrument einer integrierten und flussgebietsbezogenen Gewässerbewirtschaftung bewährt. CDU und CSU wollen, dass der nach der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) geforderte gute ökologische Zustand so schnell wie möglich in allen Gewässern erreicht wird. Dafür muss mit Nachdruck an der Durchgängigkeit des Gewässernetzes gearbeitet werden. Wo immer möglich und sinnvoll, gilt es, natürliche und naturnahe Strukturen im Interesse des Arten- und Lebensraumschutz sicherzustellen. Die konkreten Maßnahmen müssen standortangepasst nach fachlichen Kriterien erfolgen. Im Wesentlichen geht es um Rückbau von Stauanlagen oder die ökologische Ausgestaltung der Stau- und Wasserkraftanlagen durch Fischaufstiegs- und –abstiegsanlagen, ökologisch verträgliche Turbinentypen usw. sowie eine ausreichende Mindestwasserführung.

Die Umsetzung des Fischschutzes im Zusammenhang mit der Wasserkraft ist nicht immer einfach, da vielfach technisch anspruchsvolle Einzellösungen realisiert werden müssen. Da die Gewinnung von Strom aus Wasserkraft eine höhere Stetigkeit hat und oftmals auch besser regelbar ist als andere erneuerbare Energien, hat sie aber ihren Platz bei der Energiewende und wird auch gebraucht. Insgesamt sehen wir ihre Ausbaupotenziale deutlich kleiner als im Bereich anderer erneuerbaren Energiequellen; sie sind unter Berücksichtigung ökologischer wie ökonomischer Aspekte weitgehend ausgeschöpft. Leistungssteigerungen können aber noch durch Modernisierungen erreicht werden. Um die Zielkonflikte zwischen der Wasserkraft und dem Umwelt- bzw. Tierschutz zu lösen, müssen bei allen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen Fischschutz und Durchgängigkeit der Gewässer sichergestellt werden. Eine Nutzung darf nach dem Wasserhaushaltsgesetz sowieso nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der

Fischpopulation ergriffen werden. Verfügen vorhandene Wasserkraftanlagen nicht über einen geeigneten Fischschutz, so müssen die Maßnahmen noch innerhalb einer Frist durchgeführt werden. In den Ländern werden z. T. Pilotanlagen zum Fischschutz in Zusammenarbeit mit den Energieerzeugern realisiert. Die dort gewonnenen Erkenntnisse helfen auch an anderer Stelle, den Schutz von Wanderfischen an bestehenden Anlagen zu verbessern.

SPD

Antwort Frage 1: Ziel der Wasserrahmen-RL ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer Europas herzustellen. Das ist bei weitem noch nicht erreicht. Besonders Deutschland steht - wieder mal, muss man leider sagen - im europäischen Vergleich nicht gut da, wenn man die Evaluierung der Europäischen Umweltagentur betrachtet. Die Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten muss verhältnismäßig sein und Fortschritte müssen angemessen und nachvollziehbar dargestellt werden können. Für uns ist wichtig, dass die Ziele langfristig erreicht werden, denn die WRRL garantiert bei vollständiger Umsetzung unter anderem den Schutz unseres Trinkwassers und eine intakte Natur.

Antwort Frage 2 und 3: Die Nutzung von Wasserkraft zur Energieerzeugung ist in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRR) zugelassen. Dementsprechend muss grundsätzlich eine Abwägung im Interesse des Allgemeinwohls erfolgen, um die Folgen der Nutzung von Wasserkraft mit den ökologischen Zielen der WRR in Einklang zu bringen. Im neusten Umsetzungsbericht der EU-Kommission von 2018 führt diese aus, dass in der Regel von den EU-Mitgliedsstaaten grundlegende Maßnahmen ergriffen wurden, um gegen Belastungen aus unter anderem der Energieerzeugung, vorzugehen. Die Kommission betont jedoch, dass weitere Fortschritte erforderlich sind, um die Durchgängigkeit von Flüssen und ein geeignetes Sedimentmanagement zu gewährleisten. Daher befürworten wir den verstärkten Ausbau von geeigneten Schutzmaßnahmen für die Fischpopulation, besonders in Form von Fischauf- und Fischabstiegsanlagen. Diese müssen jedoch in Einklang mit der grundsätzlich zu befürwortenden Nutzung von Wasserkraft gebracht werden und dürfen die Anlagenbetreiber nicht übermäßig belasten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort Frage 1: Die umweltbewussten Bürger*innen von ProtrectWater haben Recht: Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein wunderbares Instrument zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes unserer Gewässer. Leider wird sie bislang in verschiedenen EU-Ländern nur mangelhaft umgesetzt. Keinesfalls aber dürfen ihre Schutzvorgaben geschwächt werden. In Deutschland wurden für die Umsetzung der Umweltziele für 80 Prozent aller Oberflächenwasserkörper und für 32 Prozent aller Grundwasserkörper Fristverlängerungen in Anspruch genommen. Anstatt alles daran zu setzen, die neue Frist 2027 zu erreichen, verschleppt die Bundesregierung weiterhin die Umsetzung und hofft auf weitere Fristverlängerungen.

Antwort Frage 2: Da Wasserkraftanlagen eine Bewirtschaftung des Gewässers darstellen und dessen biologische, chemische und strukturelle Eigenschaften beeinflussen, sind sie bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen. Die Nutzung der Wasserkraft muss so erfolgen, dass sie den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Bestehende Wasserkraftanlagen müssen umgehend nach ökologischen Maßnahmen umgestaltet und optimiert werden. Dazu gehören beispielsweise Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegshilfen. Zusätzlich muss der hydromorphologische Zustand der Laichhabitate verbessert werden.

FDP

Antwort Frage 1: Mit Blick auf die richtige Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, unsere Gewässer mindestens in einen „guten Zustand“ zu überführen, sehen wir Freie Demokraten die Notwendigkeit für einen vierten Bewirtschaftungszyklus nach 2027. Denn durch die „One out, all out“-Systematik bei der Bewertung, wonach der Gesamtzustand eines Gewässerabschnitts immer nach der schlechtesten Bewertungskomponente bewertet wird, bilden sich die vorhandenen Fortschritte in der Statistik nur sehr langsam ab. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bei der Bewertung des chemischen Gewässerzustands nachträglich neue Stoffe sowie verschärfte Vorgaben für bereits erfasste Stoffe aufgenommen wurden, wohingegen das Zieljahr nie korrigiert wurde. Insofern halten wir es für erforderlich, auch den Erwartungshorizont anzupassen.

Antwort Frage 2: Das Ziel der ökologischen Durchgängigkeit sollte in Deutschland bzw. in den für die wasserwirtschaftliche Umsetzung zuständigen Ländern noch konsequenter vorangetrieben werden. Querbauwerke müssen durch moderne Fischaufstiegshilfen und wirksame Rechen ergänzt werden. Bei energiewirtschaftlich weniger bedeutsamen Kleinwasserkraftwerken sollte bei Auslaufen der Wasserrechte von Fall zu Fall auch ein Rückbau zugunsten einer umfassenden Renaturierung geprüft werden.

Antwort Frage 3: Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Wasserkraft als bedeutsamen und mit Blick auf die Lastgänge besonders zuverlässigen Teil der erneuerbaren Energien im Strommix. Zum natürlichen Lebenszyklus vieler Fischarten gehört es, zu wandern und dabei unsere Flüsse als natürliche Fernstraßen zu benutzen. Uns sind der daraus entstehende Interessenkonflikt sowie die Probleme bewusst, dass viele dieser Straßen mittlerweile ganzjährig blockiert sind, weil nur die wenigsten Wasserkraftwerke dem Stand der Technik entsprechen und dadurch ein großer Anteil der Fische bei der Wanderung verletzt wird beziehungsweise stirbt. Vor diesem Hintergrund ist der Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken immer mit einer Abwägungsentscheidung zwischen dem jeweiligen Eingriff in die Gewässerökologie und dem energiewirtschaftlichen Potenzial einer Anlage verbunden. Vor allem bei der sogenannten Kleinwasserkraft (Anlagen mit weniger als 1 MW Leistung) muss diese Abwägung unserer Auffassung nach besonders sorgfältig vorgenommen werden, da der deutlich überwiegende Teil des tatsächlich eingespeisten Stroms aus Wasserkraft aus den vergleichsweise wenigen Großanlagen stammt.

Die Linke

Antwort Frage 1, 2 und 3: DIE LINKE befürwortet die Wasserrahmenrichtlinie und kritisiert seit langem den schleppenden Fortschritt bei der Umsetzung der darin festgelegten Ziele. Statt diese Ziele herunterzuschrauben und die Richtlinie abzuschwächen, wie es zum Beispiel der BDI verlangt, sollten Bund und Länder ihre Anstrengungen intensivieren, um endlich einen guten ökologischen Zustand in den Gewässern zu erreichen. Dazu muss auch die Durchgängigkeit von Gewässersystemen verbessert werden. Eine Kleine Anfrage unserer Bundestagsfraktion zu Schutzmaßnahmen für den Europäischen Aal (Drs. 19/4102) hat ergeben, dass im Jahr 2016 allein im Rhein 90 Tonnen Aale durch Wasserkraft oder Wasserentnahmen getötet wurden. Politiker, die Angelverbote auf Aal fordern, sollten also erstmal ihre Hausaufgaben machen. Auf eine Anfrage unserer Fraktion zur Kleinen Wasserkraft hat übrigens auch die Bundesregierung eingeräumt, dass Auswirkungen von Querbauwerken "auf die biologische und die morphodynamische Durchgängigkeit und die Biodiversität" "erheblich" sein können und die Wasserkraftnutzung den Fischabstieg beeinträchtigt. Aus unserer Sicht sollte das Gebot zu einer fischschonenden Wasserkraftnutzung im Wasserhaushaltsgesetzes konsequent umgesetzt werden, einschließlich einer Verpflichtung zur Nutzung neuer Technologien. Diese Nachrüstung sollte man auch fördern, nicht aber den Neubau oder die Reaktivierung.

Freie Wähler

Antwort Frage 1: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie dient vor allem einer ganzheitlichen staatenübergreifenden Betrachtung der Gewässer in ökologischer Hinsicht. Deren Bedeutung wird klar, wenn man die dramatische Abnahme der Artenvielalt in unseren heimischen Gewässern über die letzten Jahre und Jahrzehnte betrachtet. Hier muss die Politik unbedingt handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen. So darf man sich nicht nur auf die Bemühungen vieler Fischereivereine verlassen, massenhaft Jungfische auszusetzen und damit die Population von Fischarten zu sichern, welche vom Aussterben bedroht sind. Darüber hinaus müssen wir ehrenamtliche Initiativen wie etwa am Lech die Aufbereitung und Renaturierung von Kies fördern. „Kies für den Lech“, zudem bedarf es eines regelmäßigem Kieslaichplatz-Management, ähnlich dem Vertragsnaturschutzprogramms. Als Bestandteil der Kulturlandschaft sollten Kieslaichplätze in der Landschaftspflege zukünftig verstärkt gefördert werden.

Antwort Frage 2: Wir FREIE WÄHLER setzen uns dafür ein, dass im Einzelfall entschieden wird, ob Stau- und Kraftwerke an manchen Standorten noch in ökologischer Hinsicht tragbar sind und welche baulichen Maßnahmen notwendig sind, um ein Töten der Fische zu verhindern (z.B. quer verbaute Kämme).

Antwort Frage 3: Die regenerative Stromgewinnung aus Wasserkraft ist für uns ein wichtiger Bestandteil der dezentralen Energiewende in Deutschland. Ein Weiterbetrieb, bzw. ein Ausbau weiterer Anlagen kann jedoch nur unter ökologischen Gesichtspunkten, wie in Antwort 2 beschrieben, geschehen.

AFD

Antwort Frage 1: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt grundsätzlich die richtigen Ziele. Der Rückbau der zahlreichen künstlichen Bauwerke an und in den Fließgewässern ist aus ökologischer Sicht absolut folgerichtig. Wir begrüßen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie somit ausdrücklich. Allerdings sollten die hohen Anforderungen stets mit den Gegebenheiten vor Ort abgeglichen werden. Auch muss die Umsetzung der Arbeiten deutlich entbürokratisiert werden, um ein rascheres Erreichen der Zielmarken zu gewährleisten.

Antwort Frage 2: Im Rahmen der Arbeiten zur Gewässerrenaturierung sollte selbstverständlich auch an den Schutz der aquatischen Lebewesen, insbesondere der wandernden Fische gedacht werden. Wasserbauwerke, die der Energiegewinnung dienen sind eine ernstzunehmende Bedrohung. Bei der Umsetzung entsprechender Modernisierungen / Neubauten sollte daher der aktuelle Stand der Technik zum Einsatz kommen, der bauliche Maßnahme vorsieht einen effektiven Schutz zu gewährleisten.

Antwort Frage 3: Die Nutzung der Wasserkraft ist seit Jahrhunderten Bestandteil der Kulturlandschaft, auch in unserem Land. Bei allen Neubauten sollte stets eine Abschätzung zwischen ökologischen Notwendigkeiten und ökonomischen Zumutbarkeiten erfolgen. Es gibt zahlreiche Forschungsergebnisse und praxistaugliche Maßnahmen, die eine Verbindung von Wasserkraftnutzung und dem Schutz der Fische zulassen.


Thema: Fischartenschutz / Kormoranproblematik

Die Population der Kormorane hat in Europa seit den 80er Jahren stark zugenommen. Der Appetit der Vögel auf Fisch stellt vielerorts ein Problem für gefährdete Fischpopulationen dar, bedroht mitunter ihre Bestände und seine Biodiversität. Gemanagt werden Kormorane in der Regel auf lokaler Ebene, oft über Vergrämung, Auskühlen der Gelege oder über Abschüsse. Bei Betrachtung der Gesamtpopulation zeigen die lokal sporadischen Maßnahmen kaum Wirkung. Das Problem wird verlagert oder die Anzahl nachrückender Vögel übersteigt die Möglichkeiten. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist erforderlich.

Das Europaparlament hat im Entschließungsantrag vom 12. Juni 2018 die Kommission unmissverständlich aufgefordert, gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den Flüssen und Seen abgewendet werden.

Frage 1: Ist der gegenwärtige Schutzstatus des Kormorans noch zeitgemäß?

Frage 2: Sollte der Kormoran in die Liste der jagdbaren Arten des Bundesjagdgesetzes aufgenommen werden und/oder in einen der Anhänge der Vogelschutzrichtlinie?

Frage 3: Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass diese für unsere Fischfauna wichtige Forderung aus dem Entschließungsantrag vom 12. Juni 2018 zeitnah umgesetzt wird?

CDU/CSU

Antwort Fragen 1: Heute lebt in Deutschland eine große Zahl von Kormoranen. Der Bestand hat sich nach der Unterschutzstellung durch die EU-Vogelschutzrichtlinie stark entwickelt. Das führt zum Teil für Fischbestände und Fischerei zu Problemen. Schätzungsweise fangen die Kormorane in Binnengewässern mehr als 22 000 Tonnen Fisch pro Jahr – etwa genauso viel wie Berufs- und Angelfischer zusammen. Besonders groß ist das Kormoranproblem in Mecklenburg-Vorpommern. 60 Prozent des Kormoranbestands in Deutschland befindet sich dort.  

Antwort Frage 2: Kormorane sind gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützte Vögel. Aufgrund der positiven Bestandsentwicklung streben wir eine grundsätzliche Lösung an und setzen uns dafür ein, dass der Schutzstatus an die Bestandsentwicklung angepasst wird. Dann könnte auch die Aufnahme in das Jagdrecht bzw. in die entsprechenden Anhänge der Vogelschutzrichtlinie erfolgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die EU den Kormoran in den Anhang II der EUVogelschutzrichtlinie übernimmt, muss man realistischer Weise jedoch als gering einschätzen. Das nationale Artenschutzrecht bietet aber innerhalb des Rahmens der Vogelschutzrichtlinie schon heute Möglichkeiten, Schäden abzuwehren. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt Eingriffe in die Bestände der Kormorane bei nachweisbaren Schäden. Umgesetzt wird dies durch die entsprechenden Verordnungen der Länder. In der effektiven Ausgestaltung der Kormoran-Verordnungen der Länder liegt deshalb ein erfolgversprechender Weg für eine regional angepasste Bestandsentwicklung. So wäre es z. B. in dem hauptsächlich betroffenen Mecklenburg-Vorpommern wichtig, die Bestandsregulierung auch in Schutzgebieten möglich zu machen, da dort häufig die Brutkolonien liegen.

Antwort Frage 3: Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 zu dem aktuellen Stand und die künftigen Herausforderungen bei der Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche ist ein wichtiger Beitrag zur Abwendung von Schäden durch Prädatoren in der Aquakultur. Nicht abgedeckt sind dadurch allerdings Schäden an Binnengewässern und in Küstengebieten. Der Weg zu einem ausgewogenen Bestandsmanagement führt wie oben schon beschrieben über die Ausweitung regionaler Kormoran-Pläne in der Kompetenz der Bundesländer.

SPD

Antwort Frage 1, 2 und 3: Der Schutzstatus des Kormorans, so wie der vieler anderer Vögel, ist immer noch angemessen, auch wenn sich die Bestände des Kormorans in den letzten Jahrzehnten deutlich erholt haben. Eine Änderung der Vogelschutz-richtlinie ist nicht erforderlich. Allerdings muss betont werden, dass Ausnahme-regelungen in den Mitgliedstaaten möglich sind, so wie sie es in Ihrer Fragestellung erwähnt haben: Vergrämungen, Abschüsse, Nestbeseitigungen sind möglich, wenn dies in konkreten Fällen begründet wird. Da die Kormorane über große Entfernungen wandern können, ist ein einheitlicher EU‐weiter Ansatz unter Einbeziehung der Umweltverbände nötig, um die uneingeschränkte Wirksamkeit potenzieller nationaler Maßnahmen sicherzustellen. In der Novellierung der Verordnung zum Fischereifonds vom April 2019 sind diese Forderungen vom

Europaparlament aufgegriffen worden. Es wird die Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans gefordert, ebenso wie Entschädigungszahlungen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort Frage 1: Der europäische Artenschutz ist für uns GRÜNE ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Nur durch diesen Artenschutz wird garantiert, dass es für jegliche Eingriffe hohe Hürden gibt und somit der Schutz von nach europäischem Recht geschützten Pflanzen und Tieren eine reelle Chance hat, sich in Abwägungsentscheidungen zu behaupten. Die nordwesteuropäische Population des Kormorans, die durch Jahrhunderte lange Verfolgung an den Rand der Ausrottung gebracht worden war, hat sich in den letzten Jahren stabilisiert. Es steht nicht im Belieben der EU-Mitgliedstaaten zu definieren, ab wie vielen Exemplaren der Schutz des Kormorans „überflüssig“ ist und aufhören kann. Der Artenschutz orientiert sich einzig und allein an artenschutzrechtlichen Kriterien. Wir GRÜNE werden uns allen Bemühungen entgegenstellen, das europäische Recht an dieser Stelle abzuschwächen. Probleme vor Ort können und sollen im Rahmen dieses Rechtsrahmens gelöst werden (s. nächste Frage).

Antwort Frage 2: Das nationale Artenschutzrecht bietet, innerhalb des durch die europäische Vogelschutzrichtlinie vorgegebenen Rahmens, hinreichend Möglichkeiten, Schäden abzuwehren, die von Kormoranen für die kommerzielle Fischwirtschaft ausgehen oder an den Beständen anderer Arten verursacht werden. Eingriffe in die Bestände des Kormorans sind nach § 45(7) des Bundesnatur-schutzgesetzes bereits zulässig und verschiedene Bundesländer haben eine Ausnahmegenehmigung für die Vergrämung von Kormoranen in Form einer Kormoranverordnung erteilt. Es sind allerdings bisher keine Untersuchungen bekannt geworden, welche Schäden belegt hätten, die eine pauschale landes-, bundes- oder gar europaweite Verfolgung des Kormorans rechtfertigen würden. Die Aufnahme des Kormorans ins Bundesjagdgesetz oder in einen Anhang der Vogelschutzrichtlinie halten wir für nicht zielführend. Stattdessen setzen wir uns dafür ein, dass die Gefährdungsursachen für die Rückgänge von Fischbeständen und die Gefährdung einzelner Fischarten beseitigt werden. Diese sind primär Gewässerverschmutzung und -verbauung.

Antwort Frage 3: Wir GRÜNE werden uns für die nachhaltige Stärkung der Fischfauna einsetzen. Dafür setzen wir auf die Förderung der naturnahen Bewirtschaftung von Teichen und Seen, die Renaturierung von Gewässern und die Erhaltung von Laich- und Lebensräumen.

FDP

Antwort Frage 1: Nein. Angesichts einer erheblich gestiegenen Zahl von Brutpaaren und des vielerorts auf Kosten des Fischartenschutzes zunehmenden Fraßdrucks wollen wir Freie Demokraten den Schutzstatus des Kormorans anpassen.

Antwort Frage 2: Wir fordern eine Überführung des Kormorans in Anhang II, Teil 2 der europäischen Vogelschutzrichtlinie, um in Mitgliedsstaaten, die wie

Deutschland stabile bzw. stark wachsende Kormoranbestände aufweisen, ein wirksames Populationsmanagement zu ermöglichen. Zudem sollte in Deutschland der Flickenteppich aus unterschiedlichster Kormoranverordnungen der Länder durch eine bundesweit abgestimmte Strategie zur Regulierung des Kormorans abgelöst werden. Eine Aufnahme ins Jagdrecht sollte gemeinsam mit Anglern und Jagdausübungsberechtigten geprüft werden.

Antwort Frage 3: Siehe oben.

Die Linke

Antwort Frage 1, 2 und 3: Es gibt keinen Grund mehr für den besonderen Schutzstatus, im Gegenteil. Der Kormoran sollte deshalb in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werden. Bereits 2008 hat das Europaparlament richtigerweise ein Kormoranmanagement gefordert. Als die EU-Kommission es nicht umgesetzt hat, haben wir 2011 im Bundestag mit unserem Antrag für ein bundesweites Kormoranmanagement reagiert. Eine wirksame Kontrolle des Kormoranbestandes kann es aber nur europäisch geben. Ob die Kommission diesmal der Forderung des EU-Parlaments folgt, steht in den Sternen - und leider ist das nur ein Beispiel von vielen, in denen Initiativen aus dem Parlament keine Wirkung entfalten. DIE LINKE fordert deshalb in ihrem EU-Wahlprogramm eine Stärkung der Parlamentsrechte und die direkte Wahl der EU-Kommission nur durch das Parlament - und die Möglichkeit der Abwahl, wenn diese ihren Aufträgen nicht nachkommen.

Freie Wähler

Antwort Frage 1: Wir FREIE WÄHLER sichern Existenzen in der Fischerei und Teichwirtschaft. Dabei müssen wir dafür Sorge tragen, dass natürliche Fressfeinde wie Otter, Biber und Kormorane, die unter Schutzstatus stehen, nicht überhandnehmen. Wir setzen uns deshalb für eine Anpassung der FFH-Richtlinie auf Europaebene ein, um die Möglichkeiten sinnvoller Entnahmen auszubauen.

Antwort Frage 2: Siehe Antworten zur vorangegangenen Frage

Antwort Frage 3: Siehe Antworten zur vorangegangenen Frage

AFD

Antwort Frage 1: Unter den geltenden Schutzmaßnahmen ist die Population der Kormorane in den letzten 25 Jahren auf das zwanzigfache gestiegen und es besteht schon lange keine Gefährdung mehr für die Bestände. Problematisch ist, dass die Kormorane den Gewässern etwa 20.000 Tonnen Fisch pro Jahr entnehmen, was in etwa der jährlichen Fangmenge von Berufs- und Angelfischern entspricht. Das ist nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein ökologisches Problem, weil der Kormoran bei der Nahrungsaufnahme nicht zwischen bedrohter und nicht bedrohter Fischart differenziert. Biologen fordern die KormoranBestände zu halbieren. Hier wären weitergehende wissenschaftliche Untersuchungen nötig.

Antwort Frage 2: Die AfD möchte grundsätzlich über die Kombination aus aktivem Wildtiermanagement und artenschutzrechtlicher Ausnahmeverordnung (AAV) problematische Wildtier-Bestandsgrößen regional und zeitnah überwachen und korrigieren, mit dem Ziel der Balance zwischen den Ansprüchen von Wildtieren sowie den Interessen der Landwirte, Teichwirte und Weidetiere. Im Fall des Kormorans verhält es sich so, dass dieser aus dem Schutzstatus herausgenommen und in den Anhang IIa der FaunaFlora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) übernommen werden sollte. Damit wäre eine Bewirtschaftung des Bestandes möglich.

Antwort Frage 3: Es liegt an der EU-Kommission die Forderungen des Entschließungsantrags des Europäischen Parlaments umzusetzen. Die AfD kritisiert schon lange, dass sich die EU zu einem undemokratischen Konstrukt entwickelt hat. Eine Einflussnahme der AfD zur zeitnahen Umsetzung gestaltet sich dementsprechend schwierig.


Thema: Gemeinsame Fischereipolitik in der EU 

Angeln ist eine naturnahe Freizeitbeschäftigung, die den verantwortungsvollen Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt fördert. Gleichzeitig hat sie auch eine große sozioökonomische Bedeutung. Insbesondere für die Küstengebiete und strukturarme Regionen.

Frage 1: Was können Sie dafür tun, dass sie im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik die gleiche Bedeutung und Anerkennung bekommt wie die Berufs- und Erwerbsfischerei?

Neben dem Baglimit für den Wolfsbarsch in Atlantik und Nordsee hat die EU in den vergangenen Jahren mit dem Tagesfanglimit für den Westdorsch in der Ostsee erstmals Fangbeschränkungen für Angelfischer eingeführt. Angelfischer haben in den vergangenen zwei Jahren ihren Beitrag zur Bestandserholung des westlichen Ostseedorschs geleistet. 2018 wurde zwar die Fangquote für die Berufsfischerei erhöht, eine Erhöhung oder Abschaffung des bag-limits war seitens der Kommission ursprünglich nicht angedacht. Erst auf Drängen Deutschlands im Ministerrat erfolgte eine Anhebung von 5 auf 7 Dorsche pro Tag. Damit blieb die Erhöhung für die Angler anteilsmäßig unter der für die Berufsfischerei.

Frage 2: Wie bewerten Sie diese, aus unserer Sicht, ungleiche Behandlung (Baglimit) von Angelfischerei und kommerzieller Fischerei?

Das Bag-Limit hat auch zu wirtschaftlichen Schäden in den strukturschwachen Regionen an unseren Küsten geführt? Die Berufsfischerei kann für wirtschaftliche Verluste Entschädigung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds erhalten. Für die Angelfischerei und den Angeltourismussektor sind solche Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen.

Frage 3: Halten Sie diesen Zustand für tragbar? (keine Ausgleichzahlungen für die Angelfischerei)

Die Dorschentnahmen durch die Angelfischerei betrugen nach Angaben des Thünen Instituts im Jahr 2017 rund 932 Tonnen und lagen damit weit unter den erwarteten 1.754 Tonnen.

Frage 4: Halten Sie vor diesem Hintergrund eine Abschaffung des „Baglimit“ nicht für sinnvoll, da der Nutzen in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden steht?

Die EU-Fischereiminister hatten für 2018 eine dreimonatige Schonzeit für den Aal in den Europäischen Meeren (außer Schwarzes Meer) eingeführt. Seit 2019 umfasst sie auch Aale kleiner als 12cm, sog. Glasaale (Jungaale). Die Schonzeit gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer. Die EU-Kommission hatte ursprüngliches ein pauschales Fangverbot gefordert, welches auch die Binnengewässer umfassen sollte. Mit einer Aussetzung der gesamten Aalfischerei wären nach unserer Einschätzung gravierendere Bedrohungsfaktoren (Wasserkraft, Kormoran, Illegaler Glasaalhandel) weiterhin unberücksichtigt geblieben. Zudem wäre mit einem Eingreifen in die laufenden Bewirtschaftungspläne auch der Besatz mit Jungaalen, der maßgeblich von der organisierten Angelfischerei durchgeführt wird, gebremst worden, was dem Aalbestand langfristig weiter geschadet hätte. 

Frage 5: Sehen Sie vor diesem Hintergrund Handlungsbedarf und wenn ja, in welcher Form?

CDU/CSU

Antwort auf Fragen 1, 2, 3 & 4: Die Freizeitfischerei ist nicht in der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) verankert. Nichtsdestotrotz treffen die durch die neue GFP geforderten Mehrjahrespläne (Managementpläne) für westliche Gewässer (noch nicht für Ostsee und Nordsee) Aussagen zur Freizeitfischerei. Im Mehrjahresplan für westliche und angrenzende Gewässer heißt es: „Zeigen wissenschaftliche Gutachten, dass die Freizeitfischerei erhebliche Auswirkungen auf die fischereiliche Sterblichkeit eines bestimmten Bestands hat, kann der Rat dieser Rechnung tragen und bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten die Freizeitfischerei einschränken, um die angestrebte fischereiliche Sterblichkeit insgesamt nicht zu überschreiten.“ Wir halten das für vertretbar. Damit die Bestände auch zukünftig in biologisch sicheren Grenzen zu halten sind, müssen alle Fischer ihren Beitrag leisten.  

Wir setzen uns dabei mit Blick auf das sogenannte Baglimit, also die Begrenzung der Tageshöchstfangmenge für die Angler, für eine Gleichbehandlung von Berufs- und Freizeitfischerei ein. Die unionsgeführte Bundesregierung hat sich dementsprechend dafür eingesetzt, das Baglimit für den westlichen Dorsch proportional zur Gesamtfangmenge anzuheben und auch tatsächlich eine Erhöhung von fünf auf sieben Dorsche pro Tag erreicht.

Die EU-Kommission will das Instrument des Baglimits grundsätzlich beibehalten. Wir setzen uns dafür ein, dass es flexibel gehandhabt wird und auch auf null gesetzt wird, wenn es die Bestände erlauben.  

Inwieweit eine Aufnahme der Freizeitfischerei in die GFP Sinn machen könnte, sollte sorgsam überlegt werden. Zwar kann die Freizeitfischerei so keine finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds erhalten, unterliegt dafür aber auch weder den Dokumentationspflichten, wie Logbücher in der beruflichen Fischerei, noch der Kontroll-Verordnung und ist auch von der Anlandeverpflichtung ausgenommen. Das ist durchaus im Sinne der Angelfischer. Zudem können die Mitgliedstaaten und Bundesländer finanzielle Einbußen im Angeltourismussektor ausgleichen und haben dies auch schon getan.

Antwort Frage 5: Der Agrarrat hat sich darauf geeinigt, die Schonzeit des Aals von drei Monaten in Nordostatlantik, Nord- und Ostsee und im Mittelmeer fortzusetzen – einschließlich der Freizeitfischerei und für alle Größenklassen. Sie gilt in den Meeresgewässern und Brackwasserzonen, wie Flussmündungen, Küstenanlagen und Übergangsgewässern. Die harten Einschnitte bei den Fangmöglichkeiten sind im Interesse des Erhalts der Aalbestände sicher notwendig, ein pauschales Fangverbot – wie von der Kommission gefordert – wäre allerdings verfrüht gewesen und überzogen. Der Lebenszyklus des Europäischen Aals ist sehr komplex und es dauert z.T. bis zu 30 Jahren in den nördlichen Gewässern, bis die adulten Tiere (Blankaal/Silvereal) zu ihren Laichgründen in das Saragossa-Meer abwandern. Die nationalen Aal-Management-Pläne konnten ihre Wirkung noch nicht entfalten.

Die Angelfischerei leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz und zum Erhalt eines gesunden Aalbestandes durch die Besatzmaßnahmen mit jungen Aalen. Sie hilft auch bei dem Überwinden von Hindernissen, z. B. bei der Anlage von Fischtreppen und beteiligt sich an Transportmaßnahmen in Gebiete, von wo aus Aale ihre Laichwanderungen ungehindert von Querbauten fortsetzen können (Aal-Taxi etc.). Das Potential dieser Schutzmaßnahmen muss ausgeschöpft werden. Zudem müssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, um den illegalen Handel mit Glasaalen noch stärker als bisher zu bekämpfen. Es ist bekannt, dass Glasaale regelmäßig illegal während der Fangsaison aus den Erzeugerländern nach Asien ausgeführt werden. Auch die stetig wachsenden Kormoranbestände fressen zunehmend gerade Jungaale aus Binnengewässern (siehe auch Fragen zum Kormoran), d.h. hier muss die Population der Prädatoren viel stärker als bisher reguliert werden.

SPD

Antwort Frage 1, 2, 3 und 4: Um die Überfischung europäischer Gewässer zu stoppen hat sich die EU vor gut fünf Jahren auf eine grundlegende Reform der Europäischen Fischereipolitik geeinigt. Um eine echte Erholung der Bestände erreichen zu können, wiegen nun wissenschaftliche Kriterien in der Fischereipolitik schwerer als die Summe der nationalen Einzelinteressen. Fangquoten müssen nach transparenten ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien vergeben werden. Eine erste Belastungsprobe für die reformierte Fischereipolitik war die kritische Bestandsentwicklung des westlichen Dorschs im Jahr 2016 und die daraus resultierende Empfehlung der Wissenschaft, für diesen Bestand die Fangquote drastisch zu reduzieren und auch die Entnahme durch Angelfischer zu begrenzen. Sowohl der Berufs- als auch der Freizeitfischerei in der westlichen Ostsee ist damit sehr viel zugemutet worden. Das drastische Senken der Dorschquote und die erstmalige Einbeziehung der Angler, haben aber zur Wiederauffüllung des Bestandes beigetragen. Beide Gruppen hätten aus unserer Sicht gleichermaßen von der Bestandserholung beim westlichen Dorsch profitieren sollen.

Antwort Frage 5: Der europäische Aal muss dringend besser geschützt werden, das ist unbestritten. Ein völliges Fangverbot würde aber aus unserer Sicht nicht nur die Aalfischer vor existenzielle Probleme stellen. Auch das starke ehrenamtliche Engagement beim gezielten Aussetzen junger Aale zum Bestandsaufbau wäre damit gefährdet. Einschränkungen muss die EU deshalb mit Augenmaß fassen. Wir sind der Ansicht, dass alles an zusätzlichen Aalschutz-Maßnahmen nur dann zum Erfolg führen wird, wenn die nationalen Managementpläne der Aalverordnung konsequent umgesetzt werden. Hier besteht in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch erheblicher Handlungsbedarf! Das Fehlen von europaweit vergleichbaren Daten darf nicht länger achselzuckend hingenommen werden. Den Europäischen Aal erhalten können wir nur, wenn wir das riesige Bestandsgebiet komplett betrachten und den Aal in sämtlichen Lebensstadien schützen. Bei der Wasserkraft, in deren Anlagen unzählige Aale den Tod finden und bei den vielen Wanderungshindernissen in europäischen Flussläufen passiert noch viel zu wenig. Außerdem müssen sich die Minister endlich an ein europäisches Kormoran-Management trauen (s.o.) und wirksamer gegen den illegalen Handel mit jungen Aalen vorgehen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anwort Frage 1: Eine Gleichbehandlung der Freizeitfischerei kann nur erfolgen, wenn auch dieselben Kriterien wie bei der der Berufsfischerei angewendet werden Das würde zum Beispiel eine Einbeziehung der Freizeitfischerei bei den Fischfangquoten und Fischereikontrollen beinhalten.

Um eine nachhaltige Bestandsentwicklung zu sichern, hat die EU neben dem Baglimit für den Wolfsbarsch in Atlantik und Nordsee in den vergangenen Jahren mit dem Tagesfanglimit für den Westdorsch in der Ostsee erstmals Fang-beschränkungen für Angelfischer*innen eingeführt. Angelfischer*innen haben in den vergangenen zwei Jahren ihren Beitrag zur Bestandserholung des westlichen Ostseedorschs geleistet. 2018 wurde zwar die Fangquote für die Berufsfischerei erhöht, eine Erhöhung oder Abschaffung des Baglimits war seitens der Kommission ursprünglich nicht angedacht. Erst auf Drängen Deutschlands im Ministerrat erfolgte eine Anhebung von 5 auf 7 Dorsche pro Tag.

Antwort Frage 2: Die Freizeitfischerei hatte durch ihre Fischfangtätigkeiten außerhalb der Fangquoten einen zusätzlichen Druck auf die Bestandsentwicklung ausgeübt. Daher begrüßen wir die Einführung von Baglimits. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die Gesamtmenge an gefangenen Fisch (egal ob aus Berufs- oder Freizeitfischerei) sich an den wissenschaftlich erhobenen Empfehlungen ausrichten muss. Demzufolge hätte die Freizeitfischerei auch ein Anrecht auf eine entsprechende Erhöhung der Quoten, wenn sich die Bestände erholt haben.

Das Baglimit hat auch zu wirtschaftlichen Schäden in den strukturschwachen Regionen an unseren Küsten geführt. Die Berufsfischerei kann für wirtschaftliche Verluste Entschädigung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds erhalten. Für die Angelfischerei und den Angeltourismussektor sind solche Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen.

Antwort Frage 3: Da die Angelfischerei ein Freizeitsport ergibt sich kein direkter Entschädigungsanspruch. Uns liegen bisher keine Untersuchungen vor, die Schäden für die Tourismuswirtschaft entsprechend quantifizieren könnten.

Die Dorschentnahmen durch die Angelfischerei betrugen nach Angaben des Thünen-Instituts im Jahr 2017 rund 932 Tonnen und lagen damit weit unter den erwarteten 1.754 Tonnen.

Antwort Frage 4: Die gesamten Fischfangmengen müssen sich an wissenschaftlichen Empfehlungen halten. Das ist bisher auf EU Ebene nicht der Fall, immer wieder liegen die erlaubten Fangmengen über denen, die von der Wissenschaft empfohlen wurden. Eine Abschaffung der Baglimits wäre vor diesem Hintergrund nicht zielführend. Die EU-Fischereiminister hatten für 2018 eine dreimonatige Schonzeit für den Aal in den europäischen Meeren (außer Schwarzes Meer) eingeführt. Seit 2019 umfasst sie auch Aale kleiner als 12cm, sog. Glasaale (Jungaale). Die Schonzeit gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer*innen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich ein pauschales Fangverbot gefordert, welches auch die Binnengewässer umfassen sollte. Mit einer Aussetzung der gesamten Aalfischerei wären nach unserer Einschätzung gravierendere Bedrohungsfaktoren (Wasserkraft, Kormoran, Il-legaler Glasaalhandel) weiterhin unberücksichtigt geblieben. Zudem wäre mit einem Eingreifen in die laufenden Bewirtschaftungspläne auch der Besatz mit Jungaalen, der maßgeblich von der organisierten Angelfischerei durchgeführt wird, gebremst worden, was dem Aalbestand langfristig weiter geschadet hätte.

Antwort Frage 5: Fast alle Maßnahmen, die in den letzten Jahren zum Schutz der Aalbestände eingeführt wurden, haben nicht zum angestrebten Ziel geführt. Auch deshalb schreibt ICES in seiner neuesten wissenschaftlichen Empfehlung das alle menschlichen Einflüsse auf die Aalbestände am besten auf null reduziert werden müssen, sowohl in jedweder Fischerei als auch durch andere Industriezweige. Die Schonzeit scheint außerdem in einigen Mitgliedstaaten in einen Zeitraum gelegt worden zu sein in dem kaum Fänge stattfinden, was den positiven Einfluss der Schonzeit stark verringert.

FDP

Antwort Frage 1: Eine Gleichstellung des Freizeitangelns mit der Berufsfischerei im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik halten wir Freie Demokraten nicht für sinnvoll. Bestrebungen der Europäischen Kommission, das Freizeitangeln zunehmend den Vorgaben der Gemeinsamen Fischereipolitik und engmaschigen Datenerhebungen zu unterstellen, lehnen wir aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Bürokratievermeidung ab. Vorgaben wie Entnahme- oder Anlandungspflichten bei quotierten untermaßigen Fischen auch auf Anglerinnen und Angler zu übertragen, würde in den Mitgliedstaaten zu einem unangemessenen Kontrollaufwand führen. Das Freizeitangeln sollte daher weiterhin subsidiär von den Mitgliedsstaaten bzw. in Deutschland von den Ländern geregelt werden.

Antwort Frage 2: Wir Freie Demokraten lehnen die Baglimits und Tagesfanglimits für Freizeitangler und den Angeltourismus ab. Zum tatsächlichen Einfluss des Freizeitangelns auf die Fischbestände gibt es anders als bei der europäischen Berufsfischerei keine nennenswerten Erhebungen, sondern nur ungefähre Hochrechnungen. Aus unserer Sicht ist es daher

derzeit unverhältnismäßig und kaum sinnvoll die Fangmengen von Berufsfischerei und Freizeitanglern miteinander zu verrechnen.

Antwort Frage 3: Nein.

Antwort Frage 4: Doch, wir halten eine Abschaffung für sinnvoll.

Antwort Frage 5: Ja. Das Freizeitfischen sollte im europäischen Recht ausdrücklich von der Gemeinsamen Fischereipolitik ausgeschlossen werden.

Die Linke

Antwort Frage 1, 2, 3, 4, und 5 Angeln ist eine Freizeitbeschäftigung, die nach unserer Auffassung nicht im Zuständigkeitsbereich der EU liegen sollte. Kleingärten unterliegen schließlich auch nicht der Gemeinsamen Agrarpolitik. Allerdings sollte dem Wirtschaftsfaktor Angeln mehr Aufmerksamkeit zukommen: Gerade in strukturschwachen Gebieten sorgt der Angeltourismus für Arbeitsplätze und sollte mit EU-Mitteln gefördert werden, auf Länder- bzw. Bundesebene sollte man den Zugang zum Angelsport erleichtern. Die Abschaffung des Bag-Limits wäre absolut sinnvoll. Außerdem kann es nicht angehen, dass ausgerechnet Anglerinnen und Angler, ohne deren Einsatz der Aal längst ausgestorben wäre, Fangverbote ausgesprochen bekommen, während Mortalitätsfaktoren wie die Wasserkraft oder der Kormoran ignoriert werden.

Freie Wähler

Antwort Frage 1: In seiner Entschließung vom 12. Juni 2018 zum Sachstand der Freizeitfischerei in der Europäischen Union fordert das Europäische Parlament die Europäische Kommission dazu auf, eine EU-weit einheitliche Definition der Freizeitfischerei vorzuschlagen, bei der eindeutig zwischen kommerzieller Fischerei und Freizeitfischerei unterschieden wird. Außerdem fordert das Parlament, die Erhebung von Daten über die Freizeitfischerei zu verbessern und damit eine Grundlage für spezifische Regelungen zu schaffen. Wir FREIEN WÄHLER unterstützen diese Forderungen und sind der Ansicht, dass so die Grundlage für eine angemessene und den Bedürfnissen der Freizeitfischerei Rechnung tragende Lösung gefunden werden kann. So muss darauf hingewirkt werden, dass die Auflagen zur Datenerhebung in der Freizeitfischerei nicht zu hoch werden.

Antwort Fage 2: Wir FREIEN WÄHLER setzen uns grundsätzlich und auf allen Ebenen dafür ein, dass Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Das heißt, dass die Naturschutzinteressen gegen andere berechtigte Interessen, darunter auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle, abgewogen werden müssen. Die ungleiche Behandlung von Angelfischerei ist unter diesen Gesichtspunkten für uns nicht haltbar.

Antwort Frage 3: Eine Ungleichbehandlung zwischen TAC-Limits und Bag-Quoten sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den jeweiligen Regionen nicht tragbar. Dem Beitrag der Angelfischerei in strukturschwachen Regionen muss dabei Rechnung getragen werden.

Antwort Frage 4: Nach den Berechnungen des Thünen Institutes sollte ein Baglimit von 5 Fischen je Angler (jetzt erhöht auf 7) Minderfänge von ca. 900t pro Jahr ergeben. Da die realen Fangquoten davon stark abweichen, setzen wir uns für eine einheitliche Fangquotenberechnung im Bereich der Angelfischerei ein. Mit einer klareren Datengrundlage können wir die Abschaffung des bestehenden Baglimits unterstützen.

Antwort Frage 5: Wirtschaftlichkeit und Artenschutz sind kein Gegensatz. Die Aussetzung der gesamten Aalfischerei in Europa halten wir deshalb nicht für sinnvoll. Die Bewirtschaftungspläne, insbesondere für Binnengewässer, garantieren eine nachhaltige Fischwirtschaft in diesem Bereich.

AFD

Antwort Frage 1, 2, 3 und 4: Das Tagfanglimit (Bag-Limit) wurde ursprünglich damit begründet, dass sich alle Nutzergruppen am Schutz der Bestände beteiligen sollen. Trotz Erholung der Bestände werden die Angler aber weiterhin von Fangquotenerhöhungen ausgenommen, obwohl sie maßgeblich dazu beigetragen haben. Die Beibehaltung der Tagfangmenge muss vor diesem Hintergrund kritisch hinterfragt werden. Eine Erhöhung der Fangquote für die kommerzielle Fischerei bei Beibehaltung des Tagfanglimits für die Angelfischerei lehnen wir ab.  

Antwort Frage 5: Dass der europäische Aal besonders geschützt werden muss ist unbestritten. Die AfD erkennt an, dass die Ziele der Aalmanagementpläne in Deutschland hauptsächlich durch Besatz von Anglern und Fischern erreicht werden. Der bisher eingeschlagene Weg zum Wiederaufbau der Bestände sollte deshalb weiterverfolgt werden. Temporäre Fangverbote allein sind für den Bestandsschutz aber nutzlos, wenn die Wege in die Oberläufe der Flüsse versperrt sind. Es ist daher zwingend erforderlich in die Durchgängigkeit der Fließgewässer zu investieren.


Thema: Nennen Sie uns abschließend drei gute Gründe warum unsere Mitglieder/Angler ihnen am 26. Mai ihre Stimme geben sollten?

CDU/CSU

Die Angler können sich der vollen Unterstützung von CDU und CSU sicher sein – regional, national und auch auf europäischer Ebene. Wenn in der EU Maßnahmen beschlossen werden, die die Angelfischerei betreffen, vertreten unseren deutschen EVP-Abgeordneten die berechtigten Interessen der Angler und Freizeitfischer. Auch unsere unionsgeführte Bundesregierung hat immer die Freizeitfischer und ihre Belange im Blick (siehe z. B. Baglimit-Erhöhung Dorsch). CDU und CSU sehen in der Angelfischerei ein schönes Hobby und eine legitime Nutzung unserer Gewässer. Wir wissen auch, dass die Bedeutung des Angelns noch weit über den reinen Fischfang hinausgeht. Angeln hat ökologische, ökonomische und soziale Seiten. Viele Angler sind im Naturschutz engagiert und Angelvereine zurecht als Naturschutzverbände anerkannt. Zum Angeln treffen sich regelmäßig viele Menschen in der Natur und pflegen soziale Kontakte. Die Angelbranche ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Davon lebt nicht nur der Anglerbedarf, sondern vielerorts ist Angeln auch eine wichtige Grundlage des Tourismus. Aus all diesen Gründen begrüßen wir die Angelfischerei und setzen uns für alle Angler ein, die ihr Hobby verantwortungsvoll ausführen

Für jeden Bürger und natürlich auch für die Angler ist wichtig, dass die Grundausrichtung der Europapolitik stimmt. CDU und CSU haben das richtige Zukunftskonzept für Europa. Wir wollen ein demokratisches, handlungsfähiges und bürgernahes Europa, das konkret erfahrbar ist und seinen Bürgerinnen und Bürgern ein Leben in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Wir wollen Europa als starken Staatenverbund, als erfolgreichen Wirtschaftsraum und als globalen Stabilitätsanker in der Welt entwickeln. Dafür setzen wir auf nachhaltiges Wachstum und die Verbindung von Ökonomie und Ökologie zur Sicherung unseres Wohlstands. Um dies zu erreichen, setzen wir auf Innovation und Zusammenhalt. Wir arbeiten an einem Europa der Sicherheit, das die Migration ordnet, unsere Grenzen schützt und gemeinsam gegen Terroristen und organisierte Kriminalität kämpft. Unser Europa schafft Frieden und schützt seine Werte. Unser Ziel ist, dass Europa mit einer Stimme spricht und sein politisches Gewicht in der Welt einbringt.

SPD

Die SPD tritt zu dieser Europawahl an, um den Zusammenhalt der Völker Europas zu stärken. Er ist der Schlüssel um Zukunftsängste, Unruhen und krisenhafte Entwicklungen in einzelnen Mitgliedsstaaten zu begegnen. Er kommt nicht von selbst. Zusammenhalt in Europa setzt Verständigung voraus. Wir dürfen uns nicht ausschließlich von unseren kurzfristigen vermeintlichen nationalen Interessen leiten lassen. Gerade Deutschland muss immer auch den Ausgleich zwischen den Mitgliedsstaaten und den Zusammenhalt des Ganzen im Auge haben.

Es gilt das alte soziale Versprechen Europas einzulösen, auf das die Bürgerinnen und Bürger schon so lange warten. In den letzten Jahren haben sie häufig das Gegenteil eines sozialen Europas erlebt. Statt eines kalten und neoliberalen Europas, bei dem die Schwachen unter die Räder kommen, wollen wir ein modernes und solidarisches Europa in dem technischer und gesellschaftlicher Fortschritt Hand in Hand gehen, wo wirtschaftliche Dynamik und ökologische Vernunft zusammengehören, wo Bildungs- und Berufschancen für die Jüngeren nicht gegen eine auskömmliche Rente für die Älteren ausgespielt werden, wo es einen Wettbewerb um die besten Innovationen für die Realwirtschaft gibt, nicht einen Wettbewerb um die schädlichsten Steuervermeidungsmodelle, die riskantesten Finanzkonstruktionen oder schlechtesten Arbeitsbedingungen. Es ist ein Irrglaube, dass durch reines Sparen und den Rückzug des Staates breite Teile der Bevölkerung oder gar alle profitieren.

Wir können gemeinsam dafür sorgen, dass alle Unternehmen endlich einen anständigen Beitrag für die Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Sie sollen Steuern zahlen, wie es sich gehört. Wenn das kleine Café an der Ecke ein Vielfaches mehr an Steuern zahlt als eine große Starbucks-Filiale, dann stimmt etwas nicht im System. Gleichzeitig fehlen den Mitgliedstaaten zu oft die Mittel für bessere Schulen oder im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit, für funktionierende Sozialsysteme oder eine moderne, den Bedürfnissen der Menschen ordentliche öffentliche Infrastruktur. Zukunft kostet Geld. Unsere Zukunft soll durch die Allgemeinheit finanziert werden. Deshalb darf sich niemand durch Tricksereien, Schlupflöcher oder Straftaten seiner Verantwortung entziehen. Wer Milliardenerträge erwirtschaftet, muss endlich auch angemessen besteuert werden und seinen Teil für die Gesellschaft leisten. Das gilt für alle, auch für die digitalen Großkonzerne.

Ein Zusammenwachsen der Völker Europas setzt eine schrittweise Angleichung der Lebensbedingungen voraus – in Deutschland ebenso wie in Finnland oder Griechenland, in Portugal wie in Polen. Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger konkret erleben, dass Europa sie schützt und ihnen hilft, ein gutes und sicheres Leben zu führen. Dafür brauchen wir eine europäische Haushaltspolitik, die dem Menschen dient, ein Europa, in dem alle Konzerne endlich ihren fairen Anteil an Steuern zahlen und damit ihren angemessenen Beitrag für das Gemeinwohl leisten.

Wir laden alle ein, mit uns für ein Europa des Friedens, der Freiheit, der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Demokratie zu streiten. Dafür treten wir an und dafür werben um Ihre Stimme.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  1. Wir GRÜNE setzen auf Nachhaltigkeit, gesunde Umwelt und Artenschutz und sorgen so dafür, dass es auch in Zukunft reiche und vielfältige Fischbestände in unseren Gewässern geben wird.
  1. Wir stehen für die nachhaltige Stärkung der Fischfauna. Dafür setzen wir auf die Förderung der naturnahen Bewirtschaftung von Teichen und Seen, die Renaturierung von Gewässern und die Erhaltung von Laich- und Lebensräumen.
  1. Wir GRÜNE folgen in unserem politischen Handeln wissenschaftlichen Empfehlungen der europäischen und internationalen wissenschaftlichen Gremien wie ICES und STECF, die sicherstellen, dass eine langfristig nachhaltige Fischereipolitik zum wirtschaftlichen Erfolg jedes Fischereisektors (Berufs- und Freizeitfischerei) sowie dem Erhalt der Bestände beiträgt.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen erstens eine europäische Fischereipolitik, welche eine nachhaltige Bewirtschaftung der Meere sicherstellt und den Erholungswert der Gewässer für die Menschen stärkt. Für uns gilt das Prinzip "Schützen durch Nützen". Zweitens stehen wir Freie Demokraten wie keine zweite Partei für ein Europa der Subsidiarität und der Freiheit: Die EU soll sich auf das konzentrieren, was tatsächlich gesamteuropäisch geregelt werden muss. Was Bund, Länder oder Kommunen besser regeln können, soll vor Ort entschieden werden, um unnötige Bürokratie zu verhindern. Drittens wollen wir im europäischen Natura-2000-Netz durchsetzen, dass bei der Erreichung der Schutzzwecke vor Ort stets die Wahl des mildesten Mittels und das Gebot der Verhältnismäßigkeit Vorrang haben. Denn viele praxisferne Regelungen, die Anglerinnen und Angler, Jägerinnen und Jäger, Wald-bewirtschaftende oder Landwirtinnen und Landwirte in Natura-2000 Gebieten erleben, sind auf nationale Verschärfungen europäischer Vorgaben oder auf örtliche Managementpläne zurückzuführen.

Lassen Sie uns dazu auch nach der Europawahl im Gespräch bleiben.

Die Linke

Keine Wahlentscheidung sollte von einem Hobby abhängig gemacht werden. Trotzdem: Wir wollen ein soziales Europa, in dem sich Jung und Alt ihre Angelkarte leisten können. Wir wollen ein freies Europa, in dem Angeln kann, wer will und in dem niemand auf dem Weg in den Angelurlaub an Grenzkontrollen aufgehalten wird. Und wir wollen ein demokratisches Europa, das in erster Linie für die Menschen und ihre Interessen und Hobbys da ist, statt für die Konzerne.

Freie Wähler

  1. Wir FREIE WÄHLER stehen für Teich- und Angelschutz. So setzen wir uns nicht nur im bayerischen Landtag bei der Umsetzung der EU-Aquakulturrichtlinie dafür ein, dass die komplizierten Verfahren bei der Genehmigung neuer Teichanlagen vereinfacht werden.
  2. Wir FREIE WÄHLER setzen uns für die Förderung der regionalen Vermarktung von Fischereiprodukten ein.
  3. Wir FREIE WÄHLER setzen uns stark für die Jugend- und Vereinsförderung im Bereich der Angelfischerei ein. Wir setzen uns für eine stärkere Förderung des Schnupperfischens in allen Teilen Deutschlands ein, sodass Jugendliche erste Einblicke in die Angelfischerei und den Lebensraum Wasser erhalten können.

AFD

  1. Um die völlige Regulierung aller Lebensbereiche durch Brüssel zu verhindern
  2. Um der völlig ideologisierten grünen Politik in Europa und Deutschland Einhalt zu gebieten
  3. Um der Angelfischerei eine Zukunft zu ermöglichen

[1] IfD Allensbach Statista 2018 “Anzahl der Personen in Deutschland, die in der Freizeit Angeln oder Fischen, nach Häufigkeit von 2014 bis 2018 (in Millionen)“

 

 

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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