Bootsversicherung im Überblick
Wozu braucht man eine Bootsversicherung?
Jeder Ausflug mit dem Boot ist ein Stück Unabhängigkeit und Spaß pur, insbesondere beim Angeln bietet es die Möglichkeit auch abseits vom Ufer Fische zu fangen. Durch eine kleine Unachtsamkeit können aber an Booten Schäden entstehen, die für den Eigner sehr schnell teuer werden können. Für Schäden am eigenen Boot ist die Vollkasko- oder auch Teilkaskoversicherung zuständig. Ideal, wenn man aus verschiedenen Versicherungsvarianten den für sich passenden Schutz auswählen kann. Auch bei Eintritt von Personenschäden haftet der Verursacher mit seinem Privatvermögen. Dagegen hilft nur der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung für Boote, die für Personen- und Sachschäden aufkommt.
Beispiele
Haftpflichtschaden |
Teilkaskoschaden |
Vollkaskoschaden |
Claudia F. macht mit einigen Freunden auf Ihrer Motoryacht einen Wochenendausflug über die Seenplatte. Durch eine Unaufmerk- samkeit übersieht sie während der Gleitfahrt eine kleine Segelyacht, die ihren Kurs kreuzt und Vorfahrt hat. Trotz Ausweichmanöver kommt es zu einer Kollision. Durch den Auf- prall erleidet ein Crewmitglied der Segel- yacht Verletzungen. |
Ricardo M. ist Eigner eines trailerbaren Sportbootes. Er hatte sein Boot ausgewassert, um es am darauffolgenden Tag für eine Aufbereitung in eine Werkstatt zu transportieren. Das Boot war auf dem Trailer im Yachthafen abgestellt und der Trailer ord- nungsgemäß gesichert. Als er am nächstenTag im Yachthafen ankommt, um das Gespann abzuholen, ist der Abstellplatz leer. |
Tino P. ist Eigner eines Motorseglers und lässt diesen in der Wintersaison in einem Hallenwinterlager abstellen. Aus ungeklärter Ursache entwickelt sich in der Halle nachts ein Feuer. Obwohl das Feuer schnell gelöscht werden kann, zerstört es u. a. Teile der Halle sowie einige der eingestellten Boote. Die Segelyacht von Tino P. wird zum Totalverlust. |
Die Folge: Es entsteht ein Schaden an der Segelyacht in Höhe von 7.840 EUR und es entsteht eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 2.780 EUR. |
Die Folge: Totalschaden durch Totaldiebstahl von Boot, Außenborder und Trailer. Schadenhöhe 48.200 EUR. |
Die Folge: Schadenhöhe 25.900 EUR zuzüglich Kosten für Aufräumarbeiten, Wrackbeseitigung und Entsorgung in Höhe von 14.320 EUR |
Leistungen der Bootsversicherung
Haftpflichtversicherung
Die Deckung basiert auf dem Verschuldensprinzip. Pauschale Deckungssummen von 3 Mio., 6 Mio. oder 10 Mio. EUR gelten für Personen- und Sachschäden. Weiterhin versichert sind Vermögens- und Mietsachschäden, Gewässerverunreinigungen nach einem Schadenereignis (z. B. auslaufender Treibstoff) sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter u.v.m.
LEISTUNGEN (verkürzte Darstellung) |
Komfort |
Premium |
Mitversicherte Personen untereinander |
✓ |
✓ |
Vermögens- und Mietsachschäden |
bis 200.000 € |
bis 300.000 € |
Forderungsausfalldeckung |
— |
✓ |
Strafkaution |
bis 20.000 € |
bis 100.000 € |
Vorsorgeversicherung |
— |
✓ |
Vollkaskoversicherung
Die Allgefahrendeckung deckt Schäden an der eigenen Yacht, an deren Ausrüstung, Inven- tar und Zubehör, z. B. bei Schäden durch Kollisionen mit festen und schwimmenden Gegenständen, Mastbruch, Angrundgeraten/Grundberührung, Vandalismus, bei Dieb- stahl des Bootes oder auch Teilediebstahl u.v.m. Es besteht ganzjährig an Land sowie im Wasser innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes Versicherungsschutz.
Teilkaskoversicherung
Die Einzelgefahrendeckung bietet eingeschränkten Versicherungsschutz für lediglich bestimmte benannte Gefahren, wie z. B. Brand, Blitzschlag, Sturm, Transportmittelunfall und Diebstahl der gesamten versicherten Sachen (Totaldiebstahl).
LEISTUNGEN (verkürzte Darstellung) |
Basis Teilkasko Einzelgefahrendeckung |
Komfort Vollkasko Allgefahrendeckung |
Premium Vollkasko Allgefahrendeckung |
Platinum Vollkasko Allgefahrendeckung |
Feste Taxe (Totalverlust) |
Versicherungssumme entspricht dem Zeitwert und gilt als Feste Taxe, sofern der Schiffswert 75 % bis 100 % der Versi- cherungssumme beträgt. |
Versicherungssumme entspricht dem Zeitwert und gilt als Feste Taxe, sofern der Schiffswert 75 % bis 100 % der Versi- cherungssumme beträgt. |
Versicherungswert ist der Verkehrswert/Marktwert bei Vertragsabschluss. Die Versicherungssumme gilt als Feste Taxe. |
Versicherungswert ist der Verkehrswert/Marktwert bei Vertragsabschluss. Die Versicherungssumme gilt als Feste Taxe. |
Teilschäden ohne Altersabz✓ge |
— |
— |
✓ |
✓ |
Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten |
bis 100.000 € |
bis 2 Mio. € |
bis 2 Mio. € |
bis 2 Mio. € |
Wegfall der Selbstbeteiligung für festgelegte Schadenereignisse |
Generell ohne Selbstbeteiligung |
✓ |
✓ |
✓ |
Übernachtungs- und Reisekosten bei Unbewohnbarkeit der Yacht |
— |
— |
✓ |
✓ |
Übernahme von Kosten für Schlepphilfe, Ersatzskipper, Inspektionen des Unterwasserschiffs |
— |
— |
— |
✓ |
Verzicht auf den Einwand der Unterver- sicherung bei Schäden bis 10.000 € |
— |
— |
— |
✓ |
Bis zu 40 % Schadenfreiheitsrabatt ab Versicherungsbeginn |
— |
✓ |
✓ |
✓ |
Reduzierung der SB um 50 % nach 5 schadenfreien Jahren bei Allianz Esa |
— |
✓ |
✓ |
✓ |
Übernahme eines vorhandenen Rabattretters aus einer Vorversicherung |
— |
✓ |
✓ |
✓ |
Rabattretter nach 5 schadenfreien- Jahren bei Allianz Esa |
— |
✓ |
✓ |
✓ |
Individueller Schutz
Basis, Komfort, Premium oder Platinum: Wählen Sie aus den für Ihr Boot möglichen Editionen Ihren Versicherungsschutz für Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht.
Das sollten sie wissen
Besonders geeignet für: Die Allianz Esa Bootsversicherung ist für alle Personen geeignet, die einen optimalen Versiche- rungsschutz zu einem fairen Preis mit maximalen Leistungen erwarten.
Nicht geeignet für: Die Vollkaskoversicherung ist für Kleinstboote bis Versicherungssumme 3.000 EUR nicht geeignet.
Service-Garantie: 24/7-Service. Bei akuten Schadensfällen stehen wir Ihnen rund um die Uhr mit erfahrenen Schaden- experten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über die Allianz Esa Helpline.
Leistungserweiterung: Ergänzend erhalten Sie auf Wunsch auch eine Insassenunfallversicherung, über die an Bord befindliche Personen zusätzlich bei Tod oder Invalidität abgesichert sind – auch dann, wenn die Haftpflichtversicherung mangels Verschulden nicht greift.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese Information kann Ihnen nur einen Überblick über die Leistun- gen geben. Für Ihren Versicherungsschutz maßgeblich sind die aktuellen AVB bei Vertragsabschluss und der Versicherungsschein.
Kontakt:Linda Raßmann Venloer Straße 204 Tel: 0221 8882190 E-Mail: |
Öffnungszeiten
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