Qualifikationskriterien für die Teilnahme an der Castingsport – WM 2018/ JWM 2018
1. Grundsätzliches
Grundsätzlich gelten die Qualifikationskriterien für die Nominierung der National-mannschaft zu den Weltmeisterschaften der Leistungsklasse und zu den Jugendwelt-meisterschaften im Jahr 2018. Die Bundestrainer können in Abstimmung mit dem Castingreferenten des DAFV und den Sportlervertretern in begründeten Ausnahmefällen Veränderungen bei der Nominierung der Nationalmannschaft vornehmen. Die Bewertung, der zu werfenden Disziplinen und Mehrkämpfe, erfolgt auf der Grundlage der gültigen Internationalen Wettkampfbestimmungen.
2. Qualifikationskriterien zur Nominierung – Leistungsklasse
2.1. Das Startrecht für die Qualifikationsturnieren haben grundsätzlich alle A- und B-Kadermitglieder, sowie die Jugend-WM Teilnehmer des Vorjahres. Erwachsene Sportler des C-Kaders können auf Antrag zu den Qualifikationen zugelassen werden. Zusätzlich können Caster das Startrecht für die Qualifikationsturniere erhalten, wenn diese spätestens bis zum 06.04. 2018 beim Ausschuss für Castingsport schriftlich eine Verpflichtungserklärung für 2018 einreichen.
2.2. Antragsberechtigt sind nur DAFV-Mitglieder, deren Wettkampfergebnisse besser sind als die Summe der Ranglistenergebnisse des letzten B-Kadermitgliedes und Werfer, die durch die Bundestrainer vorgeschlagen und durch den ACS namentlich beschlossen wurden.
2.3. In die Wertung zur Nominierung kommen nur Teilnehmer, die an mindestens 2 Ausscheidungen teilgenommen haben und die sich auch international zur Verfügung stellen. Für eine WM-Teilnahme ist der WM-Vorbereitungslehrgang Pflicht. Der Vorbereitungslehrgang und die WM sind in der Jahresplanung der Teilnehmer vorzusehen. Dies ist schriftlich durch eine Startrechts- und Verpflichtungserklärung nachzuweisen.
2.4. Die Multiqualifikationen werden im Rahmen aller Qualifikationswettkämpfe ausgetragen.
2.5. Bei den Qualifikationswettkämpfen wird empfohlen die Disziplinen in der Reihenfolge 1, 3, 4, 8, 2, 6, 5, 7, 9 zu werfen.
2.6. Die Casterinnen sind die ersten Starter in allen Riegen (keine Sonderriegen Damen). Anschließend die Herren mit gemeinsamen Neustart in allen Riegen.
2.7. Von vier Qualifikationswettkämpfen bei der Leistungsklasse zur Nominierung werden die drei besten Ergebnisse gewertet. Von drei Qualifikationswettkämpfen bei der Jugend zur Nominierung werden die zwei besten Ergebnisse gewertet.
2.8. Wer an einem Qualifikationsturnier nicht teilnehmen kann, erhält 50 Minuspunkte.
3. Damen
3.1. Jede Casterin hat am Fünfkampf teilzunehmen und kann zusätzlich im Allround sowie an
den Multidisziplinen teilnehmen.
3.2. Die ersten zwei Casterinnen mit den meisten Qualifikationspunkten im Fünfkampf haben sich für die Teilnahme an der Castingsport-WM 2018 qualifiziert.
3.3. Die beste Casterin mit den meisten Qualifikationspunkten im Allround hat sich für die Teilnahme an der Castingsport-WM 2018 qualifiziert.
3.4. Die beste Casterin mit den meisten Qualifikationspunkten im Multi-Zweikampf kann sich für die Teilnahme an der Castingsport-WM 2018 qualifizieren, wenn noch ein Startplatz frei ist.
3.5. Sollte ein Startplatz im Allround frei sein, kann dieser durch die bestfolgende Allroundwerferin besetzt werden und ist dann auch für die Castingsport-WM 2018 qualifiziert.
3.6. Sollte durch Doppelbesetzung der Startplatz im Multi-Zweikampf frei sein, kann
dieser durch die bestfolgende Multi-Zweikämpferin besetzt werden und ist dann auch für die Castingsport-WM 2018 qualifiziert (siehe Punkt 7 allgemeine Festlegungen).
3.7. Von den Casterinnen der Position 3.2 – 3.5. wird die Mannschaft für die Nationen-
wertung gebildet.
3.8. Der Bundestrainer Damen kann in Abstimmung mit dem Castingreferenten d esDAFV und den Sportlervertretern in begründeten Ausnahmefällen Veränderungen bei der Nominierung der Nationalmannschaft für die Castingsport-WM 2018 vornehmen (Fehlen von Spitzenwerferinnen bei Qualifikationsturnieren aus gesundheitlichen bzw. beruflichen Gründen, aus disziplinarischen Gründen oder fehlende finanzielle Mittel).
4. Herren
4.1. Jeder Caster hat am Siebenkampf teilzunehmen und kann zusätzlich an den Multidisziplinen sowie im Allround teilnehmen.
4.2. Die Bewertungsreihenfolge ist Fünfkampf, Siebenkampf und dann Allround.
4.3. Die ersten zwei Caster mit den meisten Qualifikationspunkten im Fünfkampf haben sich für die Teilnahmen an der Castingsport-WM 2018 qualifiziert. Es kann zusätzlich ein herausragender Nachwuchswerfer für den Fünf- und Siebenkampf nominiert werden. Die Entscheidung trifft der Bundestrainer nach Absprache mit dem Referenten Castingsport und dem Aktivenvertreter.
4.4. Die ersten zwei Caster mit den meisten Qualifikationspunkten im Siebenkampf haben sich für die Teilnahme an den Castingsport-WM 2018 qualifiziert.
4.5. Die ersten zwei Caster mit den meisten Qualifikationspunkten im Allround haben sich für die Teilnahme an den Casting-WM 2018 qualifiziert.
4.6. Die ersten zwei Caster mit den meisten Qualifikationspunkten im Multi-Zweikampf können sich für die Teilnahme an den Casting-WM 2018 qualifizieren, wenn noch Startplätze in den Multi-Disziplinen frei sind.
4.7. Sollte durch Doppelbesetzung die Startplätze im Siebenkampf frei sein, werden diese durch die zwei bestfolgenden Siebenkämpfer besetzt und haben sich somit auch für die Teilnahme an den Castingsport-WM 2018 qualifiziert.
4.8. Sollte durch Doppelbesetzung die Startplätze im Allround frei sein, werden diese durch die zwei bestfolgenden Allrounder besetzt und haben sich somit auch für die Teilnahme an den Castingsport-WM 2018 qualifiziert.
4.9. Sollte durch Doppelbesetzung die Startplätze im Multi-Zweikampf frei sein, können diese durch die zwei bestfolgenden Multi-Zweikämpfer besetzt werden und haben sich somit auch für die Teilnahme an den Castingsport-WM 2018 qualifiziert (siehe Punkt 7 allgemeine Festlegungen).
4.10 Es kann zusätzlich ein herausragender Nachwuchswerfer für den Fünf- und Siebenkampf nominiert werden. Dann fällt ein freier Startplatz im Allround weg. Die Entscheidung trifft der Bundestrainer nach Absprache mit dem Referenten Castingsport und dem Aktivenvertreter.
4.11. Von den Castern der Position 4.2. – 4.8. wird die Mannschaft für die Nationen-wertung gebildet.
4.12. Der Bundestrainer Herren kann in Abstimmung mit dem Castingreferenten des DAFV und den Sportlervertretern in begründeten Ausnahmefällen Veränderungen bei der Nominierung der Nationalmannschaft für die Castingsport-WM 2018 vor-nehmen (Fehlen von Spitzencaster bei Qualifikationsturnieren aus gesundheitlichen bzw. beruflichen Gründen, aus disziplinarischen Gründen oder fehlende finanzielle Mittel).
5. Die Qualifikationspunkte für eine Nominierung errechnet sich nach folgenden Formeln: Damen/Herren
5.1. Fünfkampf
Fünfkampfpunkte geteilt durch 100 = Ergebnis minus Platzziffer = Punkte
5.2. Siebenkampf
Siebenkampfpunkte geteilt durch 100 = Ergebnis minus Platzziffer = Punkte
5.3. Allround
Allroundpunkte geteilt durch 100 = Ergebnis minus Platzziffer = Punkte
5.4. Multi-Zweikampf
Multi-Zweikampfpunkte geteilt durch 100 = Ergebnis minus Platzziffer = Punkte
5.5. Mannschaft
Fünfkampfpunkte geteilt durch 100 = Ergebnis minus Platzziffer = Punkte
5.6. Zusätzliche Damen und Herren können in Abstimmung mit den Bundestrainern, dem Castingsportreferenten und den Sportlersprechern nominiert werden, wenn die Internationalen Wettkampfbestimmungen und die Ausschreibung dies zulässt und die Finanzierung gesichert ist.
6. Jugend
6.1. Für die Qualifikation zur Jugend-WM 2018 werden von 3 Qualifikationsturnieren die beiden besten im Fünfkampf geworfenen Ergebnisse nach der Formel der Erwachsenen gewertet.
6.2. Für die Jugend-WM 2018 haben sich die 3 besten Mädchen und die 6 besten Jungen mit den höchsten Punktzahlen im Fünfkampf qualifiziert. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesjugendtrainer in Abstimmung mit dem Bundesjugendcastingreferenten sowie den zwei Sportlersprechern Veränderungen bei der Kaderberufung vornehmen.
6.3. Die Jugendlichen mit der höchsten Punktzahl im Fünfkampf bilden die Mannschaft bei der Nationenwertung zur WM 2018 (2 Mädchen, 4 Jungen). In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesjugendtrainer in Abstimmung mit dem Bundesjugendcastingreferenten sowie den zwei Sportlersprechern Veränderungen in der Kaderberufung vornehmen.
In die Wertung zur Qualifikation für die Jugend-WM 2018 kommen nur die Casterinnen und Caster, die mindestens an 2 Qualifikationsturnieren teilgenommen haben.
7. Allgemeine Festlegungen
Für alle Teilnehmer an den Weltmeisterschaften 2018 sind die Vorbereitungslehrgänge Pflicht.
Die Gesamtanzahl der Teilnehmer an den Weltmeisterschaften der Leistungsklasse und der Jugend 2018 steht in Abhängigkeit von den finanziellen Rahmenbedingungen des DAFV e.V.