An der Küste Mecklenburg-Vorpommerns gelten für Anglerinnen und Angler neue Regeln: Mit der fünften Änderung der Küstenfischereiverordnung führt das Land für den Hecht ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern ein. Pro Angeltag und Person darf künftig nur noch ein Hecht entnommen werden.
Damit setzt das Land zentrale Empfehlungen des wissenschaftlichen Boddenhecht-Projekts um. Neu sind außerdem ein höheres Mindestmaß für Meerforellen, ein Tagesfanglimit für Barsche und mehr Möglichkeiten zum Schutz von Kegelrobben. Für die Binnengewässer ändert sich dagegen nichts.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
60–90 cm
Entnahmefenster für Hecht
1
Hecht pro Angeltag und Person
48 cm
Mindestmaß für Meerforelle
15
Barsche pro Tag und Person
Die geänderte Verordnung gilt laut Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern seit dem 29. September 2026. Sie betrifft ausschließlich die Küstengewässer des Landes, also die Ostseeküste mit ihren Bodden und Haffen. Die Küstenfischereiverordnung war zuletzt 2022 geändert worden.
Entnahmefenster schützt große Laichhechte
Das Mindestmaß für Hechte steigt auf 60 Zentimeter. Gleichzeitig gilt erstmals ein Höchstmaß von 90 Zentimetern: Hechte, die größer sind, müssen in der Handangelfischerei schonend zurückgesetzt werden. Diese Obergrenze gilt auch für lebend in Reusen gefangene Hechte. Für Stellnetzfischer gelten Obergrenzen für die Maschenweite, eine Maßnahme, die den Fang großer Hechte ebenfalls reduziert. In der Freizeitfischerei darf zudem nur noch ein Hecht pro Angeltag und Person gefangen und angeeignet werden.
Ziel des sogenannten Fenstermaßes ist es, besonders die großen und für die Fortpflanzung wichtigen Tiere zu schützen. Große Weibchen tragen besonders viel zum Nachwuchs bei und sind bei Anglern besonders beliebt. Hinzu kommt: An den Bodden gehen die Wachstumsraten der erwachsenen Hechte zurück, was den Schutz der besonders großen Tiere zusätzlich wichtig macht. Ein Entnahmefenster sorgt dafür, dass gezielt mittelgroße Fische entnommen werden, während der Laichfischbestand erhalten bleibt.

Praxis und Wissenschaft auf Augenhöhe: das Boddenhecht-Projekt
Die neuen Hechtregeln gehen auf das Praxis- und Forschungsprojekt Boddenhecht zurück. Es hat von 2019 bis 2023 die Hechtbestände in den Boddengewässern untersucht und begleitend eine Arbeitsgruppe aller Interessenvertreter in der Region initiiert und moderiert, von Anglern und Fischern über Guides und Verwaltung bis zu Naturschutz und Tourismus. Diese Arbeitsgruppe hat die Handlungsempfehlungen erarbeitet. Anlass waren Berichte von Anglern, die bereits seit 2014 über rückläufige Fänge klagten. Die Zahlen bestätigten das: Während 2006 noch rund 0,4 Hechte pro Angelstunde gefangen wurden, waren es zuletzt nur noch etwa 0,14.
Unter Koordination von Projektleiter Prof. Dr. Robert Arlinghaus und seinem Team erarbeitete die Arbeitsgruppe in enger Zusammenarbeit über drei Jahre insgesamt 54 Managementmaßnahmen. 35 davon wurden im Konsens zur Umsetzung an das Fischereiministerium in Schwerin empfohlen. Zu den zentralen Empfehlungen im Bereich der Fangbestimmungen gehörten ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern für die Angelfischerei, ein Baglimit von einem Hecht pro Angler und Tag sowie eine Verschärfung der Entnahmemöglichkeiten großer Hechte für Berufsfischer. Genau diese Vorschläge finden sich nun in der Verordnung wieder. Einer Lösung über Besatz erteilte die Projektarbeitsgruppe dagegen eine klare Absage.
Schon zuvor wurden Beschränkungen der winterlichen Vorlaichfischerei für die Fischer umgesetzt. Angestoßen wurden außerdem umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen an den Flüssen. Das Projekt ist ein Beispiel dafür, wie Praxis, Forschung und Politik zusammenarbeiten und Veränderungen auslösen können.
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus stellt die neuen Regeln ausdrücklich in diesen Zusammenhang:
„Wer heute vernünftig fischt, soll auch morgen noch etwas fangen können. Genau darum geht es. Beim Boddenhecht haben Wissenschaft, Angler und Fischerei intensiv daran gearbeitet, wie wir den Bestand langfristig sichern können. Aus diesen Erkenntnissen ziehen wir jetzt Konsequenzen.“
Aus Sicht des DAFV hat der Minister damit gut zusammengefasst, worum es geht: Wenn Wissenschaft, Anglerinnen und Angler sowie Fischerei gemeinsam Lösungen erarbeiten und die Politik diese anschließend auch umsetzt, dient das dem Schutz der Natur an der Küste ebenso wie einer Angelfischerei mit Zukunft.
Die wissenschaftliche Studie zeigte auch, welche Bedeutung der Hecht für die Region hat: Rund 50.000 Anglerinnen und Angler, davon etwa 70 Prozent Touristen, kommen jedes Jahr an die Bodden. Sie verbringen dort rund 390.000 Angeltage, die Hälfte davon gezielt auf Hecht. Der volkswirtschaftliche Nutzen liegt bei etwa 20 Millionen Euro und 420 Arbeitsplätzen. Die Bruttowertschöpfung der Angelfischerei auf Hecht ist demnach 32-mal höher als die der Berufsfischerei auf Hecht.
„Ich bin sehr froh, dass sich die intensive mehrjährige Arbeit so vieler Personen, vom Doktoranden bis zum Angelguide und Angler auf Rügen, ausgezahlt hat. Unser Projektansatz, dass wir Forscher forschen und eine Arbeitsgruppe aus Interessenvertretern projektbegleitend auf Grundlage der erarbeiteten Erkenntnisse und des am Tisch befindlichen Praktikerwissens die konkreten Managementempfehlungen erarbeitet, hat sich nun ausgezahlt, indem die Fischereipolitik einige wesentliche Empfehlungen der Arbeitsgruppe umgesetzt hat. Es bleibt zu hoffen, dass diese und andere Maßnahmen dem Bestand sowie der Fischerei und Angelfischerei helfen werden.“

Weitere Änderungen: Meerforelle, Barsch und Steinbutt
Auch für andere Arten gibt es neue Vorgaben. Das Mindestmaß für Meerforellen steigt auf 48 Zentimeter. Für Barsche wird in der Freizeitfischerei erstmals ein Tagesfanglimit von 15 Fischen je Person eingeführt. Beim Steinbutt entfällt die bisherige landesrechtliche Schonzeit, um das Landesrecht an das europäische Fischereirecht anzupassen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz empfindlicher Arten wie Kegelrobben und anderer Meeressäuger. Hintergrund sind unter anderem die gehäuften Totfunde von Kegelrobben im Jahr 2024. Die obere Fischereibehörde kann künftig bei Bedarf räumlich und zeitlich begrenzte Vorgaben für die Fischerei erlassen und Anforderungen an Fanggeräte festlegen. Zudem werden die Regelungen für die Reusenfischerei angepasst.
Binnengewässer: Für LAV-Gewässer bleibt alles beim Alten
Wichtig für alle, die im Binnenland angeln: Die neuen Regeln der Küstenfischereiverordnung gelten nicht für die Binnengewässer. Darauf weist der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern (LAV) ausdrücklich hin. An den Gewässern des LAV gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen der LAV-Gewässerordnung.
Weiterhin gültig an LAV-Gewässern: Pro Kalendertag dürfen insgesamt höchstens drei Fische der Arten Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Meerforelle oder Bachforelle entnommen werden, auch in Kombination. Zusätzlich sind drei Aale pro Kalendertag erlaubt.
Die neuen Regeln an der Küste trägt der LAV mit. Verbandspräsident Bernd Dickau bezeichnet das Entnahmefenster sowie die Begrenzung auf einen Hecht pro Tag als guten Kompromiss, zumal diese Maßnahmen wissenschaftlich empfohlen wurden und im Vorfeld sehr große Zustimmung bei den regionalen Anglern fanden. Zielführend sei ebenso, dass auch für die Berufsfischerei entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Hechtbestände in den Bodden festgesetzt wurden. Man wolle nicht, dass die Bestände geplündert werden, sondern dass sie auch in Zukunft nachhaltig genutzt werden können. Ausdrücklich verweist Dickau darauf, dass mit der Änderung der Küstenfischereiverordnung auch weitere Maßnahmen zum Schutz der Laichwanderungen von Fischen getroffen wurden, speziell für die Meerforelle. Solche Maßnahmen fordert der LAV im Rahmen der Verbändebeteiligung im Sinne seiner Mitglieder stets ein.
