Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) und die NaturFreunde Deutschlands (NFD) schreiben eine neue „Flusslandschaft des Jahres“ aus. Die „Flusslandschaft“ wird alle zwei Jahre in einem gemeinsamen Fachbeirat für Gewässerökologie ausgerufen. Bewerbungen um die „Flusslandschaft des Jahres 2020/2021“ können bis zum 30. Juni 2019 eingereicht werden.
Im September 2019 wählt der Fachbeirat unter den Bewerbern die neue Flusslandschaft des Jahres aus. Die feierliche Ausrufung erfolgt durch die jeweils zuständigen Landesverbände der beiden Organisationen zum Weltwassertag am 22. März 2020.
Mit der „Flusslandschaft des Jahres“ soll die Bevölkerung auf die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Bedeutung der Flüsse und der sie umgebenden Landschaft aufmerksam gemacht werden. Ebenso sollen Maßnahmen zur Erhaltung, zum Schutz und zur Renaturierung von Flusslandschaften und ihrer Lebensgemeinschaften initiiert, Arbeiten zum Wiedererreichen einer hohen Durchgängigkeit unterstützt und naturnahe Wander- und Erholungsgebiete gefördert werden.
Ausgewählt wurden bisher die Gottleuba (Sachsen; Flusssystem Elbe), die Ilz (Bayern; Flusssystem Donau), die Havel (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt; Flusssystem Elbe), die Schwarza (Thüringen; Flusssystem Elbe), die Nette (Rheinland-Pfalz; Flusssystem Rhein), die Emscher (Nordrhein-Westfalen; Flusssystem Rhein), die Helme (Thüringen, Sachsen-Anhalt; Flusssystem Elbe), die Argen (Baden-Württemberg; Flusssystem Rhein), die Trave (Schleswig-Holstein) und die Lippe (Nordrhein-Westfalen).
Die „Flusslandschaft des Jahres“ wird in einem gemeinsamen Schreiben des Bundesvorstands der NaturFreunde und der Präsidiums des DAFV dem Bundesumweltministerium zur Veröffentlichung in der „Liste der Natur des Jahres“ vorgeschlagen.
Bei der Auswahl der „Flusslandschaft des Jahres“ durch den Fachbeirat für Gewässerökologie werden vorrangig folgende Kriterien berücksichtigt:
- Lage, Größe und Charakter der Flusslandschaft;
- Besonderheiten der aquatischen Lebensgemeinschaften, z.B. bedrohte Pflanzen- und Tierarten, Wiederansiedlungsprogramme;
- Vorhandensein eines breiten Spektrums von Nutzer- und Interessengruppen;
- Günstige Ansätze für geeignete Aktivitäten zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung auch unter dem Aspekt der lokalen Agenda;
- Breite Basis in der Arbeit zwischen Angel-und Berufsfischern sowie NaturFreunden im Interesse des Erhalts und/oder Verbesserung der Qualität der aquatischen Ökosysteme sowie der Artenvielfalt;
- Keine Dominanz einer einzelnen Thematik;
- Gute Zusammenarbeit mit den Verwaltungen auf kommunaler und Landesebene;
- Möglichkeiten für eine medienwirksame Darstellung in der Öffentlichkeit.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Eine Beschreibung der Flusslandschaft in Wort und Bild
- Interessensbekundungen der zuständigen Landesbehörden
- Stellungnahmen der zuständigen Landesverbände beider Organisationen (NFD, DAFV)
- Ein Rahmenplan über die Zielsetzung und die geplanten Ergebnisse
- Vorschläge für den Ort und Ablauf der Proklamationsveranstaltung
- Eine Liste der Nutzer- und Interessengruppen
- Überlegungen bzw. Pläne zur Ausgestaltung in der Öffentlichkeit
Die Unterlagen sind in gedruckter und elektronischer Form an den gemeinsamen Fachbeirat für Gewässerökologie der NFD und des DAFV einzureichen:
Deutscher Angelfischerverband
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
(030) 97 10 43-79
und
NaturFreunde Deutschlands
Warschauer Straße 58a/59a
10243 Berlin
(030) 29 77 32-60