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64.684 Unterstützer hatte eine Online-Petition, die die Abschaffung der Gemeinnützigkeit für die sogenannte Tierrechtsorganisation PETA forderte. Nun hüllt sich der Petent der Aktion (namentlich genannt auf der Website www.openpetition.de / Gemeinnützigkeit von PETA abschaffen) in Schweigen.

Die Petition war im März vergangenen Jahres auf der Internetplattform für Online-Petitionen, „openPetition“ gestartet worden. In der Begründung der Petition hieß es: „PETA überzieht Angel-Vereine, Jagdverbände und einzelne Personen mit Anzeigen. Vereine, die sich laut ihrer Statuten sehr wohl für den Tierschutz einsetzen und die Umwelt schützen. PETA wird durch Spenden finanziert. Zudem kann man nicht Mitglied werden. Der Verein hat 9 Vollmitglieder und 2 wohnen davon im Ausland. Was passiert mit den Spenden?

Wenn im Rahmen der Aktion 50.000 Unterschriften gesammelt wurden, sollte die Petition, die sowohl an das Finanzamt Stuttgart als auch an den Deutschen Bundestag gerichtet war, eingereicht werden.

Handlungsanweisung gegen Anglerinnen und Angler

In dieser Zeit (August 2019) stellte PETA eine Handlungsanweisung online, in der Ratschläge dazu gegeben wurden, wie man gegen Angler vorgehen kann, wenn man sie am Wasser sieht. Der DAFV erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und weiterer Tatbestände (Ermittlungen sind noch am Laufen). PETA forderte Mitglieder und unbeteiligte Dritte auf, Petrijünger am Wasser zu stören, in dem zum Beispiel mit Steinen geworfen werden solle, gefangene Fische „gerettet“ oder die Angler zumindest gefilmt werden sollten.

Zeitgleich lief auf der Internetplattform von „openPetition“ die bereits erwähnte Petition und der DAFV hatte über seine Medien dazu aufgerufen, das Vorhaben zu unterstützen. Mit Erfolg! Nach einem Aufruf auf der DAFV Website gingen an einem einzigen Tag über 10.000 Unterschriften ein und das Ziel 50.000 Unterstützer zu finden, wurde bis zur Zeichnungsfrist weit überschritten.

Petitionsführer abgetaucht

Begleitend hat der DAFV mit dem Führer der Petition Verbindung aufgenommen, um den Prozess bei Bedarf weiter aktiv begleiten zu können. Über hundert Kontaktversuche über Monate verliefen jedoch, auch nach Erreichen des Petitionsziels, zu keiner relevanten Reaktion. Auch die Bemühungen seitens „openPetition“ zwecks Übergabe der Unterschriften mit dem Petitionsführer in Kontakt zu treten, hatten nach Aussagen der Organisation keinen Erfolg.

Nun hätte noch die Möglichkeit bestanden, dass „openPetition“ die Petition wie in den eigenen Nutzungsbedingungen formuliert, selbst einreicht, mit dem Vermerk, dass der Petitionsführer nicht auffindbar ist. Schließlich gibt die Organisation auf ihrer Website eine Garantie dafür, dass jede Petition, die nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, drei Monate nach Ablauf der Zeichnungsfrist eingereicht wird, falls der Petitionsführer es noch nicht getan hat. Dem ist „openPetition“ allerdings nicht nachgekommen. In einer schriftlichen Begründung hieß es:

„openPetition reicht nur Petitionen selber ein, die bestimmte Kriterien erfüllen. Eins dieser Kriterien muss sein, dass der Petitionsausschuss eine Entscheidungsmacht über das Anliegen haben muss. Bei der PETA-Petition hat jedoch das Finanzamt Stuttgart die volle Entscheidungsmacht, daher reichen wir die Petition nicht ein.“

In der Beschreibung der Petition ist zwar auch das Finanzamt Stuttgart als Adressat genannt, aber im vorliegenden Fall beruft sich die Organisation darauf, dass sie Petitionen nur an Institutionen weiterreicht, die über Petitionsausschüsse verfügen, also nur Bundestag und Landtage, keine kommunalen Einrichtungen.

Übernahme durch DAFV nicht zulässig

Auch der DAFV hat überprüft, ob die Petition übernommen werden kann, um dann vom Verband mit ausführlicher rechtlicher Begründung eingereicht zu werden. Dies jedoch war nach den damaligen Bedingungen von openPetition nicht zulässig, da dort eine Übertragung nur während laufender Zeichnungsfrist mit Zustimmung des Petitionsführers geregelt war.

Wir sind selbst maßlos enttäuscht, dass eine Petition mit so vielen Unterstützern letztendlich nicht eingereicht werden kann, zumal openPetition auf der eigenen Homepage die Einreichung garantiert hat. Wir haben alles versucht, die Initiative trotz Ablauf der Zeichnungsfrist noch zu retten, aber haben unter den gegebenen Voraussetzungen und auf den Rat von Juristen und Verwaltungsrechtlern leider keinen erfolgversprechenden Weg gefunden. Warum der Initiator der Petition am Ende einfach abgetaucht ist, können wir bis heute nicht erklären. Zum Zeitpunkt der Unterstützung durch den DAFV hatten bereits ca. 31.000 Anglerinnen und Angler unterzeichnet. Natürlich brauchte es hier auch Vertrauen, um eine Initiative von anderer Seite zu unterstützen. In der Sache sind wir nach wie vor der Ansicht, dass die Forderung berechtigt ist und wir überlegen wie wir dem Ansinnen in Zukunft auf anderem Weg Nachdruck verleihen können.

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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