Der DAFV hat am 09.02.2021 zusätzlich zu der aktuellen Pressemitteilung zusammen mit anderen Umweltverbänden einen offenen Brief an die Mitglieder des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat sowie des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag verschickt.
Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz (BR DS 25/21) im Bereich der Wasserkraft und damit um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung lebendiger Flüsse mit gesunden Fischbeständen.
Der Gesetzentwurf ist nach unserer Überzeugung naturschutzfachlich unverantwortlich und europarechtswidrig, weil der Neubau und die Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen gravierende Auswirkungen auf die Erreichung des guten ökologischen Zustands gemäß Wasserrahmenrichtlinie haben und zu einer erheblichen Gefährdung der letzten frei fließenden Flussabschnitte beitragen.
Auf Grundlage der massiven Proteste als auch der unzureichenden Umsetzung des EU-Umweltrechtes wurde die Bundesrats Drucksache 25/1/21 nicht wie geplant vom Bundesrat abgesegnet, sondern bereits an den Bundestag zurückverwiesen.
Aus Sicht des DAFV ist das zumindest ein erster Teilerfolg. Der DAFV wird sich jetzt dafür einsetzen, dass die von uns vorgeschlagenen Änderungsvorschläge in einem erneuten Gesetzentwurf Berücksichtigung finden. Der DAFV verweist darauf, dass Wasserkraft nach der Umwelthaftungsrichtlinie eine gefährliche berufliche Tätigkeit darstellt und nur nach den Kriterien Artikel 4 Abs. 7 der Wasserrahmenrichtlinie genehmigungsfähig ist. Nur dadurch sind die Betreiber von der Umwelthaftung befreit. Aus Sicht des DAFV und dem EuGH ist der Betrieb bestehender Anlagen in Deutschland, die dieser Prüfung nicht unterzogen worden sind, rechtswidrig.