Aufgrund der durch Corona deutlich erschwerten Bedingungen bei der Jahresbeitragskassierung in den Mitgliedsvereinen führte der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V e.V.) eine Sonderregelung ein:
Beitragsmarken 2020 und Jahresangelerlaubnisse 2020 haben bis zum 28. Februar 2021 Gültigkeit
Dies soll den 45.000 organisierten Angler*innen das Angeln auf den insgesamt rund 30.000 Hektar beangelbarer Wasserfläche des Verbandes uneingeschränkt weiter möglich machen. Diese Fläche setzt sich zusammen aus rund 10.000 Hektar LAV-Eigentum bzw. Pacht sowie 20.000 Hektar der Berufsfischerei. Die Fischer gaben landesweit persönlich ihre Zustimmung zu dieser LAV-Regelung.
Geschäftsführer Axel Pipping begründet: „Auf Grundlage der momentan gültigen Corona-Verordnung und dem damit verbundenen Lockdown gestaltet sich die diesjährige Durchführung der Beitragskassierung äußerst schwierig und ist mit wesentlich mehr Aufwand verbunden. Mit dieser Sonderregelung will der LAV den erschwerten Bedingungen der Kassierung Rechnung tragen und seine Mitgliedsvereineentlasten. Die Idee wurde sofort von den Mitarbeitern des LALLF wie auch von allen Fischern äußerst positiv aufgenommen und mitgetragen. Ihnen dafür Dank.“
Durch den eingeräumten verlängerten Zeitraum wird allen Einzelmitgliedern des Verbandes die Ausübung des Angelns ab dem 01.01.2021 mit gültigen Dokumenten ermöglicht.
Mehr Informationen unter: https://www.lav-mv.de/