Stellenwert der Angelfischerei erkannt und benannt
Am 08.11.2022 hatte die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einberufene „Leitbildkommission Ostseefischerei“ ihre Arbeit aufgenommen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Fischereisektor, der Zivilgesellschaft, sowie aus Wissenschaft und Verwaltung wurde nun am 18.12.2023 das entwickelte Leitbild für die Zukunft einer nachhaltigen deutschen Ostseefischerei an die Staatssekretärin des Bundesministeriums übergeben.
Abschlussbericht der Leitbildkommission Ostseefischerei
Die deutsche Ostseefischerei, umfasst nach Definition der Kommission die gewerbliche Fischerei, welche unter deutscher Flagge in den vom Internationalen Rat für Meeresforschung festgelegten Untergebieten 22 bis 24 operiert, sowie die Freizeitfischerei.
Das Leitbild sowie die Empfehlungen und Maßnahmen zur Umsetzung richten sich an die verschiedenen politischen Ebenen bzw. Verwaltungsebenen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Leitbildkommission schlägt neun Maßnahmenbereiche vor, wie die zukünftige Ostseefischerei ausgerichtet und zukunftsfest gemacht werden sollte:
- Junge Menschen für die Fischerei gewinnen
- Diversifizierung des Tätigkeitsfeldes ermöglichen und stärken
- Infrastruktur für gewerbliche Fischerei und Freizeitfischerei erhalten, anpassen und modernisieren
- Fischereimanagement weiterentwickeln
- Mit Meeresnaturschutz in die Zukunft investieren
- Entwicklung nachhaltiger Fischereitechnologien und Innovationen fördern
- Flottentransformation ermöglichen
- Digitalisierung gestalten, Daten erheben und Wissen generieren
- Organisation der Fischerei stärken, Dialog- und Beteiligungsformate weiterentwickeln
Mit Bezug auf die Freizeitfischerei hat die Kommission in ihrem Bericht u.a. folgendes fixiert:
Die nachhaltige gewerbliche Fischerei sowie die Freizeitfischerei sind gesellschaftlich anerkannte Nutzungsgruppen eines gesunden Ökosystems Ostsee, gehören zum Küstenbild und sind Teil eines wissensbasierten, transparenten und effizienten Managementsystems, das den ökosystemaren Ansatz verfolgt.
Insbesondere die Freizeitfischerei wird als lokaler Tourismus- und Wirtschaftsfaktor wertgeschätzt und trägt ausgeübt von Land oder auf See, zur regionalen Wertschöpfung bei, z.B. über spezifische Leistungen wie Bootsvermietung, Angelguides, Angelzubehör und ergänzende touristische Leistungen wie Ferienunterkünfte, Gastronomie, Ausflugs- und Familientouristik.
Die Leitbildkommission empfiehlt die zügige Entwicklung und Umsetzung einheitlicher, digitaler Lösungen zur Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung relevanter Daten für eine nachhaltige Erwerbs- und Freizeitfischerei und die Umsetzung notwendiger Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen. Dies gilt auch für den Bereich Fischereikontrolle.
Zudem wird die frühzeitige Einbindung der Erwerbs- und Freizeitfischerei, der Wissenschaft und der Naturschutzverbände durch Dialog- und Beteiligungsformate auf den verschiedenen Ebenen (Kommunen, Länder, Bund) in relevante Entscheidungsprozesse empfohlen. Dazu sollte auch ein Dialogformat über die Umsetzung des ökosystembasierten Fischereimanagements sowie die Interaktion der (Top-) Prädatoren mit den Fischbeständen und der Fischerei aufgesetzt werden.
Für die Mitarbeit in der Kommission wurde vom Bundesministerium der Geschäftsführer des Deutschen Angelfischerverbands Alexander Seggelke berufen.