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Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV) Logo

Viele bundes- und europapolitische Entscheidungen haben Einfluss auf die Freizeitfischerei in den jeweiligen Bundesländern. Sei es die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Ausbau der Wasserkraft, Vogelschutzrichtlinie oder die Biodiversitätsstrategie. Daher hat der DAFV für die Bundestagswahl 2021 Wahlprüfsteine an die jeweiligen Parteien verschickt. Die Parteien haben sich gemeinsam darauf verständigt, im Bundestagswahlkampf 2021 ein geändertes Verfahren für Wahlprüfsteine zu nutzen. So waren maximal acht Fragen mit maximal 300 Zeichen zugelassen, welche wir gleichermaßen allen Parteien gestellt haben.

Der DAFV möchte die Wahlprüfsteine nicht bewerten oder gar eine Wahlempfehlung aussprechen, sondern die Antworten den Wählern als Orientierung für ihre persönliche Wahlentscheidung anbieten. Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Fragen nur angelpolitische Aspekte in Deutschland betreffen und alle anderen politischen Positionen der einzelnen Parteien außer Acht lassen. 

Alle Parteien haben geantwortet. Im Folgenden finden sie die Antworten im Wortlaut:

Hege und Pflege, Ehrenamt

Wie beurteilen Sie die Rolle und den Beitrag der organisierten Angelfischerei zum Erhalt und Wiederherstellung aquatischer Lebensräume in Deutschland?

SPD: Der Zustand der Meere international, aber auch in Nord- und Ostsee, ist bedenklich gut. Das hat auch zuletzt der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht festgestellt. Konkret genannt werden u.a. die Fischerei und die fehlenden bzw. die teilweise nicht effektiven Meeresschutzgebiete. Hier muss dringend mehr für den Meeresschutz getan werden. Aber wir müssen auch die biologische Vielfalt schützen. Deshalb ist es für die SPD entscheidend, mit Land-, Forst-, aber auch der Fischereiwirtschaft zusammenzuarbeiten, Leistungen für unsere Ökosysteme zu honorieren und den Schutz der biologischen Vielfalt, die die Basis für die genannten Wirtschaftszweige ist, weiter voranzutreiben.

Einen wesentlichen Beitrag dazu kann die organisierte Angelfischerei leisten. Sie dient auch der Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung einer für Mensch, Tier und Pflanzen lebensfähigen Natur.

Angler:innen wissen gesunde Gewässer und damit verbundene Ökosysteme zu schätzen. Es ist daher stets ihr Ziel, sich zum Wohle der Allgemeinheit und zur Sicherung aller Formen einer nachhaltigen Angelfischerei unter Beachtung des dazugehörigen Tierschutzes einzusetzen.

CDU/CSU: Angler leisten mit der Pflege der Gewässer, der Reinigung von Ufern und der Kontrolle der Fischbestände wichtige Beiträge für Natur und Umwelt – und das freiwillig, engagiert und im Ehrenamt. Die meisten Gewässer in Deutschland werden von Angelvereinen und –verbänden in Schuss gehalten. Das ist ganz wesentlich für den Erhalt von Naturreichtum und Artenvielfalt unserer Heimat und ein großer Dienst an der Gesellschaft. Die Bedeutung des Angelns geht aber noch weit über den reinen Fischfang und den Beitrag zur Hege und Ökologie hinausgeht. Angeln hat ebenso eine ökonomische und soziale Seite. Zum Angeln treffen sich regelmäßig viele Menschen in der Natur und pflegen soziale Kontakte. Die Angelbranche ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Davon lebt nicht nur der Anglerbedarf, sondern vielerorts ist Angeln auch eine wichtige Grundlage des Tourismus. Aus all diesen Gründen begrüßen wir die Angelfischerei.

GRÜNE: Wir GRÜNE erkennen die hohe Leistung der Fischereisportvereine mit viel ehrenamtlichem Engagement an und schätzen sie. Ohne diese Leistung wären viele Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen nicht möglich. So wollen wir in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die großartige, nun schon jahrzehntelange Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Wanderfische an der Oste hinweisen. Solche Projekte wollen wir fördern und auch deren finanziellen Spielräume erweitern. Wir würden uns freuen, wenn wir mit ihnen gemeinsam auch die gesetzlichen Möglichkeiten dafür verbessern können.

FDP: Wir Freie Demokraten stehen fest an der Seite der Angler, die eine aktive ökologische Ausgleichsfunktion für den ländlichen Raum einnehmen. Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten und organisierten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Angler führen Besatzmaßnahmen durch, pflegen die Ufer, halten die Gewässer sauber und renaturieren sie. Darüber hinaus übernehmen Angler auch hoheitliche Aufgaben, wenn sie beispielsweise in der Fischereiaufsicht tätig sind. Viele Gewässer wären ohne Angler in einem weit schlechteren Zustand, als dies heute der Fall ist. Sie ermöglichen damit ehrenamtlich und mit dem Einsatz umfangreicher eigener Mittel einen umfassenden Schutz von Flora und Fauna auch unterhalb der Wasseroberfläche. Darüber hinaus ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.

DIE LINKE: Angelvereine tragen zum Naturschutz, zum Erhalt und Wiederherstellung aquatischer Lebensräume bei. Angeln erweitert den Horizont, ob in Vereinen oder unorganisiert: Bei kaum einem anderen Hobby ist das Erlebnis der Natur so intensiv und der Bezug zur Funktion von Ökosystemen so direkt wie beim Angeln. Nicht umsonst sind die Angelverbände die größten Naturschutzverbände in der Bundesrepublik.

AFD: Die Angelfischerei hat in Deutschland eine jahrhundertealte Tradition. Den vielen tausenden deutschen Anglern lag und liegt seit je her der Schutz und die Pflege der Gewässer am Herzen. Die AfD begrüßt sehr, dass Angler deutschlandweit jedes Jahr mehrere hunderttausend ehrenamtliche Arbeitsstunden für den Umwelt-, Gewässer- und Artenschutz leisten. Ihr Beitrag ist unschätzbar wichtig für den Erhalt, die Pflege, den Schutz sowie die Wiederherstellung aquatischer Lebensräume und der Fischbestände in Deutschland und wird leider allzu oft unterschätzt.

Lebensqualität

Der Zuspruch zur Freizeitfischerei hat während der Coronakrise einen unvergleichlichen Boom erlebt. Angeln bedeutet für viele Menschen Lebensqualität. Welche Möglichkeiten sieht ihre Partei, die Rahmenbedingungen für die Freizeitfischerei in der Zukunft weiter zu verbessern?

SPD: Das Angeln dient im Hobbybereich der freizeitlichen Erholung. Das wissen wir wertzuschätzen. Sowohl der Naturschutz als auch die Freizeitfischerei können davon profitieren. Nachhaltige Fischerei ist hier der Schlüssel. Die Gesundheit des Menschen hängt von gut funktionierenden Ökosystemen ab. Diese erhalten wir nur, wenn wir die zukünftige Entwicklung konsequent auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung der Bevölkerung, den Schutz von Umwelt, Tieren und Klima sowie den ökonomisch tragfähigen Erhalt unserer Natur ausrichten. Verbesserungen für die Freizeitfischerei stellen sich damit automatisch ein.

CDU/CSU: Angler sind flächendeckend im ländlichen Raum aktiv und haben oft eine hohe Gewässerschutz-Kompetenz. Deshalb wollen wir sie in die Weiterentwicklung der Natur- und Gewässerschutzpolitik aktiv einbinden. Die Freizeitfischerei soll in Naturschutzgebieten weiter möglich bleiben. Dafür müssen im Rahmen von Dialogprozessen Konzepte einer naturverträglichen Angelfischerei in den Schutzgebieten, insbesondere der AWZ in der Ostsee, erarbeitet werden. Die Interessen der Fischerei und der Tourismuswirtschaft müssen mit den jeweiligen Maßnahmen in Einklang gebracht werden.

GRÜNE: Die Fragen 2 und 3 möchten wir gerne zusammen beantworten.

Das Beste, was den Angler*innen passieren kann, ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz ohne große Konflikte. Für die Fischerei, auch die Freizeitfischerei inklusive der Freizeitangelei gelten die Bestimmungen des Tierschutz- und des Naturschutzgesetzes. Die (Freizeit-)Fischerei ist außerdem zur Einhaltung einer „guten fachlichen Praxis“ verpflichtet, deren Regelungen durch das jeweilige Fachrecht, die Fischereigesetze der Länder, zu konkretisieren sind. Umso konkreter die Vorgaben sind, desto besser können sie auch von Neu-Angler*innen verstanden und befolgt werden, und umso reibungsloser klappt auch das Zusammenspiel zwischen Schutz und Nutzung. Und desto besser können die Angler*innen ihre Freizeit gestalten.

FDP: Wir Freie Demokraten sehen Angeln als wichtige Naturverbundenheit. Die Vereine und Mitglieder sind die Umweltschützer vor Ort, die sich um eine gesunde Flora und Fauna unserer Gewässer kümmern. Gleichzeitig ist das Angeln an der frischen Luft für viele Menschen Erholung und ein spannendes und nachhaltiges Hobby, das altersübergreifend und interkulturell eine Gemeinschaft pflegt.

Wo es Vorschläge aus der Praxis für notwendige Gesetzesänderungen oder andere Anliegen gibt, haben die Angler in uns einen Ansprechpartner, der ihnen zuhört. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat in dieser Legislaturperiode beispielsweise einen Antrag mit dem Ziel in den Bundestag eingebracht, um Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wie bei Jägern und Imkern auch, als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen und ihre wichtige Tätigkeit an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen (vgl. BT-Drs. 19/10617). Dies wäre ein Weg gewesen, die umfangreichen Leistungen der Angler für den Naturschutz zu unterstützen und zu vereinfachen. Die Mehrheit im Deutschen Bundestag hat den Antrag leider abgelehnt.

Wir vertrauen dem gut ausgebildeten Angler, der jeweils am besten einschätzen kann, ob ein gefangener Fisch entnommen werden muss oder zum Beispiel als produktiver Laichfisch wieder zurückgesetzt werden kann. Pauschale „Catch and Release“-Verbote lehnen wir aus Arten- und Bestandsschutzgründen ab. Die Angeltätigkeit ist aus unserer Sicht kein Gegenpart zu Naturschutzzielen. Deswegen lehnen wir auch pauschale Verbote und Beschränkungen der Angelei ab, insbesondere pauschale Nachtangelverbote oder Nullnutzungsgebote von Gewässern.

DIE LINKE: Es ist absolut positiv, dass das Angeln immer populärer wird, und dass vor allem Kinder und junge Leute mit diesem Hobby in der Pandemie einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen konnten. Leider ist der Zugang zum Angeln in den Bundesländern unterschiedlich geregelt: Zum Beispiel dürfen in manchen Ländern Kinder unter 14 Jahren nicht einmal in Begleitung sachkundiger Erwachsener mit Fischereischein auf Raubfische angeln. In dem einen Bundesland gibt es Fischereischeine auf Lebenszeit, im anderen nur für ein paar Jahre. Das sollte dringend liberalisiert und vereinheitlicht werden. Das Angebot an Touristen-Fischereischeinen und Online-Abgabemarken durch die Kommunen ist ausbaufähig, ebenso wie die Ausgabe von Online-Angelkarten durch die Bewirtschaftenden oder ein bundesweiter Gewässerfonds für die von Vereinen bewirtschafteten Gewässer.

AFD: In Deutschland bieten die traditionellen Angelvereine ihren Mitgliedern eine soziale Heimat. Für einen großen Teil der Bevölkerung ist das Angeln eine bedeutende Freizeitaktivität. Es wundert daher nicht, dass der Zuspruch zur Freizeitfischerei während des Lockdowns stark zugenommen hat. Die AfD setzt sich dafür ein, dass Angler die deutschen Gewässer weiterhin nachhaltig nutzen dürfen. Nutzungsverbote auf Grundlage eines ideologischen Naturschutzgedankens lehnen wir ab

Stigmatisierung

Angelverbände gehören in den jeweiligen Bundesländern zu den größten anerkannten Naturschutzverbänden. Naturschutzfachliche Bewertungen stellen oft Aspekte wie Entnahme oder Störung in den Vordergrund. Wie lässt sich der Schutz und die Nutzung der Natur durch Angler aus ihrer Sicht vereinbaren?

SPD: Angeln und Naturschutz schließen sich nicht gegenseitig aus. Doch heutzutage können Angler erhebliche Mengen einzelner Fischbestände entnehmen. Wir müssen daher neue Möglichkeiten und Methoden finden, um die entnommenen Fangbestände zu ermitteln. Das ist wichtig, denn eine bestandserhaltende Fischerei ist elementar. Zwar geht der Nachhaltigkeitskurs der Fischerei weiter. Aber es gibt auch Schattenseiten. Der Dorsch-Bestand der westlichen Ostsee ist bereits derart zusammengebrochen, dass in absehbarer Zeit eine Erholung unwahrscheinlich ist. Umso entscheidender ist es, dass wir unsere Ressourcen schützen und nachhaltig nutzbar machen. Dabei muss auch nach neuen Wegen gesucht werden, um Fischbestände zu schonen.

CDU/CSU: „Schützen durch Nützen“ ist unser Grundsatz für eine nachhaltige Gewässernutzung. Einschränkungen dürfen nach unserer Überzeugung nicht willkürlich erfolgen, sondern nur, wenn der jeweilige Schutzzweck diese erfordert.

GRÜNE: Siehe Frage 2.

FDP: Das große Engagement von Anglern für den Naturschutz erkennen wir Freie Demokraten ausdrücklich an. Viele Angler, die eine anerkannte Prüfung als Nachweis ihrer Sachkunde abgelegt haben, bringen einen erheblichen Teil ihrer Zeit und ihres Geldes auf, um sich für den Natur-, Gewässer- und Artenschutz zu engagieren. Statt Umweltschutz am grünen Tisch zu gestalten, muss wieder mehr Verantwortung übertragen werden auf diejenigen, die sich wirklich in der Natur auskennen. Für uns gilt das Prinzip "Schützen durch Nützen".  

DIE LINKE: Schutz und Nutzung sind überhaupt kein Gegensatz, sondern gehen Hand in Hand. Oft sind Gewässer wie zum Beispiel Baggerseen erst durch jahrelange Pflege der Pächterinnen und Pächter in einen schützenswerten Zustand gebracht worden. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei der HU Berlin hat das in Niedersachsen untersucht und festgestellt, dass von Anglerinnen und Anglern betreute Gewässer eine höhere gewässertypspezifische Fischartenvielfalt aufweisen als andere, und gleichzeitig, trotz der intensiveren Nutzung, kein Unterschied in der Artenvielfalt bei Insekten, Pflanzen, Vögel oder Amphibien besteht. Leider wird bei der Ausweisung von Schutzgebieten zu selten untersucht, ob und inwieweit eine Störung durch Anglerinnen und Angler überhaupt existiert, die Störung wird einfach angenommen. Das darf nicht sein. Jede Naturschutzbehörde sollte froh darüber sein, wenn Anglerinnen und Angler sich um Gewässer kümmern. Wer Angelverbote festlegt, sollte genau begründen müssen, auf welchen Erkenntnissen man von einer Störung ausgeht.

AFD: Aus unserer Sicht lassen sich der Schutz und die Nutzung der Natur durch Angler sehr gut vereinbaren. Insbesondere weil die meisten fischreichen Gewässer in den vergangenen Jahren und Jahrhunderten überhaupt erst durch die Nutzung durch Angler entstanden sind. Die aktive fischereiliche Nutzung spielt eine entscheidende Rolle für die Hege und Pflege der Gewässer.

Verbotspolitik

Zwei Tage vor der letzten Bundestagswahl wurde (ohne eine naturschutzfachliche Begründung und ohne die Öffentlichkeit vorab zu informieren) Angelverbote in den Naturschutzgebieten der Nord- und Ostsee erlassen? Es ist bis heute die einzige weitreichend verfügte „Schutzmaßnahme“. Wie bewerten sie diesen Umstand?

SPD: Mit der Unterschutzstellung der acht FFH- Gebiete als Naturschutzgebiete (NSG) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee werden die unionsrechtlichen Schutzverpflichtungen nach der FFH-Richtlinie umgesetzt. Diese acht FFH-Gebiete wurden im Jahr 2007 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen  und  sollten bereits bis Ende 2013 als NSG ausgewiesen werden. Die nicht erfolgte Ausweisung der betreffenden Gebiete war Gegenstand eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens.

Da der Zustandsbericht an die Kommission (Berichtsperiode 2007-2012) eindeutig belegte, dass der Erhaltungszustand relevanter Arten und Lebensräume der Ost- und Nordsee ungünstig oder schlecht ist, waren Maßnahmen zu deren besserem Schutz dringend erforderlich. Dabei mussten auch Regelungen für die Fischerei festgelegt werden, um deren negative Auswirkungen auf die Arten und Lebensräume der Meere zu minimieren. Die  Schutzgebietsverordnungen mussten, um das Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, schnell – möglichst noch in der letzten Legislaturperiode - verabschiedet werden. Weil sich die Abstimmungen mit dem mitberatenden BMEL aber als äußerst schwierig erwiesen und sich fast bis zum Ende der letzten Legislaturperiode hinzogen, wurden die Schutzgebietsverordnungen durch die Bundesregierung schnell “kurz vor Toresschluss“ verabschiedet.

CDU/CSU: Das federführende Bundesumweltministerium hatte sich in zähen Verhandlungen jeder Kompromisslösung verweigert und die Angelverbote gegen den Widerstand der Union durchgesetzt. Nach unserer Auffassung muss die Freizeitfischerei in Naturschutzgebieten weiter möglich bleiben. Dafür müssen im Rahmen von Dialogprozessen Konzepte einer naturverträglichen Angelfischerei in den Schutzgebieten, insbesondere der AWZ in der Ostsee, erarbeitet werden.

GRÜNE: Für die Angelverbote und die Umstände um ihren Erlass, ist die bestehende Bundesregierung verantwortlich. Fachlich sind Einschränkungen für das Angeln eine der vielen Maßnahmen, die benötigt werden, um die Natura 2000-Gebiete in der Nord- und Ostsee endlich mit wirksamen Schutzmaßnahmen zu versehen. Wir brauchen Schutzgebiete die teilweise komplette Null-Nutzungszonen sind, dazu gehört auch die Einschränkung der Angelfischerei. Es ist ein eklatantes Versäumnis, dass bislang noch keine weiteren Schutzmaßnahmen in anderen Bereichen getroffen wurden.

FDP: Wir Freie Demokraten setzen uns in Bund und Ländern gegen unverhältnismäßige und ideologische Beschränkungen des Angelns ein, seien sie zeitlicher oder örtlicher Art. Wir sprechen uns gegen pauschale Angelverbote in Natura-2000-Gebieten aus. Diese sind für den Natur- und Artenschutz überhaupt nicht hilfreich und sogar kontraproduktiv. Auch die von politisch anderer Seite in den Ländern wiederholt geforderten beziehungsweise verteidigten Nachtangelverbote lehnen wir ab.

DIE LINKE: Über der Kadettrinne zum Beispiel, eines der ausgewiesenen Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), liegt die mittlere Schiffsdichte bei bis zu 40 Schiffen pro km² und Tag. Die Seefischerei ist erlaubt, ohne Einschränkungen. Selbst die Gewinnung von Bodenschätzen wird nicht ausgeschlossen. Aber das Angeln ist pauschal verboten. Das ist unverhältnismäßig und muss geändert werden. Wir setzen uns für den Schutz der Natura2000-Gebiete in Nord- und Ostsee ein. Es müssen zügig Möglichkeiten gefunden werden, Fischerei, militärische Nutzung, Ressourcenabbau oder sonstige wirtschaftliche Eingriffe dort zu untersagen. Klar ist aber: Es gibt einen relevanten Unterschied zwischen Ölbohrplattformen und Schleppnetzen oder einem Dorschköder. Wer das Angeln verbieten will, muss fundiert begründen warum, und benennen, was daran konkret mit dem Schutzzweck nicht vereinbar ist.

AFD: Diese Angelverbote lehnen wir aus naturschutzfachlichen Gründen ab. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass es aus demokratischer Sicht nicht akzeptabel ist, dass die Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurde.

Transparenz / Interessenkonflikt

Erhalten Abgeordnete ihrer Partei Nebeneinkünfte von Organisationen, welche sich für den Ausbau der Wasserkraft in Deutschland engagieren? Da Nebeneinkünfte, welche nicht den Tatbestand eines „unberechtigtem Vorteils“ entsprechen, nicht verboten aber meldepflichtig sind, bitten wir diese zu benennen.

SPD: Nebeneinkünfte sowie Spenden und geldwerte Zuwendungen von Bundestagsabgeordneten sind anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Sie werden transparent auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Wir haben die Regeln in diesem Jahr deutlich verschärft. Es gibt allerdings keine Regel, nach der Abgeordnete Zuwendungen von Wasserkraft-Unternehmen gesondert ausweisen müssen.

CDU/CSU: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden auf der Internetseite des Deutschen Bundestages gemeinsam mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und laufend aktualisiert. Die Transparenz bei Nebentätigkeiten und Einkünften wurden in diesem Jahr erheblich erhöht.

GRÜNE: Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind einsehbar auf den jeweiligen Seiten der Landtage und des Bundestages. Eine zentrale Übersicht von Nebentätigkeiten grüner Abgeordneter wird durch uns GRÜNE nicht geführt, deshalb kann keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich setzen wir uns für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Nebeneinkünften ein. Unter anderem wollen wir eine verpflichtende Angabe der Branche bei der Angabe von Nebenverdienste von Abgeordneten. Auf unser Betreiben hin hat der Bundestag erst kürzlich ein Betätigungsverbot von Abgeordneten als bezahlte Lobbyist*innen beschlossen. Laut Abgeordnetenwatch haben grüne MdB mit Abstand die geringsten Nebeneinkünfte von allen (https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/nebentaetigkeiten/das-sind-die-nebeneinkuenfte-der-bundestagsabgeordneten-1)

FDP: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden auf der Internetseite des Deutschen Bundestages gemeinsam mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und laufend aktualisiert.

DIE LINKE: Nach hiesigem Wissensstand erhält keiner unserer Abgeordneten Nebeneinkünfte aus dem Kreis der benannten Organisationen.

AFD: Alle Kandidaten der AfD unterschreiben vor ihrer Bewerbung folgende Erklärung: „Abgeordnete der AfD im Europäischen Parlament, Bundestag und einem anderen Vollzeitparlament wie den Landtagen sollen während ihrer Zeit als Abgeordnete keine nicht bereits vor Beginn ihrer Abgeordnetentätigkeit ausgeübte bezahlte oder üblicherweise nur gegen Bezahlung ausgeübte Tätigkeit, insbesondere mit lobbyistischem Charakter, übernehmen. Sie sollen ihre vor dem Beginn des Mandats ausgeübte Tätigkeit auf ein angemessenes Maß reduzieren, um sich überwiegend ihrer Abgeordnetentätigkeit widmen zu können. Angemessen ist ein Umfang, der die spätere Rückkehr in den Beruf ermöglicht.“Uns ist kein AfD-Abgeordneter bekannt, der Nebeneinkünfte von Organisationen erhält, die sich für den Ausbau der Wasserkraft in Deutschland engagieren.

Artenschutz unter der Wasseroberfläche

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bleibt wohl Utopie. Die Artenvielfalt unter Wasser nimmt insbesondere im Süßwasser in Rekordgeschwindigkeit ab. Zahlreiche Gremien streiten über Detailfragen. Hat ihre Partei eine Vision diese Entwicklung zu durchbrechen?

SPD: Wir halten an den Zielen der WRRL fest – auch wenn die Umsetzung länger dauern wird als ursprünglich vorgesehen. Mit dem Auenprogramm im Rahmen des „Blauen Bandes“ wurden erste Schritte zur Umsetzung der WRRL an Bundeswasserstraßen getan und werden fortgesetzt. Auch die Novelle der Düngeverordnung und die Abstandsregelungen von Ackerland zu Gewässern tragen zur Verbesserung der Situation der Gewässer bei. Allerdings werden in den kommenden Jahren noch viele weitere Maßnahmen notwendig sein, um die Gewässerqualität zu verbessern.

CDU/CSU: CDU und CSU wollen, dass der nach der Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische Zustand so schnell wie möglich in allen Gewässern erreicht wird. Dafür muss mit Nachdruck an der Durchgängigkeit des Gewässernetzes gearbeitet werden. Wo immer möglich und sinnvoll, gilt es, natürliche und naturnahe Strukturen im Interesse des Arten- und Lebensraumschutz sicherzustellen. Die konkreten Maßnahmen müssen standortangepasst nach fachlichen Kriterien erfolgen. Im Wesentlichen geht es um die ökologische Ausgestaltung der Wasserkraftanlagen durch Fischaufstiegs- und ‑abstiegsanlagen, ökologisch verträgliche Turbinentypen usw. sowie eine ausreichende Mindestwasserführung. An den Bundeswasserstraßen sind zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit schon umfangreiche Planungen und Maßnahmen vorgenommen worden.

GRÜNE: Wir GRÜNE wollen insbesondere durch eine deutlich verbesserte Finanzierung bei der Renaturierung von Flüssen neuen Schwung in die Umsetzung der WRRL bringen. Ein naturnaher Zustand unserer Gewässer ist auch mitentscheidend für eine wirksame Klimavorsorge in Zeiten zunehmender Folgen der Klimakrise.

FDP: Durch das „Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie“ erhielt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Zuständigkeit, die Binnenwasserstraßen des Bundes wasserwirtschaftlich auszubauen, soweit dieser Ausbau zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist. Sie ist damit nun in der Verantwortung, einen Beitrag für die Erreichung der EU-weiten Ziele zum Erhalt der Gewässerökosysteme wie der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer zu leisten. Der Bund muss zusätzliche Flächen für Fischaufstiegshilfen zur Verfügung stellen, wo dies erforderlich ist. Auch in den Ländern setzen wir uns dafür ein, die Einrichtung von Fischaufstiegs- und Fischabstiegshilfen sowie von Rechen und weiteren technischen Nachrüstungen an bestehenden Querbauten und Anlagen zu fördern.

DIE LINKE: Eigentlich hatten sich die EU-Mitgliedsländer mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 geeinigt, bis 2015 alle Gewässer in einem guten Zustand zu versetzen und jede Verschlechterung zu unterlassen. Die Ambitionen der letzten Bundesregierungen waren so gering, dass für 90 Prozent aller Flüsse in Deutschland eine Verlängerung bis 2027 beantragt werden musste. Um einen guten Zustand zu erreichen, müssen die personellen und finanziellen Kapazitäten der zuständigen Behörden erheblich gestärkt werden. Für Fördermittel vom Bund wollen wir den Eigenanteil streichen, denn der Gewässerschutz darf kein Luxusgut sein. Schädliche Subventionen müssen gestrichen werden. Für die Umsetzung der WRRL sind alle Politikbereiche verantwortlich. Zum Beispiel wird allein schon aufgrund der Quecksilbereinträge aus der Kohleverbrennung in Deutschland in keinem Fluss ein guter chemischer Zustand erreicht. Der Kohleausstieg muss auch deswegen auf 2030 vorgezogen und die Energiewende naturverträglich beschleunigt werden.

AFD: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt grundsätzlich die richtigen Ziele und wir begrüßen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ausdrücklich. Das Hauptproblem dürfte sein, dass die natürlichen Gewässer in der Vergangenheit allesamt begradigt worden sind und dadurch die Ökologie zusammengebrochen ist. Auch die Gewässereutrophierung dürfte in einigen Regionen eine Rolle spielen. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, die Gewässer bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Außerdem gilt für alle Gewässer ein Verschlechterungsverbot. Zur Erreichung dieser Ziele sind auf jeden Fall noch erhebliche Kraftanstrengungen nötig. Die AfD befürwortet grundsätzlich anreizbasierte Maßnahmen und weniger Bürokratie.

Angeln im Koalitionsvertrag

Wenn ihre Partei an einer zukünftigen Regierung beteiligt ist, würden sie das Thema Freizeitfischerei in einen Koalitionsvertrag einbringen? Wenn ja, in welcher Form?

SPD: Die SPD hat in ihrem Zukunftsprogramm deutlich gemacht, dass wir in der Welt von morgen unseren Wohlstand sichern, erhalten und ausbauen und zugleich das Klima und die Umwelt schützen werden. Eine unserer vier Zukunftsmissionen ist Kampf gegen den Klimawandel. Auch in der Fischerei müssen wir die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz besser in Einklang bringen. Die SPD ist die Partei, die den Beschäftigten in der Fischereibranche eine Stimme gibt. Egal ob auf dem Kutter oder an Land. Wir vereinen das soziale mit dem ökonomisch und ökologisch Sinnvollen. Eine solidarische Gesellschaft, ein unterstützender, gut funktionierender Staat, zukunftsfähige Arbeitsplätze und der Kampf gegen den Klimawandel – das gehört alles zusammen. Insbesondere die maritimen Themen verdeutlichen das Zusammenspiel zwischen guten Arbeitsbedingungen, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Die Fischerei in Deutschland braucht und verdient Klarheit, wie es mit ihr weitergeht. Aus diesem Grund ist das die Maßgabe, von der auch die Freizeitfischerei profitiert, wenn die SPD in Regierungsverantwortung bleibt.

CDU/CSU: CDU und CSU wollen den Fischereisektor erhalten und fördern - und zwar sowohl die Berufs- als auch die Freizeitfischerei. Die Fischereiwirtschaft braucht nicht nur gesunde Meeresökosysteme, sondern auch stabile Fanggebiete. Nachhaltige Bestandsbewirtschaftung bedeutet auch, dass die sozial-ökonomische Komponente der    Nachhaltigkeit, also die Einkommenssicherung der Fischer und der Fischereiwirtschaft, mit der ökologischen Komponente in Ausgleich gebracht werden muss. Die Freizeitfischerei soll in Naturschutzgebieten weiter möglich bleiben. Die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenfischerei und der klassischen Teichwirtschaft müssen mit effizienten Förderprogrammen, zum Beispiel über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), verbessert werden.

GRÜNE: Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine Herkulesaufgabe. Sie hat für uns GRÜNE einen herausragenden Stellenwert bei evtl. Koalitionsverhandlungen. Eine Freizeitfischerei, die dem Erhalt der Artenvielfalt dient, ist hierbei ebenso adressiert, wie alle ökologischen Landnutzungen.

FDP: Wir Freie Demokraten stehen fest an der Seite der Angler und werden uns für gute Rahmenbedingungen in der Freizeitfischerei einsetzen (s. auch Antwort auf Frage 2).

DIE LINKE: Zunächst einmal würde DIE LINKE einen klaren Unterschied zwischen dem Gewerbe der Fischerei und dem Hobby Angeln machen. Sowohl die gesellschaftliche Funktion als auch die Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht vergleichbar. Dies gilt vor allem mit Blick auf die EU, die beim Bag-Limit im Hobbybereich weder auf die Möglichkeiten der schonenderen und selektiveren Entnahme durch Anglerinnen und Angler eingeht, noch auf den sozialen Wert dieses Hobbys und seiner Erholungsfunktion, noch auf die wirtschaftliche Bedeutung, die der Angeltourismus in den strukturschwachen Küstenregionen hat. Wir würden auf einer konsequenten Umsetzung der WRRL-Richtlinie bestehen. Und wir würden eine Initiative zur Harmonisierung der Regelungen für das Angeln in der Bundesrepublik anstreben.

AFD: Dem stehen wir grundsätzlich offen gegenüber. Wir würden uns insbesondere dafür einsetzen, dass die fischereiliche Nutzung in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten möglich bleibt und der Beitrag der Angler zum Umwelt-, Gewässer- und Artenschutz entsprechend gewürdigt wird.

Überschützte Arten

Immer mehr geschützte Arten weisen mittlerweile einen „günstigen Erhaltungszustand“ auf (Kormoran, Otter u.a.) und gefährden andere Arten in ihrem Bestand. Änderungen des Schutzstatuswaren trotzdem bisher nicht möglich. Wie möchte ihre Partei in Zukunft einem selektiven Artenschutz begegnen?

SPD: Der Schutzstatus der europäischen Arten definiert sich gemäß der FFH-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der EU- Artenschutzverordnung. Die EU-Kommission beabsichtigt derzeit nicht, Änderungen am Schutzstatus einzelner Arten vorzunehmen. Die Kormoranbestände in Deutschland stagnieren seit einigen Jahren. Mit Hilfe der Kormoranverordnungen ist es den Bundesländern möglich, die Bestände in einem gewissen Maß zu reduzieren.

CDU/CSU: Wir setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie im Einklang mit den Interessen der deutschen Fischerei erfolgt. Fischfressende Wildtiere müssen entsprechend ihrer Bestandsentwicklung im Rahmen der naturschutzgesetzlich gegebenen Möglichkeiten, zum Schutz der Fischerei kontrolliert und ihre Bestände gemanaged (Vergrämung, Entnahme) werden.

GRÜNE: Streng geschützte Arten, die den günstigen Erhaltungszustand erreicht haben, können und sollen durch regional angepasste Managementpläne kontrolliert werden.

FDP: Wir Freie Demokraten wollen ein modernes Wildtiermanagement, das unter anderem eine Bejagung des Kormorans ermöglicht. Für ein ausgewogenes „Beute zu Beutegreifer“-Verhältnis ist die Jagd unerlässlich. Angesichts der zum Teil stark gewachsenen Kormoranpopulationen sollte der Kormoran als jagdbare Art ins Bundesjagdgesetzes aufgenommen werden. Damit ein praktikables Management möglich wird, muss der Schutzstatus geändert werden.

DIE LINKE: Kormorane zählen mittlerweile als ungefährdete Art. Ein Erfolg für den Artenschutz, dass die Kormoranpopulation auf das natürliche Maximum anwachsen konnte. Es gibt daher keinen Grund mehr für den besonderen Schutzstatus von Kormoranen. Der Kormoran sollte deshalb in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werden. DIE LINKE strebt an, dass eine differenzierte Betrachtung nach regionalen Bestandsentwicklungen und auf die Wechselwirkungen der Kormoranpopulation in den Fokus rückt, damit ein fairer Interessenausgleich, nicht nur mit Anglerinnen und Anglern sowie der Fischerei, sondern auch im Bezug zur Bestandsentwicklung heimischer Fischarten gefunden werden kann. Fischotter (Lutra lutra (Linné, 1758)) hingegen zählen weiterhin als gefährdete Art und benötigen daher weiterhin den bestehenden Schutzstatus.

AFD: Die AfD möchte grundsätzlich über die Kombination aus aktivem Wildtiermanagement und artenschutzrechtlicher Ausnahmeverordnung (AAV) problematische Wildtier-Bestandsgrößen regional und zeitnah überwachen und korrigieren. Im Fall des Kormorans verhält es sich so, dass die Population in den letzten 25 Jahren auf das zwanzigfache gestiegen ist und schon lange keine Gefährdung mehr für die Bestände besteht. Der Schutzstatus des Kormorans kann also problemlos aufgehoben werden. Ähnlich müssen die Erhaltungszustände von allen anderen geschützten Tierarten grundlegend überprüft werden.

 

Dazu hat die Partei VOLT auf eigenen Wunsch unsere Wahlprüfsteine insgesamt beantwortet:

Volt Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Einflüsse auf die Biodiversität wissenschaftlich untersucht und quantifiziert werden, damit zielgerichtete und erfolgreiche Maßnahmen zur Vermeidung des Artensterbens und zum Erhalt bzw. zur Erhöhung der Biodiversität getroffen werden können. Neben der Erfassung wissenschaftlicher Daten zur Biodiversität wollen wir in Biodiversitätsarbeitsgruppen mit regionalen Interessensvertreter*innen zusammenarbeiten, damit der Erhalt, der Aufbau und die Förderung regionaler Ökosysteme zielgerichtet, effektiv und mit großer Akzeptanz aller Beteiligten erfolgen kann.

Das Konzept der regionalen Arbeitsgruppen aus Interessenvertreter*innen soll insbesondere auch bei der Planung und Durchführungen von Maßnahmen im Rahmen der Biodiversität sowie Umwelt- und Klimaschutz greifen. Diese Gruppen wollen wir mit maximaler Gestaltungshoheit bei der Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen ausstatten. Ziel und Fokus soll dabei ein Erhalt und die Verbesserung der örtlichen Ökosysteme und Biodiversität sein. Wir sind überzeugt, dass durch den Dialog zwischen Land-, Forstwirtschaft, Angler- und Jägerschaft und Umweltbehörde unter Anhörung der Bürger*innen und Verbände für die jeweiligen Regionen die besten Lösungen erarbeitet werden. Die Vernetzung der regionalen Arbeitsgruppen und die Bewertung des Erfolgs der regionalen Maßnahmen soll durch den Aufbau des nationalen Monitoringzentrums für Biodiversität erfolgen.

Außerdem muss der negative Einfluss invasiver Arten oder eines Ungleichgewichts in Ökosystemen (z.B. durch Überschützung) gegebenenfalls durch menschliche Einflussnahme begrenzt werden. Angler*innen und Jäger*innen haben sich dieser Aufgabe von Hege und Pflege verschrieben und verdienen dafür Anerkennung. Insbesondere muss durch sachliche und offene Dialoge gesellschaftliches Verständnis und Zustimmung gefördert werden.

Wir setzen uns für größere Transparenz von Nebeneinkünften von Abgeordneten ein. Für uns ist es daher selbstverständlich, dass unsere Abgeordneten (sobald wir neben kommunalen Parlamenten auch in Landtage oder den Bundestag einziehen) ihre Nebeneinkünfte (falls vorhanden) vollständig offenlegen.

Durch Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum (Breitband, Mobilität) und die Förderung zur Ansiedlung von Unternehmen im ländlichen Raum wird dort die Lebensqualität erhöht und naturnahes Wohnen ermöglicht. Dies wiederum ermöglicht mehr Menschen Freizeitbeschäftigungen in der Natur, wie zum Beispiel das Freizeitangeln.

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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