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Es hat sich nun final bestätigt, dass Angler im kommenden Jahr in der westlichen Ostsee jeweils einen Dorsch und in der gesamten Ostsee einen Lachs am Tag entnehmen dürfen. Die entsprechende Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2022 (Verordnung (EU) 2021/1888) wurde am 27. Oktober veröffentlicht. Grundlage für die Verordnung waren Verhandlungen der EU-Fischereiminister in ihrer Sitzung am 11. und 12. Oktober 2021 in Luxemburg. Damit gelten 2022 für die Freizeitfischerei erwartungsgemäß andere Regelungen als im laufenden Jahr.

Laut der neuen Verordnung soll für die Freizeitfischerei, entgegen den Forderungen der Angelfischerverbände, nur die Entnahme von einem Lachs pro Angler, pro Tag und Boot  mit einer abgeschnittenen Fettflosse (fin-clipped) gestattet sein. Um Verwechslungen mit anderen Salmoniden vorzubeugen, müssen alle an Bord behaltenen Exemplare jeder Fischart ganz angelandet werden. Nördlich von 59°30’N bleibt die Freizeitfischerei auf Lachs innerhalb der vier Seemeilen-Grenze vom 1. Mai bis zum 31. August ohne Einschränkungen.

Die Fischerei auf Meerforelle ist mit Inkrafttreten der Verordnung außerhalb der vier Seemeilen-Grenze in den Unterdivisionen 22-32 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 verboten.

Das bag-limit von einem Dorsch pro Fischer und Tag bezieht sich auf die Unterdivisionen 22, 23 und 24 (westliche Ostsee) innerhalb von sechs Seemeilen. Zusätzlich wird es für den Dorsch eine Schonzeit für den Zeitraum vom 15. Januar bis 31. März geben.

Der DAFV hatte sich aufgrund der ICES Fangempfehlungen in Abstimmung mit den Verbänden aus Dänemark und Schweden für eine Reduzierung der Tagesfangentnahme durch Angler und konsequente Schonzeiten für den Dorsch, ausgesprochen. Beim Lachs forderte der DAFV ebenfalls in Abstimmung mit Schweden und Dänemark und entgegen der Empfehlung des ICES, die Angelfischerei auf die vermischten Bestände in der Ostsee 2022 nicht zu verbieten.

Beate Kasch dazu in der Pressemitteilung des BMEL: „Obwohl wir wissen, was für ein harter Schlag das für unsere Ostseefischer ist, ist es doch die einzige Chance, diese Bestände wieder aufzubauen. Denn nur so können wir den Ostseefischern ihre Existenzgrundlage perspektivisch sichern. Es geht jetzt darum, der Fischerei in dieser schwierigen Situation überhaupt eine Chance zu geben. Wir als Bundesministerium laden zu einem runden Tisch ein, um gemeinsam mit der Branche und weiteren Beteiligten Lösungen zu entwickeln“.

Dazu Alexander Seggelke Geschäftsführer des DAFV: "Die beschlossenen Einschränkungen sind hart für alle Beteiligten. Es war absehbar, dass es bei den aktuellen Empfehlungen des internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) nur darum gehen konnte, die Freizeitfischerei beim Dorsch zumindest auf einem geringen Niveau aufrecht zu erhalten und die Bestände in der Zukunft während der Laichzeit konsequent zu schonen - das ist zumindest gelungen. Der DAFV hat sich dazu vorab mit den Landesverbänden, den Angelverbänden aus Schweden und Dänemark und unserem Ministerium (BMEL) eng abgestimmt.

Die Empfehlung des ICES für den Lachs, die Freizeitfischerei im Meer bei steigenden Beständen ganz zu verbieten, ist dagegen kaum einzusehen. Man hat wenige Wochen vor den Verhandlungen den gesamten Managementansatz verändert. Die Argumentation, die gesamte Ostseefischerei auf Lachs für den schlechten Zustand weniger Zuflüsse in Gesamthaftung zu nehmen, ist aus unserer Sicht weder zielführend noch verhältnismäßig. Das Verbot konnte mit der Entnahme von einem Lachs pro Tag und Angler in 2022 zwar abgewendet werden, aber die Vorgabe das in Zukunft nur noch „Besatzfische“ mit abgeschnittener Fettflosse entnommen werden dürfen, halten wir nach wie vor für falsch.“

Letzte Änderung am Mittwoch, 29 Oktober 2021 13:36

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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