Seit 1991 wird in Deutschland der „Fisch des Jahres“ durch die organisierte Anglerschaft ausgezeichnet. Die Auswahl und Bekanntgabe erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Gesellschaft für Ichthyologie e.V. (GfI). Mit dieser gemeinsamen Initiative machen die Partner auf die Gefährdung einzelner Fischarten sowie auf die ökologischen Herausforderungen in unseren Gewässern aufmerksam. Für die Wahl spielen die folgenden Kriterien eine zentrale Rolle:
Naturschutzrelevanz
Der Fisch sollte auf ökologische Herausforderungen aufmerksam machen – z. B. Gewässerverschmutzung, Flussverbauungen, Klimawandel oder Beeinträchtigungen durch Landwirtschaft und Fischerei.
Bekanntheit und Wiedererkennbarkeit
Die Art sollte möglichst vielen Menschen bekannt sein oder sich leicht identifizieren lassen, um breite Aufmerksamkeit zu erreichen.
Verbreitung in Deutschland
Der Fisch muss in deutschen Gewässern vorkommen – sei es in Flüssen, Seen oder Küstenbereichen.
Symbolkraft
Die Art sollte für bestimmte Gewässertypen oder Schutzanliegen stehen – z. B. Fließgewässer, Auen, Seen oder Küstenökosysteme.
Aktuelle Bedrohung oder Schutzbedarf
Besonders gefährdete Arten oder solche, deren Lebensräume unter starkem Druck stehen, werden bevorzugt ausgewählt.
Eignung für Öffentlichkeitsarbeit
Der Fisch sollte sich gut für Informationskampagnen, Bildungsmaßnahmen und Medienberichte eignen.#
Hinweis
Es müssen nicht zwangsweise alle Kriterien erfüllt werden. Jeder Kandidat muss mindestens drei der sechs Kriterien erfüllen, wobei die ersten drei Priorität haben und von den letzten drei mindestens einer erfüllt sein muss.
