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DAFV kritisiert scharf die von Ministerin Hendricks verordneten Angelverbote in den Schutzgebieten der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee

Die Schutzgebietsverordnungen für die Meeresschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone wurden von Ministerin Hendricks am 22. September, zwei Tage vor der Bundestagswahl unterschrieben. Sie sind im Bundesgesetzblatt N. 63 vom 27. September 2017 veröffentlicht.

In den Gebieten: Borkum Riffgrund, Fehmarnbelt, Kadettrinne, Pommersche Bucht – Rönnebank, Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht ist in festgelegten Zonen das Angeln verboten. Nur für die Doggerbank gibt es kein Angelverbot.

Nach Auffassung des DAFV sind die Angelverbote nicht durch den Zweck, der der Ausweisung der Meeresschutzgebiete zugrunde liegt, begründet. Es sind somit unbegründete Verbote. Der DAFV lehnt Angelverbote ohne Begründung ab. Durchaus schützenswerte Riffstrukturen werden durch das Angeln in keiner Weise geschädigt oder auch nur berührt. Durch Angelverbote wird der Schutz der Meere nicht vorangebracht. Angler sind keine Bedrohung für die Natur in Nord- und Ostsee. Beide Meere werden geschädigt durch Schadstoffeinträge über Flüsse, Luft und Schiffsverkehr, durch Plastikmüll und die Ostsee zusätzlich durch Munitionsaltlasten. An all diesen Belastungen ändern die jetzt ausgesprochenen Verbote für Angler nichts.

Der DAFV sieht, dass in dem Diskussionsprozess der letzten eineinhalb Jahre das Ministerium sich bewegt hat, die Gebiete, in denen das Angeln verboten ist, deutlich verkleinert und auch zeitliche Begrenzungen gesetzt wurden. Es ist gleichwohl fraglich, ob für den Meeresschutz diese Verbote mehr sind als reine Symbolpolitik. Sachlich sind sie nicht begründet. Der DAFV befürchtet, dass Angelverbote auch in den Schutzgebietsverordnungen der Länder Schule machen werden.

Die Bundesregierung hat mit dieser Nacht- und Nebelaktion in den letzten Tagen ihrer Regierung der Akzeptanz des wirklich bedeutsamen Meeresschutzes einen Bärendienst erwiesen.

Weitere Infos im Bundesgesetzblatt Online

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DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.