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Der Dorschbestand in der westlichen Ostsee wird von Wissenschaftlern weiterhin kritisch gesehen. Ausbleibender Reproduktionserfolg könnte sich auf das bag-limit der Angler auswirken...

Keine Fangempfehlungen im Mai

Jedes Jahr veröffentlicht der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) den wissenschaftlichen Ratschlag zum Zustand der Fischbestände im Nordostatlantik (ICES Advice) und schlägt nachhaltige Fangquoten für das darauffolgende Jahr vor. Für gewöhnlich erfolgt die Bekanntgabe für Fangempfehlungen für alle Bestände in der Ostsee zum Ende Mai. Nicht so in diesem Jahr. Modelberechnungen haben für den Dorsch-Bestand der westlichen Ostsee keine ausreichend klare Datenlage ergeben. Nach unseren Informationen ist erst im September mit der Quotenempfehlung für diesen Bestand zu rechnen. Entsprechend werden sich der Entscheidungsverlauf über das nächstjährige bag-limit möglicherweise auch verzögern.

Was steckt dahinter

Der Zustand des Dorschbestandes in der westlichen Ostsee wird von den Wissenschaftlern sehr kritisch gesehen. Insbesondere der seit 2016 ausbleibende Reproduktionserfolg ist äußert beunruhigend. „Die Dorschfänge in der westlichen Ostsee bestehen zum größten Teil aus dem der 2016-Jahrgang. Aufgrund des sehr geringen Reproduktionserfolgs der letzten vier Jahre werden die Fangmengen wieder deutlich sinken müssen. In diesem Jahr kommt dazu, dass die mittleren Gewichte der älteren Jahrgänge aktualisiert wurden und die Biomasse daher kleiner erscheint. In der Summe sind bestimmte Grenzen für die Zuverlässigkeit der Bestandsberechnung verletzt worden, was nach den Regeln des ICES zwingend einen Überprüfungsprozess erforderlich macht. Diese gründliche Überprüfung („interbenchmark“) erfordert viel Vorbereitung und kann daher erst im Sommer erfolgen.", so Dr. Harry Strehlow, Leiter der Arbeitsgruppe Marine Freizeitfischerei.

Was könnte dies für das bag-limit bedeuten?

2021 dürfen 5 Dorsche pro Tag und in der Schonzeit (Februar und März) 2 Fische pro Tag entnommen werden. Inwieweit sich die o.g. Entwicklungen auf das kommende Jahr und die Entnahmemöglichkeit für uns Anglerinnen und Angler auswirken werden, ist derzeit nur zu vermuten. Eines ist aber sicher, das bag-limit weiter zu senken, wäre ein falsches Signal, denn…

…die mögliche Fangmenge für Angler muss als Anreizgröße verstanden werden

Während ein Berufsfischer mit möglichst geringem Aufwand schnellstmöglich seinen erlaubten Fang, die sogenannte Quote, einfahren möchte, ist beim Angeln ein ganz anderer Ansatz zu verstehen. Mit dem bag-limit ist dem Angler eine Tagesfangmenge gegeben, ob er diese erreicht oder nicht ist nicht der primärere Antrieb an die Küste zu kommen oder auf die Ostsee hinauszufahren. Allein die Aussicht bzw. die Hoffnung, einen erfolgreichen Angeltag zu haben, treibt die meisten an. Dabei lassen sich die deutschen Meeresangler ihr Hobby einiges kosten. Im Durchschnitt gibt jeder Angler circa 900€ aus, was wiederum jährlichen Gesamtausgaben von 185 Mio. € entspricht. Der größte Anteil dieser Ausgaben fällt dabei auf Angelboote, Angelgerät und -zubehör, Reisen sowie Übernachtungen. Deutsche Meeresangler sind somit für den Tourismus in den deutschen Küstenregionen, speziell auch in der Nebensaison, eine wichtige und lukrative Einnahmequelle. Stellt man nun den ökonomischen Mehrwert, den die Angler erbringen, dem tatsächlichen Fangerfolg gegenüber, so wird sehr schnell klar, dass allein die Möglichkeit einen Fisch zu fangen, die Freizeitangler zu lukrativen Angeltouristen macht. Die Höhe des bag-limits muss also als Anreizgröße und nicht wie in der beruflichen Fischerei als alleinige Entnahmeregulierung verstanden werden.

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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