Zwei Tage vor der Bundestagswahl, ohne weitere Bekanntmachung und Diskussion mit den Betroffenen und ohne Zustimmung ebenfalls betroffener Ministerien hat die scheidende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Schutzgebietsverordnung in den AWZ-Schutzgebieten der Nord- und Ostsee im Alleingang unterzeichnet.
Es wurden zahlreiche Diskussionen über die wissenschaftliche Grundlage von Angelverboten geführt. Ohne Erfolg! Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit war es nicht möglich, wissenschaftliche Begründungen vorzubringen, warum gerade Angelverbote erforderlich sind, um den guten Erhaltungszustand in den ausgewiesenen Gebieten zu gewährleisten und die in den Verordnungen angeführten Schutzziele zu erreichen.
Die Umweltpolitik der Bundesregierung agiert einmal mehr als willkürliche Verbotskultur, die dem Naturschutz und unserer Umwelt hier einen Bärendienst erweist. In Zeiten, in denen Transparenz gepredigt wird, die Kommunikation gesucht und Entscheidungen auf Grundlange wissenschaftlicher Daten getroffen werden sollen, hat die Bundesumweltministerin das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler an unsere Bundespolitik mit ihrem Alleingang aufs Spiel gesetzt.
Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des DAFV: „Der DAFV lehnt Angelverbote ohne Begründung ab. Durchaus schützenswerte Riffstrukturen werden durch das Angeln in keiner Weise geschädigt oder auch nur berührt. Durch Angelverbote wird der Schutz der Meere nicht vorangebracht. Angler sind keine Bedrohung für die Natur in Nord- und Ostsee. Beide Meere werden geschädigt durch Schadstoffeinträge über Flüsse, Luft und Schiffsverkehr, durch Plastikmüll und die Ostsee zusätzlich durch Munitionsaltlasten. An all diesen Belastungen ändern die jetzt ausgesprochenen Verbote für Angler nichts“.
Der Deutsche Fischerei-Verband hat ebenfalls seine Entrüstung bekundet und mit einem Schreiben an Frau Hendricks seine Solidarität zu den Anglern bekannt: „Besonders unanständig und abstoßend erscheint uns das Vorgehen bei der Implementierung dieser Rechtsvorschriften. Der Bürger wird nicht nur einer beispiellosen bürokratischen Willkür ausgesetzt, es wird ihm auch noch mit voller Absicht die Möglichkeit genommen, mit seiner Stimmabgabe sein Missfallen zum Ausdruck zu bringen,“ sagt der Präsident des DFV, Holger Ortel.
Auch das über Jahre projektbegleitende Ministerium BMEL sieht den Alleingang von Frau Hendricks als „schwerwiegende Verletzung des notwendigen Vertrauensverhältnisses“. In einem Schreiben hatte sich der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt an seine Kollegin gewandt und seinen Unmut geäußert.
„Wir wollen unseren Politikern vertrauen. Es muss Frau Hendricks doch klar sein, dass sie mit ihrer Vorgehensweise, Wasser auf die Mühlen derjenigen kippt, die derzeit für Missstimmung in unserem Land sorgen.“ So der Geschäftsführer des DAFV, Alexander Seggelke.
Angler, Fischer, und Politiker stehen kopfschüttelnd zusammen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Vorgang zur Kenntnis genommen und im Wahlkampf in Heiligenhafen den Anglern Unterstützung zugesichert. „Offensichtlich ist es der Kanzlerin nicht gelungen, die Bundesministerin Hendricks in ihren letzten Tagen im Amt von diesen „Abschiedsgeschenk“ an die Angler abzuhalten. Sie könnte die Zeit vor der Bildung der neuen Bundesregierung nutzen, um die Angelverbote aus der Verordnung zu streichen. Auch eine entsprechend klare Positionierung der CDU im Vorfeld der Koalitionsgespräche wäre als starkes Bekenntnis zum Angeln und zum Angeltourismus möglich.