Kinderschutzkonzept
Leitbild
Die DAFV-Jugend ist die Jugendorganisation im Deutschen Angelfischerverband e. V. (DAFV). Sie übernimmt als Jugendorganisation Verantwortung für Kinder und Jugendliche in allen von der DAFV-Jugend selbst verantworteten Angeboten, Maßnahmen und Aktivitäten auf Bundesebene.
Unsere Arbeit lebt von Vertrauen, Gemeinschaft und Begeisterung für die Natur. Damit Kinder und Jugendliche sich in allen verbandlichen Zusammenhängen sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen, verpflichten wir uns zu einem aktiven und umfassenden Schutzauftrag.
Kinderschutz bedeutet für die DAFV-Jugend:
- Null Toleranz gegenüber jeder Form von Gewalt, Missbrauch, Diskriminierung oder Vernachlässigung.
- Prävention statt Reaktion: Wir schaffen sichere Strukturen, klare Regeln und geschulte Ansprechpersonen, um Risiken vorzubeugen.
- Respekt und Wertschätzung gegenüber jedem Kind und Jugendlichen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder körperlichen Voraussetzungen.
- Beteiligung und Mitbestimmung: Kinder und Jugendliche sollen ihre Rechte kennen, ihre Meinung äußern und Gehör finden.
- Transparenz und Verantwortung: Alle in der DAFV-Jugend tätigen Personen, verpflichten sich zu diesem Leitbild. Im Verdachtsfall handeln wir klar, konsequent und zum Wohl der Kinder.
Unser Ziel ist es, in allen Strukturen der DAFV-Jugend Räume zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche positive Erfahrungen machen, ihre Persönlichkeit entwickeln und sich sicher entfalten können. Die DAFV-Jugend setzt mit diesem Kinderschutzkonzept verbindliche Standards für alle eigenen Maßnahmen auf Bundesebene. Zugleich versteht sich die DAFV-Jugend als Impulsgeber und empfiehlt seinen Mitgliedsverbänden, diese Grundsätze ebenfalls in ihrer Kinder- und Jugendarbeit zu berücksichtigen.
Prävention
Prävention bedeutet für uns, Risiken frühzeitig zu erkennen und durch klare Regeln und Strukturen zu verhindern, dass es überhaupt zu Grenzverletzungen kommt.
Alle Verantwortlichen, die im Rahmen von Maßnahmen der DAFV-Jugend mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich, deren Rechte zu achten, Nähe und Distanz verantwortungsvoll zu gestalten und ihre Vorbildfunktion ernst zu nehmen. Grundlage dafür ist ein verbindlicher Verhaltenskodex, mit dem jede Person vor Beginn ihrer Tätigkeit bestätigt, dass sie die Grundsätze verstanden hat und einhält.
Darüber hinaus gehören zur Prävention verpflichtend:
- die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle volljährigen Mitarbeitenden,
- regelmäßige Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt und Kinderschutz,
- die Benennung von Kinderschutzbeauftragten auf Verbandsebene.
Verhaltenskodex für Betreuungspersonen der DAFV-Jugend bei bundesweiten Maßnahmen
Alle Personen, die im Rahmen der DAFV-Jugend mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich zur Einhaltung des verbindlichen Verhaltenskodex. Dieser enthält klare Regeln zum respektvollen Umgang, zur Wahrung von Nähe und Distanz, zum Schutz der Privatsphäre, zum Sprachgebrauch, zum Umgang mit Social Media, zur Aufsichtspflicht sowie zur Meldung von Verdachtsfällen.
Der Verhaltenskodex ist verbindlicher Bestandteil dieses Kinderschutzkonzeptes. Er gilt für alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen bei Maßnahmen der DAFV-Jugend und wird vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anerkannt.
Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden von der Bundesjugendleitung geprüft und können, abhängig von Schwere und Art, zu Klärungsgesprächen, Abmahnungen und/oder dem Ausschluss von weiteren Tätigkeiten führen.
Erweitertes Führungszeugnis
Alle volljährigen Personen legen ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) vor. Die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich durch die damit beauftragten Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, welche diese dokumentieren. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung müssen alle volljährigen Teilnehmer, die aktiv Kinder und Jugendliche betreuen, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Personen mit einschlägigen Vorstrafen Zugang zu Kindern und Jugendlichen erhalten. Die Vorlage erfolgt alle 2 Jahre und ist eine verbindliche Voraussetzung für die Übernahme von Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses empfohlen, aber nicht verpflichtend, da sie in der Regel unter Aufsicht erfahrener Betreuer arbeiten und die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nur mit Zustimmung der Eltern möglich ist.
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden der DAFV-Jugend
Ein wirksamer Kinderschutz setzt voraus, dass alle in der DAFV-Jugend tätigen Personen für mögliche Risiken sensibilisiert sind und sicher im Umgang mit Kindern und Jugendlichen handeln können. Deshalb wird die DAFV-Jugendleitung regelmäßig zu folgenden Themen geschult:
- Grundlagen der Prävention sexualisierter Gewalt, Rechte von Kindern und Jugendlichen,
- Nähe- und Distanzverhalten in der Jugendarbeit,
- Verhalten im Verdachtsfall und Meldewege.
Soweit möglich, nutzt die DAFV-Jugend bestehende Schulungsangebote, Fachstellen oder anderer anerkannter Träger. Ziel ist es, das Team sowohl fachlich als auch in der Haltung zu stärken, um eine sichere und kindgerechte Betreuung in allen Angeboten zu gewährleisten.
Kinderschutzbeauftragte
Die DAFV-Jugendleitung benennt Kinderschutzbeauftragte als zentrale Ansprechpersonen. Es wird angestrebt, mindestens zwei Ansprechpersonen, vorzugsweise geschlechterparitätisch, zu benennen. Sie sind für Kinder, Jugendliche, Eltern sowie für alle Personen, die im Rahmen von DAFV-Jugend-Maßnahmen tätig sind, bekannt. Ihre Aufgaben sind die Dokumentation von Hinweisen, die Beratung von Mitarbeitenden, die Weiterleitung an Fachstellen sowie die Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei Bedarf.
Die Kontaktdaten der Kinderschutzbeauftragten werden veröffentlicht und innerhalb des DAFV kommuniziert.
Risiko- und Gefährdungsanalyse
Die DAFV-Jugend analysiert regelmäßig die spezifischen Risiken ihrer Angebote und Maßnahmen, um Gefährdungen für Kinder und Jugendliche frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Typische Risikobereiche in der bundesweiten Jugendarbeit der DAFV-Jugend sind insbesondere:
- Veranstaltungen mit Übernachtung (z. B. Schlafsituationen, sanitäre Anlagen),
- Aktivitäten an und auf Gewässern,
- Umkleide- und Rückzugsbereiche,
- Fahrgemeinschaften und Transfers,
- Situationen mit Einzelbetreuung,
- digitale Kommunikation und Nutzung sozialer Medien.
Bei der Planung jeder bundesweiten Maßnahme werden diese Risiken berücksichtigt und durch organisatorische, personelle und pädagogische Maßnahmen minimiert (z. B. klare Aufsichtskonzepte, Mehr-Personen-Prinzip, transparente Regeln, geschlechtergerechte Betreuung).
Die Risikoanalyse ist Bestandteil der Veranstaltungsplanung und wird bei Bedarf an die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst.
Personal & Qualifikation
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hängt entscheidend von den Personen ab, die Verantwortung in der Betreuung übernehmen. Die DAFV-Jugend stellt daher klare Anforderungen an Auswahl, Qualifikation und kontinuierliche Schulung aller Personen, die in bundesweiten Maßnahmen oder Angeboten der DAFV-Jugend mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Auswahl und Eignung von Mitarbeitenden und der Bundesjugendleitung der DAFV-Jugend
Alle Personen, die innerhalb der DAFV-Jugend im Rahmen von Maßnahmen und Angeboten Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen, müssen über die notwendige fachliche Kompetenz und persönliche Eignung verfügen. Volljährige Personen legen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor. Jugendliche ab 16 Jahren arbeiten in der Regel unter Aufsicht erfahrener Betreuer; die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist empfohlen, jedoch nicht verpflichtend.
Qualifikationen
Die DAFV-Jugend stellt sicher, dass in allen Maßnahmen und Angeboten stets Personen mit gültiger Jugendleiter*innen-Card (JuLeiCa) und Kenntnissen im Kinderschutz beteiligt sind. Hierbei kann die DAFV-Jugend aktiv durch organisatorische und gegebenenfalls finanzielle Förderung die Teilnahme an Schulungen fördern, um eine hohe Qualifikation und Sensibilisierung dauerhaft sicherzustellen.
Schulungen und Fortbildungen
Die DAFV-Jugend stellt eine fachliche Basis im Kinderschutz bereit und bietet Schulungen und Informationsangebote an.
Schulungen zum Thema Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt sind für alle verantwortlichen Personen verpflichtend und sollen in der Regel mindestens alle drei Jahre aufgefrischt werden. Neue Mitarbeitende nehmen vor oder zeitnah zu Beginn ihrer Tätigkeit an einer entsprechenden Schulung teil.
Rolle und Verantwortung der Mitarbeitenden
Alle Mitarbeitende der DAFV-Jugend übernehmen eine klare Vorbildfunktion. Sie handeln respektvoll, verantwortungsbewusst und im Sinne der Werte der DAFV-Jugend.
Beschwerdewege & Beteiligung
Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Rechte informiert. Dazu gehören insbesondere:
- das Recht auf Schutz vor Gewalt, Grenzverletzungen und Diskriminierung,
- das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung,
- das Recht „Nein“ zu sagen,
- das Recht auf vertrauliche Unterstützung und Beschwerde.
Sie haben die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern und sich zu beschweren, wenn sie sich unwohl fühlen oder ihre Rechte verletzt sehen. Die DAFV-Jugend schafft für ihre Veranstaltungen Strukturen, die es ermöglichen, dass Anliegen ernst genommen, vertraulich behandelt und bearbeitet werden. Sie stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche wissen, an wen sie sich wenden können und dass ihre Anliegen ernst genommen werden.
Die DAFV-Jugend legt großen Wert auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Sie werden aktiv in die Gestaltung von Maßnahmen einbezogen, etwa durch Feedbackrunden oder Gesprächskreise. Dabei werden sie altersgerecht über ihre Rechte informiert.
Um Beschwerden niedrigschwellig zu ermöglichen, stellt die DAFV-Jugend verschiedene Wege zur Verfügung: Kinder und Jugendliche können sich direkt an die Mitarbeitenden der DAFV-Jugend oder an die Kinderschutzbeauftragten wenden. Während Veranstaltungen sind zudem regelmäßige Reflexions- und Feedbackrunden vorgesehen, die Kindern Raum geben, ihre Anliegen offen anzusprechen.
Auch Eltern können sich mit Hinweisen oder Beschwerden an die DAFV-Jugend wenden. Dafür gibt es festgelegte Ansprechpersonen auf Verbands- und Veranstaltungsebene.
Alle eingehenden Beschwerden werden dokumentiert. Die zuständigen Ansprechpersonen klären die Situation gemeinsam mit den Betroffenen und suchen nach Lösungen. Bei schwerwiegenden Hinweisen wird der Fall nach den festgelegten Kinderschutzstandards an externe Fachstellen (z.B. Jugendamt, Polizei) weitergeleitet. Eine Rückmeldung an die betroffene Person ist dabei verbindlich.
Handlungsplan im Verdachtsfall
Die DAFV-Jugend duldet keine Form von Gewalt, Missbrauch oder Grenzverletzung gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig gilt: Jeder Verdacht wird ernst genommen, professionell geprüft und nach klaren Standards bearbeitet. Ziel ist immer der Schutz der betroffenen Minderjährigen.
Grundsätze im Verdachtsfall
- Schutz geht vor: Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle.
- Ernstnehmen: Jeder Hinweis, jede Beobachtung wird ernst genommen.
- Transparenz: Vorfälle werden dokumentiert, keine „Alleingänge “.
- Fachliche Unterstützung: Externe Stellen (Jugendamt, Polizei, Fachberatungen) werden einbezogen, sobald erforderlich.
Meldekette
- Wahrnehmen und sichern
- Beobachtung oder Hinweis wird sofort ernst genommen
- Kind wird geschützt (z. B. räumliche Trennung bei akuter Gefahr)
- Dokumentieren
- Fakten sachlich notieren: Was ist wann, wo und durch wen passiert?
- Keine Bewertung, nur Beobachtung
- Informieren
- Sofortige Information an die*den benannten Kinderschutzbeauftragte*n der DAFV-Jugend für die Veranstaltung
- Keine Alleingänge oder Verschweigen
- Prüfen und beraten
- Kinderschutzbeauftragte prüfen den Sachverhalt
- Bei Unsicherheit: Rücksprache mit Fachstellen (z. B. Jugendamt, Beratungsstellen)
- Externe Meldung
- Bei begründetem Verdacht: sofortige Information an das zuständige Jugendamt
- In akuten Gefährdungslagen: sofort Polizei (110) und Rettungsdienst (112) einschalten
- Information der Eltern
- Eltern werden informiert, soweit dies das Kindeswohl nicht gefährdet (z. B. bei Verdacht innerhalb der Familie kann zunächst eine Rücksprache mit Fachstellen erforderlich sein)
- Nachsorge und Begleitung
- Betroffene Kinder erhalten Möglichkeit für Unterstützung (Gespräch, Begleitung zu Fachstellen)
- Vorfälle werden dokumentiert und innerhalb der Bundesjugendleitung nachbereitet
Dokumentation
Jeder Verdachtsfall wird schriftlich dokumentiert:
- Zeitpunkt, Ort, beteiligte Personen
- Beobachtungen, Aussagen
- Ergriffene Maßnahmen
Die Dokumentation von Verdachtsfällen erfolgt datenschutzkonform. Alle Unterlagen werden sicher aufbewahrt, vor unbefugtem Zugriff geschützt und nur den hierfür autorisierten Personen zugänglich gemacht.
Die Aufbewahrung und Löschung der Dokumentation richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen externer Fachstellen.
Schutz der Beteiligten
Alle Beteiligten haben Anspruch auf Schutz und Unterstützung.
Hinweisgeber*innen (z. B. andere Kinder, Eltern, Betreuer*innen) werden ernst genommen und geschützt.
Beschuldigte Personen werden informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, ohne dass dies den Schutz des Kindes gefährdet.
Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung. Maßnahmen gegenüber beschuldigten Personen erfolgen sachlich, verhältnismäßig und ausschließlich zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Öffentlichkeit & Nachhaltigkeit
Kinderschutz ist eine dauerhafte Aufgabe und wird in der DAFV-Jugend nach den Vorgaben des Schutzkonzepts gelebt. Das Konzept wird öffentlich zugänglich gemacht und allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden vermittelt; neue Mitarbeitenden der DAFV-Jugend erhalten es bei Einstieg und bestätigen, dass sie die Grundsätze verstanden haben. Bei angebotenen Veranstaltungen der DAFV-Jugend werden die Schutzmaßnahmen umgesetzt, Erfahrungen dokumentiert und das Konzept mindestens alle zwei Jahre überprüft. Dieses Kinderschutzkonzept ist verbindlicher Bestandteil jeder Planung bundesweiter Veranstaltungen der DAFV-Jugend. Es wird unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten der Veranstaltung, der Anzahl der Teilnehmenden und des Veranstaltungsortes geprüft, welche besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Das veranstaltungsspezifische Schutzkonzept wird vor Beginn der Maßnahme entsprechend kommuniziert.
Verhaltenskodex für Personen, die in der DAFV-Jugend mit Minderjährigen arbeiten
Als Betreuungsperson und Tätige*r für die DAFV-Jugend verpflichte ich mich zu folgendem Verhalten:
Respektvoller Umgang
Ich begegne allen Kindern und Jugendlichen mit Respekt, Wertschätzung und auf Augenhöhe.
Schutz vor Gewalt
Ich toleriere keine Form von Gewalt – weder körperlich noch seelisch, noch sexualisiert.
Nähe und Distanz
Ich wahre Grenzen: Körperkontakt findet nur statt, wenn er gewünscht, angemessen und eindeutig ist.
Sprache und Ausdruck
Ich achte auf einen respektvollen Sprachgebrauch. Diskriminierende, beleidigende oder sexualisierte Sprache ist ausgeschlossen.
Privatsphäre achten
Ich respektiere die persönlichen Rückzugsräume der Kinder und Jugendlichen (z. B. Zimmer, Sanitäranlagen).
Vorbildfunktion
Mir ist bewusst, dass ich Vorbild bin, und ich handle entsprechend verantwortungsvoll.
Keine Drogen oder Alkohol
Ich konsumiere während meiner Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen weder Alkohol noch Drogen.
Aufsichtspflicht ernst nehmen
Ich halte mich an die vereinbarten Aufsichtsregeln, lasse Kinder nicht unbeaufsichtigt und informiere das Team bei besonderen Vorkommnissen.
Meldepflicht bei Verdachtsfällen
Ich nehme Hinweise oder Beobachtungen von Grenzverletzungen ernst und informiere sofort die benannten Kinderschutzbeauftragten.
Zusammenarbeit im Team
Ich unterstütze andere Betreuungspersonen und achte auf ein respektvolles Miteinander auch im Team.
Aufarbeitungsleitfaden für Vorfälle, Vermutungen oder strukturelle Risiken
Dieser Leitfaden beschreibt, wie Verdachtsfälle, Grenzverletzungen und strukturelle Schwachstellen im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit in der DAFV-Jugend systematisch reflektiert, aufgearbeitet und verbessert werden.
Ziele der Aufarbeitung
- Transparente und sorgfältige Klärung von Vorfällen
- Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen
- Identifikation struktureller Schwachstellen
- Ableitung konkreter Verbesserungsmaßnahmen
- Stärkung einer offenen, fehlerfreundlichen und sicheren Organisationskultur
Anlass für eine Aufarbeitung
Eine Aufarbeitung wird eingeleitet, wenn:
- es einen Verdacht auf Grenzverletzung, Machtmissbrauch, Übergriffigkeit oder Gewalt gibt,
- Meldungen über unangemessenes Verhalten eingehen,
- Hinweise auf strukturelle Risiken auftreten (z. B. unklare Abläufe, fehlende Aufsicht),
- ein Vorfall von externer Stelle (Amt, Polizei, Einrichtung) an den Verband herangetragen wird.
Schritte der Aufarbeitung
Erstkontakt & Sicherung
- Meldung entgegennehmen und dokumentieren
- Sofortmaßnahmen prüfen (Schutz des Kindes / Entlastung der Situation)
- Schweigepflicht und Datenschutz beachten
- Kinderschutzbeauftragte*r informiert umgehend den Bundesjugendvorstand
Bildung eines Aufarbeitungsteams
Das Team besteht mindestens aus:
- Kinderschutzbeauftragte*r der entsprechenden Ebenen
- 1 Person aus der Bundesjugendleitung
- externe fachliche Unterstützung (z. B. Beratungsstelle)
Informationssammlung
- Gespräche mit Beteiligten und Zeug*innen (faktenorientiert)
- Sichtung vorhandener Unterlagen
- Klärung: Was ist sicher? Was ist unklar? Was braucht weitere Prüfung?
Analyse
Das Team bewertet:
- Was ist passiert?
- Welche Rahmenbedingungen haben den Vorfall begünstigt?
- Welche Regeln oder Schutzmechanismen haben gefehlt oder nicht funktioniert?
- Gibt es Muster oder wiederkehrende Risiken?
Maßnahmen entwickeln
- Pädagogische Maßnahmen (z. B. Fortbildung)
- Organisatorische Verbesserungen
- Klare Verantwortlichkeiten
- Konsequenzen für beteiligte Personen (je nach Schwere)
Kommunikation
- Information relevanter Gremien (unter Beachtung der Vertraulichkeit)
- Klare, sachliche Sprache
- Keine Veröffentlichung personenbezogener Daten
Dokumentation
Alle Schritte werden nachvollziehbar dokumentiert:
- Anlass
- Beteiligte
- Maßnahmen
- Ergebnisse
- Verantwortlichkeiten
Abschluss & Evaluation
- Hat die Aufarbeitung alle offenen Fragen geklärt?
- Sind Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt?
- Müssen Regelungen im Verband angepasst werden?

