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Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV) Logo

Für die Anglerinnen und Angler in Deutschland gewinnt die europäische Fischerei- und Umweltpolitik zunehmend an Bedeutung. Entscheidungen und Richtlinien der EU haben direkten Einfluss auf die Gesetzgebung in der Bundesrepublik. Über sechs Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln, das sind rund 7 Prozent der Gesamtbevölkerung. Durch ihr direktes Engagement für den Gewässerschutz leisten insbesondere die organisierten Anglerinnen und Angler einen wichtigen ökologischen Beitrag. Ebenso hat die Angelfischerei mittlerweile eine hohe sozioökonomische Bedeutung.

Um allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld der Europawahl eine Orientierung zu fischereipolitischen Themen zu geben, haben wir alle derzeit im Europäischen Parlament vertretenen deutschen Parteien angeschrieben und um Beantwortung unserer Wahlprüfsteine gebeten.

Die Antworten wurden weder gekürzt noch redaktionell bearbeitet. Auf eine Bewertung der Antworten auf unsere Fragen haben wir bewusst verzichtet, um den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, eine unabhängige Entscheidung aufgrund ihrer persönlichen Einschätzung zu treffen.

In die folgende Darstellung sind alle Antworten der von uns befragten Parteien eingeflossen.

Die Fragen

Frage 1: Eine halbe Million organisierte Angler sind aktive Naturschützer an den deutschen Gewässern. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird zukünftig eine große Rolle spielen.
Wie sehen Sie dabei die Rolle der Angler und wie möchten Sie diese bei der Umsetzung der Verordnung einbinden?

Frage 2: Unsere Gewässer befinden sich in keinem guten biologischen Zustand, besonders in Hinblick auf den Erhalt/Wahrung der Biodiversität. Ursachen liegen hier auch mit im ungenügenden Prädatorenmanagement.
Welche Maßnahmen zum aktiven Schutz der Fischfauna erachten Sie in dieser Hinsicht als sinnvoll?

Frage 3: Europäische Vorgaben (bspw. COM(2022) 304) sehen eine Ausweitung von Schutzgebieten vor. In der nationalen Umsetzung Deutschlands resultierten daraus häufig Nullnutzungszonen.
Wie bewerten Sie die Effektivität von Nullnutzungszonen und welche Alternativen sehen Sie?

Frage 4: Für Aal, Dorsch und Lachs bestehen aktuell Fangverbote/Fangbegrenzungen für die Angelfischerei, obwohl der gegenwärtige Zustand der Bestände nachweislich andere Ursachen hat (bspw. Habitatverlust, Eutrophierung).
Halten Sie die momentanen Einschränkungen für einen effektiven Lösungsansatz?

Frage 5: Die Angelfischerei hat an Küstengebieten häufig eine höhere Bedeutung in der Wertschöpfung als die Berufsfischerei. In der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird sie bisher aber nicht gleichrangig behandelt.
Wie werden Sie sich für eine Gleichbehandlung der Freizeitfischerei einsetzen?

Frage 6: Angler haben bei der Heranführung von Kindern und Jugendlichen an die aktive Naturschutzarbeit und die Vermittlung von gesellschaftlichen Werten eine hohe Verantwortung.
Wie schätzen Sie den gesellschaftlichen Wert der Arbeit der organsierten Angelfischer ein?

Frage 7: Die Reduktion von Nährstoffeinträgen in die Ostsee ist dringend erforderlich, um das gefährdete Ökosystem und seine Bewohner zu schützen.
Welche strategischen Maßnahmen wird ihre Partei ergreifen, um die Ostsee zu schützen?

Frage 8: In DE gibt es ca. 7.300 Wasserkraftanlagen (WK). Der Anteil der Bruttostromerzeugung aus WK liegt bei ca. 3%. Die Kleine WK hat ein unverhältnismäßig hohes Schädigungspotential.
Was unternehmen Sie, um den Anteil der Kleinen WK zugunsten der Artenvielfalt und Gewässerentwicklung zu reduzieren?

Die Antworten

Frage 1

Eine halbe Million organisierte Angler sind aktive Naturschützer an den deutschen Gewässern. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird zukünftig eine große Rolle spielen.
Wie sehen Sie dabei die Rolle der Angler und wie möchten Sie diese bei der Umsetzung der Verordnung einbinden?

SPD

Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist leider noch nicht abgeschlossen. Daher lässt sich zurzeit nicht verbindlich sagen, welche Vorgaben die Verordnung machen und wann sie in Kraft treten wird. Die Naturschutzmaßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wiederherstellungs-VO würden voraussichtlich weitgehend im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen und im Rahmen der Erstellung eines nationalen Wiederherstellungsplans definiert. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) kann einen Beitrag dazu leisten, die Ziele einer künftigen Wiederherstellungsverordnung zu erreichen. Insbesondere bei den Handlungsfeldern „Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen“ und „Meere und Küsten“ könnten sich die Angler einbringen.

CDU/CSU

Angler und Anglerinnen leisten mit der Pflege der Gewässer, der Reinigung von Ufern und der Kontrolle der Fischbestände wichtige Beiträge für Natur und Umwelt - und das freiwillig und im Ehrenamt. Das ist wesentlich für den Erhalt von Naturreichtum und Artenvielfalt unserer Heimat. Bei der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen, wie z.B. dem geplanten Naturwiederherstellungsgesetz der EU, muss dem Rechnung getragen werden. Wenn diese EU-Verordnung verabschiedet ist, werden sich CDU und CSU dafür einsetzen, dass Angler und Fischer sowie ihre Verbände einbezogen und Ermessensspielräume zu ihren Gunsten genutzt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkennt Angler*innen als wichtige Verbündete im Kampf für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen und gegen illegale Fangpraktiken an. Angler*innen profitieren von gesunden Ökosystemen und der Wiederherstellung geschädigter Gebiete, und wir erwarten, dass eine effiziente Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur den Angler*innen zugutekommt. Artikel 14.20 der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sieht bei der Erstellung der nationalen Pläne einen transparenten und inklusiven Prozess vor. Alle relevanten Interessenvertreter*innen sollen dabei einbezogen werden. Wir hoffen, dass Angler*innen in dieser Erstellung mitwirken werden.

FDP

Wir Freie Demokraten stehen fest an der Seite der Angler, die eine aktive ökologische Ausgleichsfunktion für den ländlichen Raum einnehmen. Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten und organisierten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Angler führen Besatzmaßnahmen durch, pflegen die Ufer, halten die Gewässer sauber und renaturieren sie. Darüber hinaus übernehmen Angler auch hoheitliche Aufgaben, wenn sie beispielsweise in der Fischereiaufsicht tätig sind. Viele Gewässer wären ohne Angler in einem weit schlechteren Zustand, als dies heute der Fall ist. Sie ermöglichen damit ehrenamtlich und mit dem Einsatz umfangreicher eigener Mittel einen umfassenden Schutz von Flora und Fauna auch unterhalb der Wasseroberfläche. Darüber hinaus ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Unter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) wurde fortlaufend zusätzliche Bürokratie, auch für die Bewirtschaftung von Gewässern, gegen die Interessen der Nutzer von Wasserflächen geschaffen. Wir gehen einen anderen Weg und wollen den Natur- und Artenschutz partnerschaftlich mit der Branche voranbringen und setzen uns daher für kooperative Ansätze ein.

Die Linke

Der Wert und das Potential aktiver Anglerinnen und Angler für den Gewässerschutz wird in der Politik und der Verwaltung oft unterschätzt. Sie Sollten in die Erarbeitung lokaler Schutzmaßnahmen eingebunden und auf ihre Erfahrung und Expertise Zurückgegriffen werden. Hier ist mehr Dialogbereitschaft der planenden Behörden Sinnvoll.

AfD

Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur betrifft die Angler in vielfältiger Weise. So etwa in den Bereichen der Wiederherstellungsziele für Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme (Artikel 4) sowie für Meeresökosysteme (Artikel 5). Auch die Verpflichtungen zur Beseitigung von Hindernissen in Flüssen (Artikel 7), haben großen Einfluss. Die AfD wird sich im Zuge dessen dafür einsetzen, dass die geplante Wiederherstellung von Lebensräumen von Arten sowie deren Erhaltung nicht mit größeren Einschränkungen für Angler einhergehen (Fangverbote etc.) sofern ein positiver regionaler Erhaltungszustand weiterhin gewährleistet werden kann. Auch die Wiederherstellung von Fluss- und Überschwemmungsflächen bedarf eines intensiven Monitorings, da hier zum Teil tiefgreifende Ökosystemveränderungen angestrebt werden. Hier können die Angler dabei helfen, derartige Eingriffe zu bewerten und sowohl positive als auch negative Aspekte zu eruieren. In diesem Zusammenhang muss auch ihre Stimme stärkeres politisches Gewicht erfahren.

ÖDP

Die Fischfauna und damit Angelfischerei werden nach unserer Einschätzung massiv von einer Wiederherstellung der Natur profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass das bestimmende Element aller Ökosysteme, nämlich Wasser in den Focus der Verordnung gerückt werden. Wir erhoffen uns davon strukturelle Verbesserungen aquatischer Habitate, eine biologische Durchgängigkeit der Gewässer, geringere Einträge von Nährstoffen, Sedimenten und Giften. Fischereirechte sind eigentumsgleiche Rechte. Damit sind Fischereirechtsinhaber bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht sowie bei der Implementierung von Maßnahmen Grundeigentümern gleichzustellen. Die Behörden sind aufgerufen fischereifachliches Wissen frühzeitig in ihre Planungen miteinzubeziehen.

Freie Wähler

Das Angeln gehört zu den ältesten Traditionen in Deutschland. Damit wir dieses Kulturgut auch in Zukunft bewahren und weiterführen können, setzen wir uns für einen Schutz des Angelns ein und wollen dafür die Strukturen nachhaltig stärken. Angler sind nicht nur Nutzer der Natur, sondern auch deren Schützer. Sie halten eingewanderte Arten in Schach und sind meist die Ersten, die auf Einleitungen, schlechte Gewässerzustände und ähnliches aufmerksam machen. Dadurch könnten gewässerschädliche Zustände schnell abgestellt werden. Diese Leistung muss bei der Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans honoriert.

Piraten Partei Deutschland

Die Mitglieder der Anglervereine erfüllen eine wichtige Funktion, da sie sich aktiv um den Erhalt der Gewässer und der Natur kümmern. All dies geschieht in ihrer Freizeit und damit in ehrenamtlicher Tätigkeit zum Wohle Aller, der Natur, der Umwelt und auch der Menschen. Die Wertschätzung dafür bleibt oft genug aus, im Gegenteil werden den Anglervereinen immer wieder neue Hürden in den Weg gelegt. Ohne diese vielen vielen Stunden der Vereine sähen bereits jetzt große Teile der Natur ganz anders aus, ebenso wären diverse Fischarten in Deutschland bereits ausgestorben, da einige Vereine auch Zuchtteiche unterhalten mit ansonsten bereits jetzt schon ausgestorbenen Arten wie z.B. das Bachneunauge, der Bitterling, die Elritze oder dem Lachs in Binnengewässern um nur ein paar wenige zu nennen. Angeln ist gelebter Naturschutz zum Wohle aller.

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Frage 2

Unsere Gewässer befinden sich in keinem guten biologischen Zustand, besonders in Hinblick auf den Erhalt/Wahrung der Biodiversität. Ursachen liegen hier auch mit im ungenügenden Prädatorenmanagement.
Welche Maßnahmen zum aktiven Schutz der Fischfauna erachten Sie in dieser Hinsicht als sinnvoll?

SPD

Die zwei Hauptgründe für den schlechten Zustand der Gewässer liegen in dem kompromisslosen Ausbau der Gewässer in den vergangenen Jahrzehnten und den hohen Nähr- und Schadstoffeinträgen. Dazu kommt noch die immer stärker ins Gewicht fallende Erwärmung der Gewässer, die insbesondere Kaltwasser-Arten betrifft. Ein weiterer Faktor ist die fehlende Durchgängigkeit durch Querverbauungen. Die Ziele der ⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ werden daher auch 2027 leider nicht erreicht werden. Die Prädatoren sind nur ein geringer Faktor, wobei der Kormoran punktuell an einzelnen Fließgewässern oder fischereiwirtschaftlich betriebenen, kleineren Teichen durchaus auch Schaden anrichten kann. Für diese Fälle sehen die Landeskormoran-Verordnungen Maßnahmen vom Vergrämen bis zum Abschuss vor. Ein bundesweites aktives Kormoranmanagement im Sinne einer Bestandsreduzierung durch Jagd ist für diese Art auf Grund ihres Schutzstatus nicht möglich.

CDU/CSU

In Deutschland leben heute eine große Zahl von Kormoranen und Fischottern. Insbesondere die hohen Kormoranbestände, die sich nach der Unterschutzstellung durch die EU-Vogelschutzrichtlinie stark entwickelt haben, führen in vielen Regionen zu Problemen für Fischbestände und Fischerei. Zum Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen ist schnelles und konsequentes Handeln vonnöten. Wir setzen uns für eine Verringerung des Schutzstatus und die Zuordnung des Kormorans zu den jagdbaren Arten nach Anhang 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie ein. Die CDU/CSUBundestagsfraktion hat die Bundesregierung zudem in einem Antrag
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010619.pdf) aufgefordert, ein umfassendes bundesweites Kormoranmanagement sowie einen Aktionsplan Kormoran vorzulegen, in denen die Länderverordnungen zum Umgang mit den Kormoranpopulationen angeglichen und Maßnahmen zur Vergrämung und zum Stopp der weiteren ungehinderten Vermehrung ausgearbeitet werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unseren Gewässern geht es in erster Linie wegen der Einleitung von Schadstoffen und Düngemitteln schlecht. Sauberes Wasser erhalten wir, indem wir die Schadstofflast im Wasser, etwa durch Quecksilber oder per- und polyfluorierte Chemikalien, reduzieren und das Verursacherprinzip bei den Einträgen von Schadstoffen und bei der Abwasserreinigung weiter stärken. Neben dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur müssen auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie noch im laufenden Jahrzehnt umgesetzt werden, um europaweit eine gute Qualität der Flüsse und Seen zu erreichen sowie die Übernutzung von Grundwasser und die dadurch drohende Schädigung von Feuchtgebieten und Flüssen zu verhindern.

Darüber hinaus müssen wir die Auswirkungen der industriellen Fischerei, insbesondere der nicht-selektiven Methoden, wie der Grundschleppnetzfischerei, reduzieren und Anreize für nachhaltige Fischereimethoden schaffen.

FDP

Wir Freie Demokraten sehen, dass beim Schutz von Biodiversität und Artenvielfalt eine unbürokratische Prädatorenregulierung zwingend notwendig ist. Daher wollen wir ein modernes Wildtiermanagement, das unter anderem eine Bejagung des Kormorans ermöglicht. Für ein ausgewogenes „Beute zu Beutegreifer“-Verhältnis ist die Jagd unerlässlich. Angesichts der zum Teil stark gewachsenen Kormoranpopulationen sollte der Kormoran als jagdbare Art ins Bundesjagdgesetzes aufgenommen werden. Damit ein praktikables Management möglich wird, muss der Schutzstatus auf EU-Ebene geändert werden. Dabei darf es nicht bei Wahlkampfversprechungen bleiben, sondern es ist dringend Handeln der EU-Kommission geboten.

Die Linke

Die Wasserrahmenrichtlinie muss konsequent umgesetzt werden. Der Schadstoffeintrag in die Gewässer muss minimiert und die Gewässerverbauung reduziert werden. Eine Studie des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei hat ergeben, dass an Wasserkraftanlagen durchschnittlich 22,3 Prozent der Fische getötet oder potenziell tödlich verletzt werden. Fließgewässer müssen wieder in einen Zustand gebracht werden, dass Fische darin wandern und damit die Bestände sich erholen können. Der Kormoran hat Einfluss auf gefährdete Fischarten wie die Äsche und den Aal. Deshalb sollte der Kormoranbestand reguliert und in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werden.

AfD

Die AfD setzt sich für ein zielgerichtetes Prädatorenmanagement ein, das auf eine Stabilisierung der Ökosysteme und auf eine ganzheitliche Biodiversitätsbetrachtung abzielt. Dies kann auch Maßnahmen beinhalten, die den Schutzstatus von Arten mit positivem Erhaltungszustand, wo es notwendig ist, absenken. Diesbezüglich setzten wir uns auch für eine stärkere regionale Bewertung ein. Der Fischotter beispielsweise hatte laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt in Bayern den günstigen Erhaltungszustand bereits 2013 erreicht und sollte dort in Konzentrationszonen auch regulär bejagt werden dürfen, sofern dies zum Erhalt des natürlichen Gleichgewichtes erforderlich ist. Unter den geltenden Schutzmaßnahmen ist auch die Population der Kormorane in den letzten 25 Jahren auf das zwanzigfache gestiegen und es besteht schon lange keine Gefährdung mehr für die Bestände. Problematisch ist, dass die Kormorane den Gewässern etwa 20.000 Tonnen Fisch pro Jahr entnehmen, was in etwa der jährlichen Fangmenge von Berufs- und Angelfischern entspricht. Das ist nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein ökologisches Problem, weil der Kormoran bei der Nahrungsaufnahme nicht zwischen bedrohter und nicht bedrohter Fischart differenziert. Die AfD möchte grundsätzlich über die Kombination aus aktivem Wildtiermanagement und artenschutzrechtlicher Ausnahmeverordnung (AAV) problematische Wildtier-Bestandsgrößen regional und zeitnah überwachen und korrigieren können, mit dem Ziel der Balance zwischen den Ansprüchen von Wildtieren sowie den Interessen der Land- und Teichwirte.

ÖDP

Der gute biologische Zustand gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird bisher bestimmt, anhand der Artenzusammensetzung von niederen und höheren Wasserpflanzen, Kleinlebewesen (Makrozoobenthos) und Fischen. Die Biomasse, also die Größe der Fischbestände geht bisher nicht in die Bewertung ein. Wissenschaftliche Untersuchungen habe aber ergeben, dass Prädatoren in vielen Fällen ausschlaggebend für die Größe von Fischbeständen sind. Seltene Arten können durch Prädatoren sogar aus einzelnen Gewässersystem ganz verschwinden. Die aus fischereilicher Sicht wichtigsten Prädatoren in Binnengewässern, Kormorane, Gänsesäger und Fischotter weisen in den meisten Flussgebieten Deutschlands einen guten Erhaltungszustand auf. Damit steht einem Prädatorenmanagement nach unserer Auffassung sowohl rechtlich als auch fachlich nichts im Wege. Allerdings hat sich z.B. an der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung zum Kormoran in Bayern gezeigt, dass es nicht reicht rechtliche Voraussetzungen zu schaffen. In aller Regel besteht ein Umsetzungsdefizit.

Freie Wähler

Unsere Gewässer befinden sich in keinem guten biologischen Zustand, besonders in Hinblick auf den Erhalt/Wahrung der Biodiversität. Ursachen liegen hier auch mit im ungenügenden Prädatorenmanagement. Berufsfischerei, Teichwirtschaft und Angelfischerei leiden stark unter den vorkommenden Prädatoren wie Kormoran und Fischotter. Wir setzen uns u.a. auf parlamentarischer Ebene in Bayern dafür ein, dass wir zukünftig einen Umgang mit Prädatoren finden, der den Bedürfnissen von Teichwirtschaft und Artenschutz in gleichem Maße Rechnung trägt. Um vor allem gegenüber dem wiedereingewanderten Fischotter handlungsfähig zu werden, setzen wir auf die vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht. Denn erst wenn die Übernahme des Artikels 16 der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz erfolgt, sind die zuständigen Landesbehörden in der Lage auch beim derzeitigen Schutzstatus der Tiere eine beschränkte, selektive und streng kontrollierte Entnahme zu gestatten.

Piraten Partei Deutschland

Unsere komplette Umwelt und Natur leidet unter den Eingriffen des Menschen, die diese ins Ungleichgewicht bringen. Fraßfeinde werden entweder massiv reduziert ( Wolf - Wild) oder deren Reduzierung wird in Bereichen wie bei der Fischfauna vernachlässigt bzw. mit Hinweis auf den Artenschutz unterbunden.

Auch bei Raubvögeln muss neben dem Artenschutz das Gleichgewicht der Beutetiere als wichtiger Faktor betrachtet werden und dort, wo Fraßfeinde im Übermaß vorhanden sind Eingriffe wie Umsiedelung oder im Extremfall Abschuss ermöglicht werden.

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Frage 3

Europäische Vorgaben (bspw. COM(2022) 304) sehen eine Ausweitung von Schutzgebieten vor. In der nationalen Umsetzung Deutschlands resultierten daraus häufig Nullnutzungszonen.
Wie bewerten Sie die Effektivität von Nullnutzungszonen und welche Alternativen sehen Sie?

SPD

Wir begrüßen Nullnutzungszonen im Meer als auch an Land (Wildnis). Es muss ungestörte Rückzugsgebiete für verschiedene Arten geben. Viele bedrohte Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen finden nur in Wildnisgebieten wichtige Lebens- und Rückzugsräume. Insbesondere in der Nord- und Ostsee benötigen wir aufgrund des hohen Nutzungsdrucks, insbesondere durch die Offshore-Industrie, eine ausreichende Zahl von Nullnutzungsgebieten.

CDU/CSU

Im Gegensatz zu anderen Parteien setzen CDU und CSU auf eine angewandte und praxisorientierte Ökologie nach dem Prinzip Schutz durch Nutzung. Generelle Verbote sind nicht der richtige Weg. Deshalb hat die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament geschlossen gegen das Naturwiederherstellungsgesetz gestimmt. Dieses wurde jedoch leider mithilfe der Stimmen der anderen Fraktionen angenommen.
Jedoch ist es der EVP-Fraktion in den Trilogverhandlungen gelungen,
Verbesserungen zu erreichen. Sollte das Gesetz auch vom Rat verabschiedet werden, bleiben Ermessensspielräume und zahlreiche Ausnahmen, die sachgerechte Lösungen mit Nutzungskonzepten vor Ort ermöglichen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir setzen uns ein für die Schaffung eines Netzwerks von gut überwachten und wirksamen Schutzgebieten an Land und auf dem Meer, inklusive Nullnutzungszonen. Positive Effekte sind die Erholung der Bestände, aber auch der wirtschaftliche Nutzen für die Fischer*innen in den umliegenden Gebieten durch den "Spillover-Effekt". BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Meinung, dass die weitere Ausweisung von Schutzgebieten im Einklang mit wissenschaftlichen Gutachten und in Zusammenarbeit und Konsultation mit allen Interessengruppen erfolgen muss, um sicherzustellen, dass diese Gebiete so gestaltet werden, dass die Erholung der Bestände maximiert, aber auch die Tätigkeit der Fischer*innen unterstützt wird. Bedrohte Arten und Lebensräume sollen endlich besser geschützt und geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt werden.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen den Naturschutz effektiver ausgestalten statt pauschale Einschränkungen wie Nullnutzungszonen für den Angelsport zu verhängen. Wir brauchen mehr Anreize für integrierten Naturschutz und keine pauschalen Nutzungsverbote von knapper Fläche in Deutschland. Daher wollen wir den Naturschutz, die Nahrungsmittelerzeugung, den Angelsport und den Flächenbedarf für Infrastruktur, Wohnraum und die Ansiedlung von Unternehmen stärker in Einklang bringen, statt durch Verbote und Eingriffe ins Eigentum Konflikte zu schüren. Dem Anliegen des Naturschutzes wird dadurch im Endeffekt sogar eher geschadet.

Die Linke

Schutzgebiete sorgen erwiesenermaßen für eine Zunahme der Vielfalt und Anzahl von Lebewesen. Zu Nullnutzungszonen gibt es derzeit keine wissenschaftlichen Untersuchungen. Um 30 Prozent der Flächen als Schutzgebiete auszuweisen, muss Akzeptanz hergestellt werden, erst recht, wenn zehn Prozent der Flächen gar nicht genutzt werden sollen. Ein Kompromiss, der die Bevölkerung und die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer mitberücksichtigt, könnte beispielsweise darin liegen, dass bestimmte Abschnitte eines Schutzgebiets zu Nullnutzungszonen erklärt werden, jedoch niemals ein ganzer See, ein ganzer Wald oder andere zur Freizeitgestaltung genutzte Flächen.

AfD

Ein erfolgreicher Natur- und Umweltschutz geht aus Sicht der AfD immer auch mit einer Nutzfunktion einher, die einen gesellschaftlichen Mehrwert generiert. So werden einerseits die Akzeptanz gefördert und andererseits die Finanzierung von Schutzmaßnahmen langfristig sichergestellt. Die Ausweisung von faktischen Nullnutzungszonen läuft langfristig darauf hinaus, dass sich das gesellschaftliche Interesse am Naturschutz verringert und lediglich steuergeldfinanzierte Zonen geschaffen werden, deren Bedeutung für die Biodiversität fraglich bleiben. Zumeist sind unsere heimischen Arten an eine Kulturlandschaft angepasst und eine Verringerung der Flächennutzung geht auch mit einer Verringerung der Biodiversität einher. Dieser Zusammenhang scheint jedoch bislang nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. Daher sprechen wir uns gegen eine übergriffige Ausweitung von Nullnutzungszonen aus.

ÖDP

Nullnutzungszonen sind ein wichtiger Bestandteil von Schutzgebieten und von Schutzstrategien für bedrohte Arten. Sie ermöglichen wissenschaftliche Studien und schaffen Erkenntnisse zur Verbesserung des Fischereimanagements. Unter der Prämisse, dass die Erwerbsfischerei aber auch die Angelfischerei weitgehend so geregelt sind, dass sie die Fischbestände sowie weitere Schutzgüter nicht nachteilig beeinträchtigen, können Nullnutzungszonen sehr klein gehalten werden. Bei der Angelfischerei sind wir der Meinung, dass dies überwiegend der Fall ist. Werden Nullnutzungszonen zu groß ausgewiesen, so steigt der Druck auf die übrigen Wasserflächen. Geangelter Fisch ist weitaus ökologischer als die meisten anderen Nahrungsmittel, insbesondere landwirtschaftlich gewonnene. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht sinnvoll hier über ein gebotenes Mindestmaß hinaus einzuschränken.

Freie Wähler

Europäische Vorgaben (bspw. COM(2022) 304) sehen eine Ausweitung von Schutzgebieten vor. In der nationalen Umsetzung Deutschlands resultierten daraus häufig Nullnutzungszonen. Angelverbote müssen die absolute Ausnahme in Deutschland sein und sollten nur befristet im Sinne von überprüfbaren Schutzziele erlassen werden. Angeln als nachhaltige Freizeitbeschäftigung gänzlich zu verbieten, wie es immer wieder von Organisationen wie PETA gefordert wird, erteilen wir eine klare Absage. Gerade die touristische Nutzung im Rahmen von Catch & Release Ansätzen halten wir für einen sinnvollen Weg zur nachhaltigen Gewässernutzung.

Piraten Partei Deutschland

Die Effektivität von Nullnutzungszonen ist in vielen Studien, zum Beispiel des ICES (Int. Rat für Meeresforschung) gerade für die Erholung von Populationen wissenschaftlich belegt. Sie sind in gefährdeten Gebieten zeitlich wie auch räumlich begrenzt notwendig um z.B. den Auswirkungen von Überfischung entgegen wirken zu können. Nullnutzungszonen haben somit an verschiedenen Stellen eine Teilberechtigung, aber natürlich nicht in den teilweise bereits jetzt vorhandenen Größenordnungen. Umweltschutz ist und bleibt wichtig, gerade auch im Hinblick auf den Klimawandel, der bereits jetzt gravierende Folgen und Veränderungen für die Menschheit bringt und
zukünftig noch sehr viel mehr bringen wird. Nullnutzungszonen sollten aber z.B. nicht am "Reißbrett" geplant werden, wenn die Auswirkungen auf die Natur und vor allen Dingen auch für die Menschen vor Ort nur Nachteile bringen. Selbstverständlich muss bei dieser Begrenzung auch die wirtschaftliche Auswirkung mit betrachtet werden. Nicht umsonst setzen wir uns für ein Bedingungsloses Grundeinkommen ein, was in solchen Fällen das Überleben sichern würde.

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Frage 4

Für Aal, Dorsch und Lachs bestehen aktuell Fangverbote/Fangbegrenzungen für die Angelfischerei, obwohl der gegenwärtige Zustand der Bestände nachweislich andere Ursachen hat (bspw. Habitatverlust, Eutrophierung).
Halten Sie die momentanen Einschränkungen für einen effektiven Lösungsansatz?

SPD

Fangverbote sind ein im besten Fall temporäres Mittel, um bedrohte Bestände zu schützen. Die Bestandszahlen bspw. bei Dorsch sind aktuell so schlecht, dass sehr wahrscheinlich auch die Freizeitfischerei einen entsprechenden Druck auf den Bestand ausübt. Beim Europäischen Aal ist zudem sehr umstritten, welche Auswirkungen Entnahme, Mast und Besatz haben. Gleichzeitig gilt er als vom Aussterben bedroht.

CDU/CSU

Die Ursachen für zurückgehende Meeresfischbestände sind vielfältig und es bedarf aufeinander abgestimmter Maßnahmen zu ihrer Stabilisierung. Diese reichen angefangen von einem effektiven Gewässerschutz bis hin zu einem Habitats schonenden Ausbau von Offshore-Energieanlagen und anderen industriellen Nutzungen der Küsten und Meere. Eine nachhaltige Bewirtschaftung allein ist nicht ausreichend für die Stabilisierung der Bestände, gleichwohl ist sie ein wichtiger Faktor. Deshalb wollen wir daran festhalten. Wir setzen uns allerdings dafür ein, dass die Beschränkungen für die Angelfischerei verhältnismäßig bleiben und von anderen Maßnahmen zum Schutz der Bestände begleitet werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir plädieren dafür, bei Fangverboten und -beschränkungen wissenschaftlichen Gutachten zu folgen. Bestehende Beschränkungen sollten vorerst beibehalten werden, aber natürlich genau überwacht und neu bewertet werden, wenn die wissenschaftlichen Gutachten dies für angemessen halten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist darüber hinaus der Meinung, dass die EU-Mitgliedstaaten entschlossener und dringender handeln und Maßnahmen zur Bekämpfung von Faktoren wie Eutrophierung und Lebensraumverlust durchführen müssen.

FDP

Wo es Vorschläge aus der Praxis für notwendige Gesetzesänderungen oder andere Anliegen gibt, haben die Angler in uns einen Ansprechpartner, der ihnen zuhört. Wir vertrauen dem gut ausgebildeten Angler, der jeweils am besten einschätzen kann, ob ein gefangener Fisch entnommen werden muss oder zum Beispiel als produktiver Laichfisch wieder zurückgesetzt werden kann. Die Angeltätigkeit ist aus unserer Sicht kein Gegenpart zu Naturschutzzielen. Deswegen lehnen wir auch pauschale Verbote und Beschränkungen der Angelei aus Arten- und Bestandsschutzgründen ab, insbesondere pauschale Nachtangelverbote oder Nullnutzungsgebote von Gewässern. Wir wollen daher stattdessen effektive Lösungsansätze gemeinsam mit den Anglern erarbeiten.

Die Linke

Nein, die momentane Regelung ist unfair und scheint uns nicht zielführend. Die EU verbietet das Angeln auf Aal, jedoch bleibt Fischerei außerhalb einer Schonzeit erlaubt und sogar Glasaale dürfen laut EU-Verordnung 2023/194 "zu anderen Zwecken" als Besatzmaßnahmen gefangen werden - sprich zum verzehr. Die schont hier Markt und Fischereiwirtschaft, verbietet hingegen viel weniger starke Eingriffe durch Angler. Das ist auch demotivierend für die Mitglieder von Angelvereinen, die ehrenamtliche Besatzmaßnahmen durchführen und sich für den Erhalt der Bestände einsetzen. Eine bürgernahe und demokratische EU, wie sie Die Linke will, setzt für die Mesnchen und den Schutz unserer Umwelt ein, statt große Unternehmen zu schonen.

AfD

Dass der europäische Aal besonders geschützt werden muss, ist unbestritten. Die AfD erkennt an, dass die Ziele der Aalmanagementpläne in Deutschland hauptsächlich durch Besatz von Anglern und Fischern erreicht werden. Der bisher eingeschlagene Weg zum Wiederaufbau der Bestände sollte deshalb weiterverfolgt werden. Temporäre Fangverbote allein sind für den Bestandsschutz aber nutzlos, wenn die Wege in die Oberläufe der Flüsse versperrt sind. Es ist daher zwingend erforderlich in die Durchgängigkeit der Fließgewässer zu investieren. Zum Fangverbot des Dorsches in der Ostsee sehen wir keine zwingende wissenschaftliche Rechtfertigung für ein vollständiges Fangverbot. Auch das Thünen-Institut für Fischereiökologie konnte bereits nachweisen, dass andere Maßnahmen mindestens ebenso effektiv wären.

ÖDP

Es ist richtig, dass die Angelfischerei nicht ursächlich für den Rückgang der Arten Aal, Dorsch und Lachs ist. Ebenso wenig hat sie zu verantworten, dass die meisten Süßwasserfischarten auf den Roten Liste stehen. Ursächlich sind andere Eingriffe des Menschen, Lebensraumveränderungen, aber auch die Erwerbsfischerei. Wenn jedoch Fischbestände kurz vor dem Verschwinden sind, muss auch die Angelfischerei mit Einschränkungen leben. Zumindest in Binnengewässern ist dies auch längst akzeptierte Praxis. Wir sind aber der Meinung, dass Einschränkungen das Größenverhältnis von Erwerbs- zu Angelfischerei widerspiegeln müssen.

Freie Wähler

Aal, Dorsch und Lachs bestehen aktuell Fangverbote/Fangbegrenzungen für die Angelfischerei, obwohl der gegenwärtige Zustand der Bestände nachweislich andere Ursachen hat (bspw. Habitatverlust, Eutrophierung). Angeln ist eine nachhaltige Freizeitbeschäftigung mit vielen ökonomischen und ökologischen Vorteilen für die Gesellschaft. In Deutschland kann momentan auf einer Wasserfläche von ca. 450.000 ha geangelt werden. Wir wollen, dass Angler auf möglichst vielen Gewässerflächen, sowie an Nord- und Ostsee Ihrem Hobby nachgehen können. Angelverbote, oder eine Schlechterstellung gegenüber dem kommerziellen Fischfang lehnen wir ab. Angler bezahlen bundesweit für ihr Recht zu angeln. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass in jedem Gewässer, das sich zum Angeln eignet von den Bewirtschaftern Angelerlaubnisse ausgegeben werden.

Piraten Partei Deutschland

Ausschlaggebend für entsprechende Einschränkungen kann nur der aktuelle Zustand der Bestände sein, unabhängig welche Ursachen die Reduzierung hat. Die Bestände müssen in die Lage versetzt werden, sich wieder erholen zu können, hier ist eine Begrenzung oder ein zeitliches Fangverbot ein probates Mittel. Gründe, die zu der Bestandsreduzierung führen, müssen entsprechend angegangen werden. Dem Habitatverlust wird jetzt bereits versucht, mit der Erweiterung der Schutzräume zu begegnen, die Eutrophierung einzelner Gewässer muss durch Reduzierung der Verursachung und Instandsetzung begegnet werden.
Hier sehen wir eine Aufgabe auch der Fischereiverbände, ähnlich wie in der Landwirtschaft die Wiederherstellung der Lebensräume mit voranzutreiben statt nur auf Umsatz- und Fangmassen zu setzen. Hier gilt es somit, eine ausgewogene Balance zu erlangen. Es macht sicher Sinn, die Fangmengen jahresweise anzupassen, also mal mehr, mal weniger Fangmengen zu erlauben. Die Überfischung wird aber deutlich weniger durch Deutsche Kutter geschweige denn von Anglern betrieben, hier gibt es ganz andere Verursacher. Diese scheinen aber bestehende Gesetze aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht einhalten zu müssen - zumindest sehen wir hier nicht wirklich funktionierende Konsequenzen. In anderen Ländern ist z.B. der Verzehr von Glasaal "Tradition", wenn es aber auch dadurch immer weniger gibt, muss dieses Verhalten auch einmal überdacht werden. Glasaale werden auch in großen Mengen gefangen und dann in Länder wie Japan exportiert wo sie als Delikatesse gelten, dies müsste als Erstes abgeschafft werden.

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Frage 5

Die Angelfischerei hat an Küstengebieten häufig eine höhere Bedeutung in der Wertschöpfung als die Berufsfischerei. In der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird sie bisher aber nicht gleichrangig behandelt.
Wie werden Sie sich für eine Gleichbehandlung der Freizeitfischerei einsetzen?

SPD

Die Freizeitfischerei ist eine Stütze der regionalen Wertschöpfungsketten an unseren Küsten. Durch die ineffizientere Fangmethode der Freizeitfischerei im Vergleich zur Berufsfischerei kann insbesondere bei bedrohten Beständen regional eine höhere Wertschöpfung pro Fisch erreicht werden. Deswegen werden wir im Rahmen EU-rechtlicher und Naturschutzabwägungen auf einen Ausgleich der Interessen von Freizeit- und Berufsfischerei drängen. Dies heißt für uns, dass Belastungen entsprechend ihres Einflusses auf die Bestände gleichmäßig auf die einzelnen Fischereisparten verteilt werden müssen. Zu gleichen Belastungen gehören ordnungspolitische, aber auch gleiche Rechte. Deshalb ist für uns eine Aufnahme der Freizeitfischerei in die GFP überfällig. Darin wissen wir auch die Wissenschaft an unserer Seite.

CDU/CSU

Die Angelfischerei ist eine beliebte touristische Aktivität, die zur wirtschaftlichen Entwicklung der Küstenregionen beiträgt. CDU und CSU setzen sich für die Förderung von touristischen Angeboten rund um das Angeln ein. Auch der Europäische Meeres- und Fischereifonds EMFAF kann eine Rolle spielen. Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU zielt jedoch in erster Linie auf die Berufsfischerei ab. Neben der Stabilisierung der Fischbestände ist die Förderung einer wettbewerbsfähigen Fischwirtschaft und die Stabilisierung der Märkte für Fischereierzeugnisse ihre Hauptaufgabe. Eine Gleichbehandlung der Freizeitfischerei wäre sachgerecht, Anglerinnen und Angler erfüllen derzeit schon eine Vielzahl an Auflagen und Pflichten. Sie verdienen die Anerkennung ihrer Leistungen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU, z.B. bei der Verteilung der Fischereiquoten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir sehen den Angelsport als sehr wichtigen Teil einer schonenden, nachhaltigen Fischerei, wie sie im Aktionsplan der EU-Kommission zur Erhaltung der Fischereiressourcen und zum Schutz der Meeresökosysteme skizziert wird. Wir glauben, dass die Einbeziehung der Datenerhebung über die Freizeitfischerei in die Überarbeitung der EU-Fischereikontrollverordnung ein guter erster Schritt war, um den politischen Entscheidungsträger*innen und anderen Interessengruppen einen Einblick in den aktuellen Zustand der betreffenden Bestände zu geben.

Je mehr Informationen den politischen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung stehen, desto aktiver können sie die Freizeitangler*innen in die künftige Politikgestaltung einbeziehen. Da wir glauben, dass Nachhaltigkeit im Interesse von Angler*innen ist, sind wir der Meinung, dass diese bei künftigen Entwicklungen in der Fischereipolitik stärker konsultiert werden müssen.

FDP

Die derzeitige Struktur der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist viel zu komplex und kompliziert geworden. Wir Freie Demokraten wollen eine generelle Vereinfachung und dafür sorgen, dass Innovationen und Investitionen stärker gefördert werden. Die Anliegen der Freizeitfischerei haben wir dabei im Blick.

Die Linke

Wir werden uns nicht für eine Gleichbehandlung einsetzen. Das Angeln sollte als selektive Fangmethode, sowie aufgrund seiner Sozialen, rekreativen Funktion und seiner wirtschaftlichen Bedeutung deutlich bevorzugt werden. Meeresangeln und Fischerei haben wenig gemeinsam: Geangelte Dorsche, die zu klein oder für die Reproduktion wichtig sind, können schonend von der Angel gelöst und zurüsckgesetzt werden, dabei überleben neun von zahn züruckgesetzten Dorschen. Ein Fischereischleppnetz hingegen kann das Leben eines ganzen Meeresabschnitts zerstören und räumt neahezu alles ab, weshalb der Fischerei im Jahr 2024 zwangsläufig 127 Tonnen Dorsch als Beifang erlaubt werden. Wenn vor diesem Hintergrund das Angeln, aber nicht die Schleppnetzfischerei verboten wird, ist das erneut ein Zeichen der absoluten Wirtschaftshörigkeit der EU. Die Linke ist für ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei und für eine Anhebung von Bag-Limits auf ein sinnvolles Maß, das Angeltourismus sicherstellt, der laut staatlichem Thünen-Institut an den Küsten jährlich 185 Millionen Euro einbringt.

AfD

Angeln ist eine selektive und naturschonende Form der Fischerei. Für uns ist sie der Berufsfischerei gleichzustellen, sofern sie der Nahrungserwerb dient. Wir setzen daher darauf, dass die Angelverbände weiter ihre strikte Linie gegen catch and release fortführen.

ÖDP

Die Fischfauna und damit Angelfischerei werden nach unserer Einschätzung massiv von einer Wiederherstellung der Natur profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass das bestimmende Element aller Ökosysteme, nämlich Wasser in den Focus der Verordnung gerückt werden. Wir erhoffen uns davon strukturelle Verbesserungen aquatischer Habitate, eine biologische Durchgängigkeit der Gewässer, geringere Einträge von Nährstoffen, Sedimenten und Giften. Fischereirechte sind eigentumsgleiche Rechte. Damit sind Fischereirechtsinhaber bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht sowie bei der Implementierung von Maßnahmen Grundeigentümern gleichzustellen. Die Behörden sind aufgerufen fischereifachliches Wissen frühzeitig in ihre Planungen miteinzubeziehen.

Freie Wähler

Die Angelfischerei hat an Küstengebieten häufig eine höhere Bedeutung in der Wertschöpfung als die Berufsfischerei. In der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird sie bisher aber nicht gleichrangig behandelt. Gerade im Hinblick auf eine Überregulierung können Vertreter der Fischerei und die Vertreter des Angelwesens nur gemeinsam etwas erreichen. Die deutsche Fischereiflotte, welche nur aus rund 1.300 Fahrzeugen und etwa 850 mittelständisch geprägten Unternehmen besteht, ist in vielen Regionen prägend für die Kultur und Lebensweise an der Küste und hat allein schon deshalb eine erhebliche regionalwirtschaftliche Bedeutung. Die Küsten- und Hochseefischerei leidet in Deutschland seit Jahren unter den drastischen Quoteneinschnitten bei Ostseehering, Dorsch und Nordseekabeljau, sowie corona-bedingten Absatzproblemen. Im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherung muss, wie beim Angeln, auch die touristische Dimension der Fischerei berücksichtigt werden. Das bestehende Ungleichgewicht zu Lasten der Angler wollen wir hierbei ausgleichen.

Piraten Partei Deutschland

Es kann nur immer wieder betont werden, welchen wichtigen Stellenwert die Angelvereine für den Erhalt der Natur haben. Ohne diese vielen Stunden der Ehrenamtsarbeit - die im übrigen vom Zeitaufwand schon seit vielen Jahren die reinen Angelstunden bei weitem übertreffen - sähe es aktuell bereits deutlich schlechter an den meisten Gewässern aus. Hunderte und Aberhunderte von Tonnen Müll werden jedes Jahr von den Angelvereinen an und rund um die Gewässer eingesammelt und dann
fachgerecht entsorgt. Natur muss auch dem Menschen zugänglich sein und bleiben, die Freizeitfischerei ist gerade in den Küstengebieten aber auch z.b. an den Flüssen und Bächen touristisch noch immer eine Attraktion, das sehen wir z.B. hier in Niedersachsen an der Weser aber natürlich auch an den Küsten. Wirtschaftlich sind die ländlichen Gebiete z.T. abhängig davon, dass Menschen hier vor Ort entsprechende Angebote vorfinden können. Gemeinsam wird so am Erhalt der Arten und der Naturnutzung für die Menschen gearbeitet. Deutschland ist touristisch betrachtet durchaus beliebt, dazu tragen aber natürlich u.a. auch die Küsten- und Gewässerregionen mit ihren Freizeitangeboten zu denen auch die Angelei gehört, erheblich mit zu bei.

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Frage 6

Angler haben bei der Heranführung von Kindern und Jugendlichen an die aktive Naturschutzarbeit und die Vermittlung von gesellschaftlichen Werten eine hohe Verantwortung.
Wie schätzen Sie den gesellschaftlichen Wert der Arbeit der organsierten Angelfischer ein?

SPD

Die organisierte Angelfischerei sorgt mit oft hoch engagierten Vereinsmitgliedern für einen für viele Kinder und Jugendliche wichtigen Kontakt zur Natur. Insbesondere im Bereich fachlich begleiteter Naturschutzarbeit können die Vereine auf unsere Unterstützung zählen. Generell ist uns der gesellschaftliche Wert eines aktiven Vereinslebens bewusst, weswegen die SPD bereits seit Jahren im Rahmen ihrer Regierungsverantwortung für eine gute finanzielle Unterstützung der Vereine sorgt. Zu begrüßen ist es aus unserer Sicht, wenn insbesondere Angel- und Naturschutzvereine auf allen Ebenen einen guten Austausch pflegen und zum im besten Fall beiderseitigen Vorteil kooperieren.

CDU/CSU

CDU und CSU schätzen die Arbeit der Angelvereine und -verbände. Die meisten Gewässer in Deutschland werden von Angelvereinen und -verbänden in Schuss gehalten. Zurecht haben Angelvereine in aller Regel den Status von Naturschutzverbänden. Viele engagieren sich vorbildlich in der Jugendbildungsarbeit durch die Bereitstellung von Angelkursen und Schulungen zur nachhaltigen Fischerei. In Angelvereinen treffen sich regelmäßig viele Menschen und pflegen soziale Kontakte. Sie sind eine Säule des Ehrenamtes und tragen zur Entwicklung ihrer Heimat und des Tourismus bei. Angelvereine, die die verantwortungsvolle Ausübung der Angelfischerei befördern, können jederzeit mit der Unterstützung von CDU und CSU rechnen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Angler*innen sind regelmäßig in der Natur und sehen aus erster Hand, wie es um die natürlichen Ressourcen bestellt ist. Sie spielen auch eine aktive Rolle in unserem Kampf gegen die illegale Fischerei, da sie als Wächter*innen vor Ort fungieren können. Sie spielen also eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, einerseits die Bürger*innen zu stärken und ihnen die Bedeutung des Naturschutzes zu vermitteln und andererseits die politischen Entscheidungsträger*innen über die Situation vor Ort zu informieren.

FDP

Wir Freie Demokraten schätzen das Angeln als wichtige Naturverbundenheit, denn die Vereine und Mitglieder sind die Umweltschützer vor Ort, die sich um eine gesunde Flora und Fauna unserer Gewässer kümmern. Gleichzeitig ist das Angeln an der frischen Luft für viele Menschen Erholung und ein spannendes und nachhaltiges Hobby, das altersübergreifend und interkulturell eine Gemeinschaft pflegt. Den Zuspruch, den das Angeln während der Coronakrise erfahren hat, wollen wir nun nachhaltig in der Gesellschaft verankern. Wir lehnen es klar ab, wenn gewisse Organisationen untersagen wollen, dass Kindern und Jugendlichen der Angelsport in der Schule nahegebracht werden kann. Wir Freie Demokraten wollen wertvolle Bildungsprojekte zum Angelsport in Schulen weiter fördern.

Die Linke

Angelvereine haben einen hohen gesellschaftlichen Wert, sowohl durch die Pflege und Hege von Gewässern als auch mit ihrer Nachwuchsarbeit. Bewegung im Freien, dass Erlernen von biologischen Zusammenhängen und von Verantwortung für Lebewesen sind wichtig für Kinder und Jugendliche. Die Linke ist deshalb für eine weitgehende Absenkung der Hürden und eine Harmonisierung oder wenigstens eine Vereinfachung der Zugangsregelungen. Kinder sollten im Rahmen von vereinsorganisierten Veranstaltungen wie Ferienkursen oder unter Aufsicht ihrer fischereberechtigten Eltern ohne Einschränkungen angeln dürfen.

AfD

Den vielen tausenden deutschen Anglern lag und liegt seit je her der Schutz und die Pflege der Gewässer am Herzen. Die AfD begrüßt sehr, dass Angler deutschlandweit jedes Jahr mehrere hunderttausend ehrenamtliche Arbeitsstunden für den Umwelt-, Gewässer- und Artenschutz leisten. Ihr Beitrag ist unschätzbar wichtig für den Erhalt, die Pflege, den Schutz sowie die Wiederherstellung aquatischer Lebensräume und der Fischbestände in Deutschland und wird leider allzu oft unterschätzt.

ÖDP

Man schützt nur das, was man kennt. Deshalb ist Umweltbildung, wie sie die Verbände und Vereine in ihrer Jugendarbeit leisten ein sehr wertvoller Beitrag zum Naturschutz. Mit dem Fischereirecht geht die Pflicht zur Hege einher. Die Angler setzen sich für einen gesunden und angepassten Fischbestand, standortgerechte Lebensgemeinschaften und den Erhalt aquatischer Ökosysteme ein. Diese fast ausschließlich ehrenamtlich geleistete Arbeit ist von unschätzbarem Wert und könnte durch staatliche Organe in diesem Umfang nicht geleistet werden.

Freie Wähler

Angler haben bei der Heranführung von Kindern und Jugendlichen an die aktive Naturschutzarbeit und die Vermittlung von gesellschaftlichen Werten eine hohe Verantwortung. Wir FREIE WÄHLER sind in den Kommunen, bei den Menschen vor Ort stark verwurzelt. Viele unsere Abgeordneten und Mitglieder sind selbst passionierte Angler (teilweise in Vereinen, teilweise ohne Vereinszugehörigkeit). Wir setzen uns seit langem dafür ein, dass Kinder möglichst frühzeitig an den Angelsport herangeführt werden können. Hier leisten die Vereine einen wichtigen Beitrag.
Damit dies gelingt setzen wir auf eine unbürokratische Möglichkeit für Kinder zum Mitangeln. Auf der einen Seite sollte es ohne Aufwand für Eltern möglich sein, ihre Kinder ohne Jugendfischereischein mitzunehmen und auf der anderen Seite wollen wir Angebote wie das Schnupperfischen weiter ausbauen, damit auch Kinder aus „nicht angelnden Haushalten“ an diese Art der Freizeitgestaltung herangeführt werden können.

Piraten Partei Deutschland

Dieser gesellschaftliche Wert ist wie die übrige Ehrenamtsarbeit der Angelvereine unbezahlbar. Hier wird die nächste Generation behutsam an die Natur und vor allem auch deren Erhalt herangeführt. Viele Vereine wie z.b. der Anglerverein Nienburg Weser/e.V. veranstalten regelmäßig Freizeitveranstaltungen für Kinder u. Jugendliche, ebenso wird die Jugendarbeit mit einem dafür ausgebildeten Mitglied (Jugendwart) hervorragend betreut. So lernen diese bereits in frühen Jahren, wie wichtig diese Arbeit für uns alle ist - für die Natur und den Menschen.

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Frage 7

Die Reduktion von Nährstoffeinträgen in die Ostsee ist dringend erforderlich, um das gefährdete Ökosystem und seine Bewohner zu schützen.
Welche strategischen Maßnahmen wird ihre Partei ergreifen, um die Ostsee zu schützen?

SPD

Trotz der frühzeitigt eingeleiteten Gegenmaßnahmen sind die Nährstoffeinträge in die Ostsee immer noch zu hoch. Die Landwirtschaft ist einer der Hauptverursacher dieser Nährstoffbelastung. Mit der EU-Düngeverordnung wird sich der Stickstoffeintrag hoffentlich weiter reduzieren. Zur Überprüfung der Wirksamkeit ist ein Monitoring für eine flächendeckende Berichterstattung an die EU-Kommission unerlässlich. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse zur EU-Nitratrichtlinie. Es muss sichergestellt sein, dass die Interessen der Öffentlichkeit in der Bewertung der Nitratrichtlinie angemessen berücksichtigt werden. Die Einträge in die Ostsee sind zwar rückläufig, der Zustand zeigt allerdings signifikante Verschlechterungen aufgrund der Rücklösung von Phosphor aus den Sedimenten. Das Ökosystem Ostsee reagiert sehr langsam, es wird noch lange dauern, bis sich die Ostsee erholt hat.

CDU/CSU

Die Eutrophierung zählt auch weiterhin zu den primären ökologischen Belastungen für die Meeresumwelt der deutschen Ostseegewässer. Deshalb ist die Reduzierung der Nährstoffeinträge aus Landwirtschaft und Abwässern ein vordringliches Ziel. Noch in der Regierungszeit von CDU und CSU ist deshalb eine neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Wir setzen uns für eine für die Landwirtschaft praktikable und für den Gewässerschutz effektive Umsetzung ein. Ebenso ist uns die Erneuerung von Klärwerken ein wichtiges Anliegen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Meinung, dass ein übermäßiger Nährstoffeintrag eines der größten Probleme ist, mit denen die Ostsee derzeit konfrontiert ist. Dieser wirkt sich negativ auf die Ökosysteme und die Fischerei aus, die auf diese Ökosysteme angewiesen ist. Wir sind der Meinung, dass die EU-Ostsee-Anrainerstaaten dringend an der Reduzierung des Nährstoffeintrags arbeiten müssen, indem sie die in der Biodiversitätsstrategie 2030, der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie festgelegten Ziele umsetzen.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen Natur- und Artenschutz partnerschaftlich mit allen Akteuren statt über pauschale Verbote erreichen. Im Hinblick auf Nährstoffeinträge in Gewässer, die der Biodiversität schaden, wollen wir praxistaugliche Lösungen forcieren. Aus diesem Grund setzen wir uns in der Landwirtschaft für moderne und digitale Lösungen bei der Düngung ein, sodass negative Umwelteinflüsse minimiert werden.

Die Linke

Der zu hohe Nährstoffeintrag in die Ostsee hat zu einer Eutrophierung des Gewässers und der Entstehung einer der weltweit größten Totzonen am Meeresboden geführt, die von Umweltbundesamt auf bis zu 84000 km² geschätzt wird. Dass es so weit kommen konnte ist auch ein Ergebnis der Jahrelangen Untätigkeit der letzten Bunderegierungen. Vor vier Jahren hat der Europäische Gerichtshof im Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland die unzureichende Umsetzung der Nitratrichlinie in Deutschland verurteilt, erst drohende Strafzahlungen haben zu mehr Bewegung geführt. Die Linke hat die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete begrüßt und fordert ein ausreichend kontrolliertes und verursachergerechtes Düngenmagement.

AfD

Die neun Vertragsstaaten des Helsinki-Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM) bewerten gemeinsam in sechsjährigen Intervallen den Zustand der Ostsee. Deutschland hat dabei ein vergleichsweise kleines Gebiet, welches in die Ostsee entwässert. Dabei spielen insbesondere die Flüsse Oder, Warnow und Peene eine Rolle. Diese meist kleineren Flüsse tragen Nährstoffe aus einem ⁠Einzugsgebiet⁠ von rund 31.100 Quadratkilometern in die Ostsee ein. Dabei ist klar festzustellen, dass sich die Stickstoff- und Phosphoreinträge über Flüsse aus dem deutschen Einzugsgebiet seit 1995 um 43 % von 26.840 t auf 15.330 t Stickstoff und um 49 % Phosphor von 1.030 t auf 530 t im Jahr 2021 reduziert haben. Damit ist Deutschland auf einem guten Weg. Die AfD möchte diese Einträge durch weitere technologische Fortschritte weiter reduzieren, sieht aber den Hauptansatz in einer gemeinsamen Reglung zusammen mit den anderen Ostsee-Anrainern.

ÖDP

Die Ostsee ist aufgrund ihrem geringen Wasseraustausch mit der Nordsee besonders vulnerabel, was den Eintrag von Nährstoffen angeht. Nährstoffe führen zu Algenwachstum und starker Sauerstoffzehrung in Bodennähe. Weite Bereiche der Ostsee sind daher für Fische als Habitat nicht mehr nutzbar. Es gibt drei Haupteintragswege von Nährstoffen in Gewässer, Stickstoff aus Verbrennungsprozessen und der Landwirtschaft über die Luft, Einträge über Grundwasser und Oberflächenabfluss aus der Landwirtschaft sowie aus Siedlungsgebieten über die Kanalisation. Um die Nähstoffeinträge aus der Landwirtschaft zu begrenzen brauchen wir anspruchsvolle und verbindliche Ziele für den Ausbau des Ökolandbaus.

Da im Ökolandbau keine betriebsfremden Düngemittel eingesetzt werden dürfen, ist dieser auf einen geschlossenen Nährstoffkreislauf angewiesen. Düngemittelausträge in Gewässer werden dort weitmöglichst verhindert.

Die weitere Versiegelung der Landschaft muss gestoppt und Niederschlagswasser versickert werden, damit weniger Niederschlagswasser mit der Kanalisation, oft zusammen mit Schmutzwasser, abgeleitet werden muss. Für die Kläranklagen muss die vierte Reinigungsstufe vorgeschrieben werden. Zudem muss die Energiebereitstellung in Fahrzeugen Kraftwerken oder zu Heizzwecken möglich schnell ohne fossile Kraftstoffe erfolgen, um Gewässer vor Stickstoffeinträgen und dem Klimawandel zu bewahren.

Freie Wähler

Die Reduktion von Nährstoffeinträgen in die Ostsee ist dringend erforderlich, um das gefährdete Ökosystem und seine Bewohner zu schützen. Wir wollen eine Revitalisierung der Ostseegebiete erreichen. Wie wichtig ein schnelles Handeln ist, zeigen die immer größeren Meeresgebiete, in denen der Sauerstoffgehalt so gering ist, dass weder Pflanzen noch Tiere überleben können (sog. Todeszonen). Eine der Hauptursachen ist der menschengemachte Stickstoffeintrag an den Küsten. Wir setzen uns deshalb seit Jahren für eine Reduzierung der Phosphate- und Nitrateinträge in Nord- und Ostsee ein. Neben einer besseren Kontrolle der landwirtschaftlichen Düngung (hier sind bereits große Reduktionen erfolgt), wollen wir deshalb auch die Abwasserreinigung effizient und effektiv umsetzen. Das massenhafte Fischsterben in der Oder im August 2022 hat uns außerdem erneut vor Augen geführt, wie wichtig eine zielgerichtete Vernetzung auf nationaler wie auch internationaler Ebene für den Schutz der Meere ist.

Piraten Partei Deutschland

Hauptproblem bei den überhöhten Nährstoffeinträgen in unsere Gewässer ist die lange Zeit fehlende Umsetzung der "Nitratrichtlinie" 91/676/EWG, die Ende 1993 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Diese Umsetzung wurde aber von deutscher Seite durch gelungenen Lobbyismus fast 30 Jahre verschleppt oder die entsprechenden Düngeverordnungen waren nicht ausreichend. Die in den letzten Monaten neu erarbeiteten Verordnungen geben erstmalig die Hoffnung, dass die vorgegebenen EU-Richtwerte auch eingehalten werden können und die Gewässer die Möglichkeit bekommen, sich zu erholen. Sollten sich diese Vorgaben als immer noch zu wenig herausstellen, müssen die Vorgaben weiter verschärft werden. Auch hier gilt der Natur als vielfältigem Lebensraum wenigstens einen gleichwertigen Stellenwert zur Ökonomie zu geben.
Denn bereits jetzt sind viele Bestände in der Ostsee stark gefährdet. Exzessive Landwirtschaft, die mit immer größeren Düngeeinträgen immer größere Gewinne erzielen möchte, hat ihres in den letzten Jahrzehnten mit dazu beigetragen, die Schäden sind bereits sehr groß. Es ist notwendig, entsprechende Düngemittelbegrenzungen nicht nur in Betracht zu ziehen. Auch die Viehwirtschaft der Mastbetriebe, hier vor allem der Schweinezucht mit ihren Gülle"erträgen", muss überdacht werden. Diese Gülle wird
überreichlich auf die Felder verbracht, oft genug auch in unmittelbarer Nähe zu Gewässern, dies schließt auch vor allem kleine Bäche und Bachläufe mit ein. Dadurch gelangen dann diese Stoffe auch in die Ost- u. Nordsee und führen mit zu den bekannten Schäden. Eine "Große Runde" mit den Landwirten, den Fischern, Vereinen und anderen Institutionen wäre hier sinnvoll, um alle Belange zu erfassen und zukunftsorientierte Lösungsansätze zu erarbeiten, mit denen sich Alle identifizieren und diese auch
umsetzen können. Gülle kann z.B. in der Zukunft durch technische Lösungen zur Deckung unserer Energiebedarfe mitgenutzt werden.

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Frage 8

In DE gibt es ca. 7.300 Wasserkraftanlagen (WK). Der Anteil der Bruttostromerzeugung aus WK liegt bei ca. 3%. Die Kleine WK hat ein unverhältnismäßig hohes Schädigungspotential.
Was unternehmen Sie, um den Anteil der Kleinen WK zugunsten der Artenvielfalt und Gewässerentwicklung zu reduzieren?

SPD

Wir stehen zu dem gesetzlichen Ziel, eine treibhausgasneutrale, vollständig auf erneuerbaren Energien beruhende Stromversorgung zu schaffen. Die Dekarbonisierung des Stromsektors muss dabei mit Belangen des Umweltschutzes stets in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst – beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft sind die jeweils anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. In einem Entschließungsantrag zum „Sommerpaket“ fordern wir als Koalition die Bundesregierung auf, im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz ein Förderprogramm für den Rückbau von Querbauwerken in Fließgewässern aufzulegen, als Unterstützung für die Betreiber*innen kleiner Wasserkraftwerke, die die Energiewende ökologisch und umweltschonend voranbringen. Das BMUV erarbeitet derzeit die Förderrichtlinie im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz, die diese Forderung umsetzen soll.

CDU/CSU

Die Wasserkraft ist ein wichtiger erneuerbarer Energieträger, dessen Vorteile eine hohe Stetigkeit und seine gute Regulierbarkeit sind. Geeignete Fließgewässer sind meist schon mit Wasserkraftwerken erschlossen. CDU und CSU setzen sich für eine Modernisierung der Wasserkraftanlagen ein, die im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie und Effizienz zu einer Verbesserung führt. Uns geht es darum, einerseits die zwar begrenzten, aber vorhandenen Potenziale zu nutzen und andererseits die Zielkonflikte zwischen der Nutzung der Wasserkraft und der Gewässerökologie und der Fischbestände zu verringern und die Durchgängigkeit der Gewässer zu verbessern. Die Bilder von verletzten oder getöteten Fischen unterhalb von Wasserkraftanlagen sind schwer zu ertragen. Nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz müssen daher bei der Nutzung der Wasserkraft geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien. Dabei steht der Ausbau von Solar- und Windenergie für uns im Fokus und an der vordersten Stelle. Wind und Solar sind die zentralen Säulen des Ausbaus von Erneuerbaren und wir haben als Teil der Regierung dafür gesorgt, dass dafür Hemmnisse und bürokratische Hürden abgebaut wurden. Wasserkraftnutzung muss für uns unbedingt ökologisch verträglich sein. Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz wollen wir den Rückbau von Querbauwerken in Fließgewässern unterstützen.

FDP

Wir Freie Demokraten sehen den vielerorts entstandenen Konflikt zwischen Arten- und Naturschutz und der Erzeugung von Erneuerbarer Energie. Umso wichtiger ist es uns, gemeinsam mit allen Akteuren vernünftige Lösungen zu finden. Da wir uns der Verantwortung für unsere heimischen Gewässer bewusst sind, setzen wir deshalb auf die Ertüchtigung der Wasserkraftanlagen, sodass deren negativer Einfluss auf die Gewässerökosysteme weiter reduziert wird.

Die Linke

Die Linke im Bundestag fordert seit vielen Jahren eine deutliche Reduzierung der Kleinwasserkraftwerke. Sie leisten einen verhältnismäßig kleinen Beitrag zur Energiewende, richten dabei aber erheblichen Schaden an. Sie sollten aus der Förderung gestrichen werden, wie es Wirtschaftsminister Habeck mit der EEG-Novelle auch vorhatte, bevor er vor der Wasskraftlobby aus Bayern und Baden-Württemberg eingeknickt ist. Allgemein werden laut einer Studie des Leibnitz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei 22,3 Prozent der Fische bei der Passage von Wasserkraftanlagen getötet oder schwer verletzt. Hier müssen dringend fischschonende Alternativen entwickelt und herkömmliche Turbinen angepasst werden.

AfD

Die Nutzung der Wasserkraft ist seit Jahrhunderten Bestandteil der Kulturlandschaft, auch in unserem Land. Bei allen Neubauten sollte stets eine Abschätzung zwischen ökonomischen Notwendigkeiten und ökologischen Zumutbarkeiten erfolgen. Es gibt zahlreiche Forschungsergebnisse und praxistaugliche Maßnahmen, die eine Verbindung von Wasserkraftnutzung mit dem Schutz der Fische zulassen. Diese gilt es vollumfänglich auszuschöpfen. Im Rahmen der Arbeiten zur Gewässerrenaturierung sollte selbstverständlich auch an den Schutz der aquatischen Lebewesen, insbesondere der wandernden Fische gedacht werden. Der Rückbau der zahlreichen künstlichen Bauwerke an und in den Fließgewässern ist aus ökologischer Sicht oft folgerichtig. Allerdings sollten dabei stets die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.

ÖDP

Das Potential der Wasserkraft ist in Deutschland schon zu rund 97 % ausgeschöpft. Das bedeutet das die Wasserkraft, selbst wenn man den letzten Fluss opfern würde, kaum einen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Der Beitrag der Wasserkraft wird aufgrund unstetiger Abflüsse und dringend notwendiger Mindestwasserregelungen und Fischaufstiegsanlagen sogar zurückgehen. Die meisten Kleinwasserkraftanlagen lohnen sich spätestens im Sanierungsfall nicht mehr. Ihr Beitrag zur Stromversorgung liegt bei nur 0,5 %, obwohl sie 95 % der Wasserkraftanlagen ausmachen. Aus ökologischen Gründen wäre ein Rückbau notwendig. Da sie meist in privater Hand liegen müsste die öffentliche Hand sie zuerst aufkaufen und dann Rückbauen. Wir sprechen uns dafür aus, dass Fischereiverbände finanziell gefördert werden, wenn sie Wasserkraftanlagen aufkaufen um sie stillzulegen und zurückzubauen.

Freie Wähler

In DE gibt es ca. 7.300 Wasserkraftanlagen (WK). Der Anteil der Bruttostromerzeugung aus WK liegt bei ca. 3%. Die Kleine WK hat ein unverhältnismäßig hohes Schädigungspotential. Die sogenannte „kleine“ Wasserkraft ist für uns eine wesentliche und stabilisierende Komponente der deutschen Energieversorgung. Sie steht für die verlässliche, flexibel regelbare und versorgungssichere Erzeugung von rund 3 TWh Strom pro Jahr, mit denen ca. 1 Mio. Haushalte mit klimafreundlicher Energie versorgt werden.
Wir sehen in der Modernisierung der kleinen und mittleren Wasserkraftwerke, die keine Einspeisevergütung mehr erhalten, einen besseren Weg für die Energiesicherheit in Deutschland. Da bei uns in Deutschland sehr viele Querbauwerke in Flüssen ohnehin da sind (z.B. für die Trinkwassernutzung, zum Hochwasserschutz, für die industrielle Nutzung), könnten auch viele der damaligen Anlagen reaktiviert werden. Nach Branchenverbandsschätzungen könnte so die Stromerzeugung von 3 TWh jährlich auf fast 12 TWh steigen.
Gleichzeitig können wir durch eine Modernisierung den Artenschutz in Deutschland stärken. Mit innovativen Techniken, wie neuen Strömungsturbinen, kann Strom gewonnen werden, ohne den Flusslauf zu verändern. Wir wollen damit die kleinen Anlagen anpassen und wir wollen die großen Anlagen ökologisch optimieren und ausbauen – soweit das umweltverträglich und möglich ist. Für uns ist klar, Wasserkraft hat eine Zukunft in Deutschland.

Piraten Partei Deutschland

Es gibt insbesondere bei der kleinen Wasserkraft gute Lösungen, um diese fischfreundlich auszulegen, beispielsweise Wasserwirbelkraftwerke. Im Sinne des Artenschutzes werden wir auf solche Lösungen dringen, die einen möglichst geringennegativen Einfluss haben.

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Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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