Am 08.12.2021 hat der DAFV in einem öffentlichen Brief an den geschäftsführenden Vizepräsidenten und Kommissar für Klimaschutz - Frans Timmermanns und den Kommissar für Umwelt und Ozeane - Virginijus Sinkevičius, unter anderem eine Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN) in der kommenden Sitzung am 14. Dezember 2021 gefordert – wir berichteten. Nun liegt uns das Antwortschreiben vor.
Nachstehend finden Sie das komplette Antwortschreiben von Kommissar Virginijus Sinkevičius:
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Sehr geehrter Herr Mau,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Dezember 2021 an Vizepräsident Timmermans und mich zum Schutz der Fische in deutschen Flüssen. Sie äußern Ihre Besorgnis über den Zustand der Fischbestände und die biologische Vielfalt dieser Bestände und machen eine Reihe von Vorschlägen für Maßnahmen der Kommission, die ich mit Interesse gelesen habe.
Zu Ihrem Widerspruch gegen ein TEN-Projekt in der Oder und Elbe kann ich Ihnen mitteilen, dass der Abschnitt der Binnenschifffahrt Oder-Elbe nicht im Rahmen der Überarbeitung der TEN-V-Verordnung in die TEN-V-Karten aufgenommen bzw. nicht zu diesen hinzugefügt wurde.
Sie kommentieren zum Entwurf eines Leitfadens der Kommission zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 für die Wiederherstellung von Flüssen. Die Biodiversitätsstrategie ist ein wesentlicher Bestandteil der Ambitionen des europäischen Grünen Deals. Zu dem Dokument wurden vom 9. Juni bis zum 27. August 2021 Mitglieder einschlägiger Expertengruppen, einschließlich Vertretern der Mitgliedstaaten und Interessenverbänden, angehört. Die verschiedenen eingegangenen Stellungnahmen waren konstruktiv und führten zu einer Überarbeitung des Dokuments. Das überarbeitete Dokument, dessen Schwerpunkt auf der Beseitigung von Barrieren für die Wiederherstellung von Flüssen liegt, wurde am 21. Dezember 2021 veröffentlicht. Darüber hinaus wird die Kommission in Kürze einen Vorschlag für verbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur, auch in Süßwasserökosystemen, annehmen.
Zu Ihre Bitte um Unterstützung für Ihre Anregung, Wasserkraftwerke während der Migration nachts abzuschalten, würde ich Ihnen nahelegen, dies gemeinsam mit den zuständigen Behörden auf lokaler und nationaler Ebene weiterzuverfolgen.
Sie bringen Ihre Sorge über die Schäden zum Ausdruck, die Kormorane an den Fischbeständen verursachen. Da Sie sich auf den Leitfaden der Kommission zur Anwendung von Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie in Bezug auf den Großen Kormoran beziehen, wissen Sie, dass die Umsetzung der Ausnahmeregelung im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die Kommission hat in der Vergangenheit bereits erklärt, dass sie bereit wäre, Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten zur Koordinierung der Kormoranbewirtschaftung zu erleichtern. Vielleicht kennen Sie die INTERCAFE-Management-Toolbox für Kormorane. Auch hier ist die Wahl der Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderung eine Frage, die die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten entscheiden müssen.
Zu Ihrer Forderung, dass die Kommission aufgrund Ihrer Beschwerden und sonstiger Korrespondenz ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen Artikel 4 Absatz 7 der Wasserrahmenrichtlinie eröffnen solle, verweise ich auf den Schriftverkehr zwischen meinen Dienststellen und verschiedenen Vertretern Ihres Verbandes.
Als Hüterin der Verträge ist die Kommission verpflichtet sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften und Praktiken der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht in Einklang stehen. Bei der Ausübung dieser Rolle verfügt die Kommission jedoch über einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung, ob und wann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet oder ein Fall an den Gerichtshof verweist. Seien Sie versichert, dass die Kommission die Umsetzung der EU-Wassergesetzgebung und -politik anhand ihrer eigenen Informationen und auch aufgrund von Beschwerden wie denen Ihrer Organisation genau überwacht. Die Kommission steht in Kontakt mit den deutschen Behörden in Bezug auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und anderer wasserbezogener Richtlinien.
Was schließlich das vom ICES vorgeschlagene Verbot eines europaweiten Aalfangverbots betrifft, so ist Ihnen das Non-Paper der Kommission bekannt; wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das dreimonatige Verbot einen ausreichenden Schutz bieten sollte. Wir bereiten derzeit die Konsultation der Interessenträger vor, die zu gegebener Zeit durchgeführt wird.
Um sicherzustellen, dass das Angeln und andere Freizeit- und Wirtschaftsaktivitäten, die von gesunden Fischbeständen abhängen, in einer Weise fortgesetzt werden können, die den Gemeinschaften und Verbrauchern Vorteile bringt, müssen wir alle im Hinblick auf unser gemeinsames Ziel zusammenarbeiten, den europäischen Grünen Deal Wirklichkeit werden zu lassen. Ich danke Ihnen daher sehr für Ihren Einsatz zum Schutz des Lebens in unseren Flüssen.
Mit freundlichen Grüßen
Virginijus Sinkevičius
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Der DAFV bedankt sich ausdrücklich für das Antwortschreiben aus Brüssel und ist zuversichtlich, dass auch für weitere der angesprochenen Themen in der Zukunft, gemeinsame Lösungswege gefunden werden können.
„Wir sind sehr erfreut, dass uns die Kommission mit ihrem Brief signalisiert, dass die Belange der etwa 500.000 Angler in Deutschland mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit bearbeitet und anerkannt werden. Der gesellschaftliche und ökonomische Stellenwert der Angelfischerei gewinnt kontinuierlich an Bedeutung und wir sind überzeugt, dass nur ein partnerschaftlicher Umgang auf Augenhöhe zielführend sein wird.“, so Klaus-Dieter Mau, Präsident des DAFV.
Nachstehend finden Sie den offenen Brief sowie das Antwortschreiben als Download :