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Die Kommission hat am 30.08.2019 ihre Fangempfehlungen für die Ostsee für das kommende Jahr bekanntgegeben. Insbesondere für den Dorsch sieht der Vorschlag der Kommission eine deutliche Einschränkung der Fangmöglichkeiten vor.

Drastische Fangbeschränkungen für Ost- und Westdorsch

Das bisher gültige Fanglimit für Angler in der westlichen Ostsee soll von 7 auf 2 Dorsche pro Tag gesenkt werden. Die Quote für die Berufsfischerei soll um 68 % gegenüber dem Vorjahr gekürzt werden. Zudem soll wieder eine Schonzeit eingeführt werden.

Für das Meeresgebiet SD 24 (Mecklenburg-Vorpommern, Rostock bis zur polnischen Grenze) soll darüber hinaus die Fischerei außerhalb der 6 Meilen Zone und in Tiefen über 20 Meter untersagt werden. Nach Aussagen der Wissenschaftler vom Thünen Institut halten sich in den küstennahen Bereichen, hauptsächlich Dorsche des westlichen Bestandes auf. Sowohl die Freizeitfischerei, als auch die kleine Küstenfischerei, soll demnach innerhalb einer 6 Meilen Zone, in denen die Wassertiefe weniger als 20 Meter beträgt, weiterhin erlaubt bleiben. Die geforderten Maßnahmen im Meeresgebiet 24 sollen dazu dienen, vorrangig den östlichen Dorschbestand zu schützen.

Zwei Dorsche sind zu wenig

Glaubt man den wissenschaftlichen Erkenntnissen vom Thünen Institut befinden sich die Dorschbestände in der Ostsee in einem zunehmend kritischen Zustand und es bedarf gemeinsamer Anstrengungen, um deren Erholung auf den Weg zu bringen.

Mit ihren jetzigen Vorschlägen schießt die Kommission aus Sicht des DAFV jedoch deutlich über das Ziel hinaus.

Untersuchungen des Thünen-Instituts in Rostock haben gezeigt, dass mit der Einführung der Tagesfangbegrenzung Angler nur noch etwa die Hälfte der Menge gefangen haben, die für sie berechnet wurde. Außerdem ist zu beachten, dass die Gesamtfänge aus der Angelfischerei auf Rechenmodellen basieren und somit keine durchweg realen Werte darstellen. Im Gegensatz dazu stützen sich die Fangmengen der Berufsfischerei auf tatsächlich erfasste Mengen. Aus den ICES Empfehlung geht hervor, dass der Bestand der westlichen Population in erster Linie unter einer schwachen Reproduktion (2015, 2017, 2018) und nicht mehr primär unter fischereilichem Druck leidet. Eine mögliche Absenkung des Tagesfanglimits von 7 auf 2 Dorsche in der westlichen Ostsee führt in erster Linie dazu, dass die Intention von Anglern zum Angeln an die deutschen Ostseeküsten zu fahren, weiter sinken wird, was mit spürbaren Folgen für die regionale Wirtschaft verbunden sein wird. Eine Umsetzung der neusten Empfehlungen würde für viele Dienstleister im Angelsektor vermutlich das Aus bedeuten.

Laichschonzeit: Ja; verschärftes bag-limit: Nein

Der DAFV unterstützt die von der EU-Kommission beabsichtigte Einführung einer Laichschonzeit als sinnvolle Maßnahme. In der drastischen Absenkung des Tagesfanglimits von 7 auf 2 Dorsche sieht der Bundesverband der deutschen Angelfischer keine sinnvolle und nachhaltige Managementmaßnahme, sondern einen schmerzhaften Aktionismus auf dem Rücken derer, die wahrscheinlich die geringste Schuld an der „Dorschkrise“ tragen. Daher spricht sich der DAFV klar gegen die vorgeschlagene Absenkung des Tagesfanglimits aus.

Wie geht es weiter

Vertreter aus der Politik (BMEL), Wissenschaftler vom Thünen Institut und Verbandsvertreter vom DAFV und DFV werden zeitnah zu einem Austausch zusammenkommen. Der „Runde Tisch Ostseefischerei“ wird sich, wie auch schon im Vorfeld, kritisch, aber konstruktiv mit den Vorschlägen der EU-Kommission auseinandersetzen.

Aus europäischer Ebene wollen EU-Fischereiminister am 14. und 15. Oktober darüber verhandeln. Die finale Entscheidung über Angelmöglichkeiten in der Ostsee auf Dorsch wird im Nachgang dieser Veranstaltung bekanntgegeben.

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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