Im Dezember 2020 hat der DAFV in einer Stellungnahme bezüglich der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, Bedenken hinsichtlich pauschaler Angelverbote in Schutzgebieten geäußert. In der aktuellen Version 3 vom 8. Juni 2021, wurde dieser Absatz komplett gestrichen (siehe Abbildung). Der DAFV begrüßt ausdrücklich, dass die Forderungen des Deutschen Angelfischerverbands und des Europäischen Dachverbands (European Anglers Alliance, EAA) in der Erarbeitung der Technischen Mitteilung (technical note) der Europäischen Kommission, berücksichtigt wurden.
„Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass solche Vorgaben auf Ebene der EU in der Umsetzung der Schutzgebiete auf nationaler Ebene leider zu Automatismen führen, pauschale Nutzungsverbote zu erlassen. In diesem Fall wären 10% der Fläche von Deutschland von pauschalen Angelverboten bedroht. Es zeigt aber auch wie wichtig eine schlagkräftige Interessenvertretung auf Ebene der EU ist, um die Interessen der Angler in Deutschland zu wahren. Immer mehr Vorgaben haben ihren Ursprung in Brüssel.“, so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.
Wie geht es weiter?
Im Herbst 2021 wird der finale Entwurf der Europäischen Kommission erwartet. Der DAFV und seine Europäischen Partner, werden den Prozess eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Angler einsetzen.
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Was ist die EU Biodiversitätsstrategie 2030?
Die Biodiversitätsstrategie 2030 ist ein langfristiger Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehr der Verschlechterung der Ökosysteme in Europa. Kern der Strategie ist die Ausdehnung von Schutzgebieten auf 30% der europäischen Landfläche (inklusive Süßwasser) und 30% der Meeresflächen. Jeweils ein Drittel der Flächen (10% Land, 10% Meer) soll unter „strengen Schutz“ gestellt werden. In der Beschreibung der „streng geschützten“ Gebiete wurde die Angelfischerei anfangs, pauschal ausgeschlossen.
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