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Am 23. März fand die Veranstaltung „Vorteilen und Herausforderungen der Einbeziehung der marinen Freizeitfischerei in die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)“ im Rahmen des Forums des Europäischen Parlaments für Freizeitfischerei und aquatische Umwelt (RecFishing Forum) statt. Unter Leitung des Vorsitzenden des Fischereiausschusses des Europäischen Parlaments (PECH-Ausschuss), Pierre Karleskind, und dem Vorsitzenden des RecFishing Forums Niclas Herbst, wurde das Thema mit geladenen Experten ausführlich diskutiert.

 

David Vertegaal, von der European Anglers Alliance (EAA), betonte, dass der Sportfischereisektor perfekt zu den Zielen der GFP passt. Die Freizeitfischerei unterstützt lokale Gemeinden, hat nur geringe Auswirkungen auf Lebensräume und passt in die Biodiversitätsstrategie. "Wir fordern die vollständige Aufnahme der marinen Freizeitfischerei in die Gemeinsame EU-Fischereipolitik, damit endlich gleiche Wettbewerbsbedingungen für die nachhaltige Nutzung der öffentlichen Ressource Fisch gewährleistet werden."

Oliver Portrat, Geschäftsführer der European Fishing Tackle Trade Association (EFTTA), erinnerte ebenfalls an die sozioökonomische Bedeutung des Sektors und betonte, dass der wirtschaftliche Gesamtwert auf 10,5 Milliarden Euro geschätzt wird, wovon 1,5 Milliarden Euro für Angelgeräte ausgegeben werden. "Der Freizeitfischereisektor ist zu groß, um von der GFP ignoriert zu werden. Lassen Sie uns nicht weitere 10 Jahre warten, um das zu korrigieren".

Pierre Karleskind, Vorsitzender des Fischereiausschusses, fügte hinzu, dass "die Fischerei das Herzstück der Gemeinsamen Fischereipolitik ist. Und wir müssen wirklich ein umfassendes Verständnis dafür haben was auf See und an unseren Küsten passiert". Er erwähnte auch die laufende Überarbeitung der Fischereikontrollverordnung, die für eine bessere Überwachung der Freizeitfischerei unabdingbar und "ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einbeziehung der Freizeitfischerei in die EU-Fischereipolitik" ist.

Esben Sverdrup-Jensen, Präsident des Europäischen Verbands der Fischereierzeugerorganisationen (EAPO), brachte die Perspektive der kommerziellen Fischerei ein. Er stellte fest, dass die kommerzielle und die Freizeitfischerei dieselben Werte teilen und sehr gut koexistieren können. Er plädierte für die Einbeziehung der Freizeitfischerei in die GFP und betonte, dass die verschiedenen Segmente des Sektors klar definiert werden müssten.

Harry Strehlow, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Thünen-Institut für Ostseefischerei, vertrat die akademische Perspektive. Er forderte eine echte Anerkennung und Verwaltung der marinen Freizeitfischerei in der GFP und verwies auf das Beispiel des U.S. Fishery Conservation and Management Act, welcher die Freizeitfischerei in der Formulierung seiner Ziele und Maßnahmen klar benennt und anerkennt. Schließlich sagte er, dass "wir nicht über die sogennante blue economy und ihr Wachstum diskutieren und dabei den Freizeitfischereisektor ignorieren können".

Freizeitfischereisektor gehört in die GFP

"Das Ergebnis der heutigen Diskussion ist eindeutig: Der Freizeitfischereisektor gehört in die GFP. schloss Fred Bloot, Präsident der European Anglers Alliance (EAA). Er fügte hinzu, dass der Sektor nicht weitere zehn Jahre bis zur nächsten GFP-Revision warten könne. Er forderte, dass die in diesem Forum geführte Diskussion sowohl in den Bericht des PECH-Ausschusses über die Zukunftsperspektiven der GFP als auch in den Bericht der Kommission über die Funktionsweise der GFP zur gerechten Bewirtschaftung der Fischerei, Fischbestände und der Meeresumwelt insgesamt, einfließen sollte.

Die Originalmeldung auf Englisch sowie alle Vorträge zum Download finden sie hier

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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