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Fangempfehlungen vom Rat der Meeresforschung für Lachs und Dorsch in der Ostsee 2025
Fangempfehlungen vom Rat der Meeresforschung für Lachs und Dorsch in der Ostsee 2025

Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat am 31. Mai 2024 seine Fangempfehlung für den Dorsch (Gadus morhua) in der Westlichen Ostsee (SDs 22-24) und den Atlantischen Lachs (Salmo salar) in der Ostsee (SDs 22-31) für das Jahr 2025 veröffentlicht.

 

DAFV Dorsch Gadus morhua

Dorsch

Für den Dorsch (Gadus morhua) in der Westlichen Ostsee (SDs 22-24) gilt weiterhin die ICES-Empfehlung vom 31. Mai 2023[i]. Aufgrund des schlechten Zustands hat sich der ICES dazu entschlossen den Bestand nur noch alle zwei Jahre neu zu beurteilen.

Laut ICES weisen die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse darauf hin, dass der Dorschbestand in der westlichen Ostsee sowohl unter reproduktionsbeeinträchtigenden Umweltfaktoren als auch unter den Folgen einer früheren Überfischung leidet. Hinzu kommt, dass selektive kommerzielle Fanggeräte, die den Beifang von kleinen Dorschen reduzieren könnten, noch nicht flächendeckend eingesetzt werden. Für Dorsch in der westlichen Ostsee hat der ICES im Rahmen des EU-Bewirtschaftungsplans eine Gesamtfangmenge von 24 t empfohlen. Das ist eine Reduktion um 97 % gegenüber der ICES-Empfehlung für 2023 (Gesamtfangmenge entsprechend dem MAP FMSY = 943 t), welche die Grundlage für den Beschluss des „Rates Landwirtschaft und Fischerei“ über die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) von 489 t in den Untergebieten 22-24 (westliche Ostsee) darstellte.

Ausführliche Stellungnahme des DAFV

Dies sind die Kernforderungen des DAFV:

  • Die Angelmöglichkeit auf Dorsch und dessen Entnahme muss für Angler wieder ermöglicht werden
  • Einführung einer Kombination von 4 Managementmaßnahmen, welche einen zielgerichteten und nachhaltigen Schutz bei höherer Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet:
    • Erhöhung der Mindestanlandegröße
    • Keine gezielte Fischerei auf laichende Dorsche (Laichschonzeiten/Laichschongebiete)
    • bag limit
    • Einführung einer Höchstanlandegröße - zum Schutz kapitaler Dorsche („Superlaicher")
  • Wissenschaftliche Untersuchung und Berücksichtigung der Einflussfaktoren auf die Bestandsentwicklung des Dorsches in der westlichen Ostsee, inklusive der Rolle von Prädatoren wie dem Kormoran,
  • Verbesserung und obligatorischer Einsatz von selektivem Fanggerät zur Verringerung des Beifangs von Dorsch in der kommerziellen Fischerei
  • Intensivierung des Trialogs zwischen den Interessengruppen, der Wissenschaft und der Politik

 

DAFV Atlantischer Lachs Salmo salar

Lachs

Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat am 31. Mai 2024 seine Fangempfehlung für den Atlantischen Lachs[ii] (Salmo salar) in der Ostsee (SDs 22-31) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Das Gutachten des ICES enthält Vorschläge für Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz schwacher Lachsbestände in einigen wenigen Flüssen durch Schließung der Befischung auf den gemischten Bestand, sowohl für die Freizeit- als auch für die kommerzielle Fischerei im Hauptbecken. Küstenfischerei ist nur in der Ålandsee, im Bottnischen Meerbusen und im Bottnischen Meerbusen (nördlich von 59,30 N) während der Laichwanderung (Anfang Mai bis Ende August) möglich. Die empfohlene Gesamtmenge wird dort von 60.000 Lachse (ICES-Gutachten für 2024[iii]) auf 40.000 Lachse abgesenkt.

Ausführliche Stellungnahme des DAFV

Dies sind die Kernforderungen des DAFV:

  • Ein bag-limit von einem Lachs (wild oder mit abgeschnittener Fettflosse) pro Angler und Tag für Meeresangler südlich von 59,30 Grad nördlicher Breite.
  • Die Schleppanglerfischerei nördlich von 59,30 Grad N sollte den Vorschriften der Mitgliedstaaten unterliegen und nicht unnötig durch eine 4-Seemeilen-Grenze reguliert werden.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der laufenden deutsch-schwedischen Studie zur Überlebensrate beim Lachs-Trolling müssen schnellstmöglich berücksichtigt werden.
  • Regelungen, welche die Anlandung von ganzen, nicht filetierten Fischen vorschreiben, sollten nur für Salmoniden (Lachs und Meerforelle), nicht aber für andere Arten wie Hecht, Barsch und Zander gelten.
  • Mehr EMFAF-Mittel sollten für die Beseitigung von Fischwanderhindernissen in den Flüssen eingesetzt werden.
  • Das Lachsmanagement in der Ostsee muss zukünftig ökosystembasiert und adaptiv ausgerichtet werden.
  • Ein europaweites Programm sollte initiiert werden, um ein ausgewogenes europäisches Management von Kormoranen zu gewährleisten.

Die gemeinsamen Stellungnahmen mit unseren Partnerverbänden der EAA findet ihr unter folgenden Links:

EAA position on recreational fishing for Western Baltic cod in 2025

EAA position on recreational fishing for Baltic salmon in 2025

Referenzen

[i] ICES (2023) Cod (Gadus morhua) in subdivisions 22-24, western Baltic stock (western Baltic Sea). In Report of the ICES Advisory Committee, 2023. ICES Advice 2023, cod.27.22-24. https//doi.org/10.17895/ices.advice.21820494

[ii] ICES (2024) Salmon (Salmo salar) in subdivisions 22-31 (Baltic Sea, excluding the Gulf of Finland). In Report of the ICES Advisory Committee, 2024. ICES Advice 2024, sal.27.22-31. https://doi.org/10.17895/ices.advice.25019630

[iii] ICES (2023) Salmon (Salmo salar) in subdivisions 22-31 (Baltic Sea, excluding the Gulf of Finland). In Report of the ICES Advisory Committee, 2023. ICES Advice 2023, sal.27.22-31. https//doi.org/10.17895/ices.advice.21820596.

[iv] EAA (2024) EAA position on recreational fishing for Western Baltic cod in 2025

[v] EAA (2024) EAA position on recreational fishing for Atlantic salmon in the Baltic in 2025

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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