Am 13. Januar haben wir darüber informiert, dass sich die Veröffentlichung der europäischen RecFishing-App aufgrund technischer Engpässe auf den 5. Februar verschoben hat.
Doch auch dieses Datum begründet für Meeresanglerinnen und -angler in Deutschland derzeit noch keine rechtliche Verpflichtung. Hintergrund ist, dass die erforderliche Rechtsgrundlage in Form einer Änderung des Seefischereigesetzes (SeeFischG) bislang nicht rechtskräftig ist. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird mit dem Abschluss des Verfahrens erst im Sommer gerechnet.
Erst mit der Verabschiedung der Gesetzesänderung – zu einem derzeit noch unbestimmten Zeitpunkt – werden Meeresanglerinnen und -angler in Deutschland rechtlich verpflichtet sein, Fänge bestimmter Fischarten über die neue europäische RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden.
Die Meldepflicht besteht dann für Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009).
Dass die fristgerechte Einführung der EU-Kontroll-App nun an fehlenden rechtlichen Grundlagen in Deutschland scheitert, ist bezeichnend für den gesamten Prozess. Klare Vorgaben wären längst überfällig gewesen, um Anglerinnen und Anglern sowie den zuständigen Kontrollbehörden Planungssicherheit zu geben. Da die App ohnehin leider kaum Anreize zum Mitmachen bieten wird, drohen am Ende vor allem Frust, unbrauchbare Daten und eine vertane Chance.
Was ist der Hintergrund für die neuen Berichtspflichten?
Der politische Prozess für diese Änderungen kam bereits 2018 ins Rollen und wurde von Anfang an durch den DAFV eng begleitet. Im ersten Umsetzungsbericht zur seit 2009 geltenden EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009) wurden im Jahr 2017 gravierende Schwächen identifiziert. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden zwischen Kommission und Parlament in Brüssel, Änderungen verhandelt. Diese mündeten am 30. Mai 2023 in einem Kompromiss (Verordnung (EU) 2023/2842) welcher auch die verpflichtende, elektronische Meldung von Anglerfängen vorsieht.
Welche Rolle spielte der DAFV in diesem Prozess?
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten die Wahl auf eine Lösung der EU zu setzen oder die Daten selbst zu erheben und bei der EU elektronisch anzuliefern. Das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und der DAFV haben sich im Vorfeld gegen ausufernde Berichtspflichten für die Freizeitfischerei ausgesprochen. Aus Sicht des DAFV gab es aber keinen vernünftigen Grund, sich sinnvollen Erhebungen grundsätzlich zu verweigern. Regulierungen für Angler beruhen vielfach auf Stichproben, welche über Modelle hochgerechnet werden. Im ungünstigsten Fall werden dann fischereiliche Managemententscheidungen auf Grundlage von Über- oder Unterschätzung getroffen. Hier bestand aus Sicht des DAFV eine einmalige Chance, durch die Erhebung guter, belastbarer Daten neue Grundlagen für ein verbessertes und nachhaltiges Fischereimanagement zu gewährleisten.
Ausführliche Überlegungen zur sinnvollen Erhebung von Daten durch Angler haben wir bereits in unserem Leitartikel „Die Macht der Daten“ in unserer AFZ-Fischwaid 4/2023 veröffentlicht.
Darauf basierend hat der DAFV zusammen mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei bereits Anfang 2024 ein technisches Konzept für die Umsetzung der elektronischen Datenerhebung in Deutschland entwickelt. Darin wurden die jetzt zu Tage tretenden Probleme (bspw. das Fehlen einer analogen Alternative zum Smartphone) der EU-App bereits berücksichtigt und gelöst. Bedauerlicherweise konnte dieses Konzept die Fischereibehörden der Bundesländer nicht überzeugen und man entschied sich stattdessen dafür, auf eine App zu setzen, welche von einem externen Anbieter im Auftrag der EU-Kommission entwickelt werden sollte.
Auch nach dieser, aus Sicht des DAFV, bedauerlichen Entscheidung hat der DAFV weiterhin konstruktiv mit dem BMELH zusammengearbeitet und den Dialog zwischen den Europäischen Angelverbänden (EAA) und der zuständigen Abteilung innerhalb der Europäischen Kommission (DG Mare) maßgeblich gesteuert. Hauptziel aller europäischen Verbände war und ist es, dass eine bestmögliche Lösung entwickelt wird, welche sinnvolle Daten erhebt und gleichzeitig den Aufwand für Angler möglichst einfach und gering hält.
Dieser Prozess war geprägt durch direkte Arbeitstreffen mit der EU-Kommission und Testphasen, während denen der DAFV und seine europäischen Partnerverbände verschiedene Prototypen der App getestet haben (Oktober bis Dezember 2025). Unsere Rückmeldungen haben maßgeblich zur signifikanten Verbesserung der App beigetragen.
Die Fänge welcher Arten müssen gemeldet werden?
Der Fang folgenden Fischarten muss verpflichtend gemeldet werden. Da auch Rückwürfe gemeldet werden müssen, beinhaltet diese Liste auch Arten, für welche aktuell ein Fangverbot besteht.
Nordsee
- Europäischer Aal (Anguilla anguilla)

- Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)

Ostsee
- Europäischer Aal (Anguilla anguilla)

- Dorsch/Kabeljau (Gadus morhua)

- Atlantischer Lachs (Salmo salar)

Wo finde ich weitere Informationen zur Verwendung der App in Deutschland?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat unter folgendem Link einen Fragenkatalog (FAQs) freigeschaltet:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
FAQs der Europäischen Kommission
Zusätzlich hat die Europäische Kommission ein Dokument mit häufig gestellten Fragen und Antworten veröffentlicht: Fragen und Antworten zur RecFishing-App
Hintergrundinformationen der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat die wesentlichen Punkte auf einer gesonderten Webseite zusammengefasst. Eine Übersetzung ist in dem Dokument EU startet RecFishing - ein digitales System zur Vereinfachung der Erfassung von Fangdaten in der Angelfischerei zu finden.
