Am Montag, den 26. September 2022 trafen sich die Fischereiminister der europäischen Mitgliedsstaaten in Brüssel zur Beratung fischereilicher Themen. Auf der Agenda stand diesmal auch wieder der Europäische Aal. Die öffentliche Anhörung mit dem Titel „Future for European eel stock and those depending on it“ kann man sich hier mit deutscher Übersetzung anschauen.
ICES und Konsultation der EU-Beiräte
In Reaktion auf die jährliche Fangempfehlung des ICES hatte die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 seine zuständigen EU-Beiräte (Advisory Councils) um Stellungnahme gebeten. Ein pauschales Fangverbot wurde von allen EU-Beiräten abgelehnt (Beiräte: Ostsee, Nordsee und Nordwestatlantik und das Mittelmeer). In der Folge dieser Konsultation hat die Kommission auch die EU-Mitgliedsstaaten um Stellungnahme gebeten und sie vor der Sitzung am 26. September mit einem Hintergrundpapier versorgt (abrufbar hier). In ihrem Hintergrundpapier macht die Kommission deutlich, dass fischereiliche, ökologische and sozioökonomische Aspekte bei der Maßnahmenidentifikation zur Stärkung des Aalbestands berücksichtigt werden müssen.
Die Positionen der Europäischen Mitgliedsstaaten
Ein pauschales Fangverbot wurde nur von den Mitgliedsstaaten thematisiert, die es bereits vor vielen Jahren umgesetzt haben (Irland und Slowenien). Die übrigen Mitgliedsstaaten hingegen sehen in einem pauschalen Fangverbot nicht die Lösung der komplexen Probleme, welche ohne Zweifel bei der Umsetzung der EU-Aalverordnung bestehen. Vielmehr legten Vertreter der Mitgliedsstaaten großen Wert darauf, zu verdeutlichen, dass man die komplexen Probleme nur mit Weitsicht und einem ganzheitlichen Ansatz lösen kann.
“Der Zustand des Aalbestandes ist weiterhin besorgniserregend und daher setzt sich Deutschland für eine Stärkung des Aalschutzes ein. Hierbei ist ein ganzheitlicher und intergrierender Ansatz von besonderer Bedeutung, der alle Habitate und Lebensphasen sowie alle Sterblichkeitsfaktoren berücksichtigt. Daher begrüßen wir das Hintergrundpapier. Eine Beschränkund oder ein Verbot der Aalfischerei nützt dem Bestand nur bedingt, wenn an anderen Stellen der Aal erheblichem Mortalitätsdruck ausgesetzt ist, wie etwa der Wasserkraft. Aus deutscher Sicht ist die EU-Aalverordnung geeignet und soll bitte fortentwickelt werden, unter besonderer Beachtung eines gesamtheitlichen und integrierten Ansatzes. Die sozioökonomische Bedeutung der Aalfischerei ist zwischen den Mitgliedsstaaten unterschiedlich und in Deutschland in einigen Regionen sehr groß. Wir halten es daher für unerläßlich, dass die verschiedenen Generaldirektionen der Kommisssion eng zusammenarbeiten (…).“ so die Vertreterin aus Deutschland.
DAFV begrüßt das Umdenken der Europäischen Mitgliedsstaaten
„Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass bei den EU-Mitgliedsstaaten offensichtlich ein Umdenken stattgefunden hat. In der Vergangenheit haben sich die Mitgliedsstaaten mehrheitlich auf die Verringerung der fischereilichen Sterblichkeit konzentriert und dabei nicht-fischereiliche Sterblichkeiten als Ursache für den Bestandsrückgang sträflich vernachlässigt. Nun gilt es, den neuen Motivationsschub in adäquate Managementmaßnahmen zu übersetzen – und, noch viel wichtiger – dann auch konsequent umzusetzen!“ so Florian Stein, Aalexperte des Deutschen Angelfischerverbands.