Mit den Angelverboten in der AWZ ist eine einschneidende Entscheidung getroffen worden, am 9. Oktober wird der EU-Ministerrat über weitere Themen, die das Angeln betreffen, urteilen. Der DAFV hatte um ein Gespräch im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gebeten.
Was wurde besprochen?
Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Von beiden Seiten wurde absolutes Unverständnis zum Angelverbot in den AWZ-Gebieten geäußert. Sowohl der DAFV als auch das BMEL hatten sich im Vorfeld klar gegen die grundlosen Angelverbote ausgesprochen und eingesetzt. Das BMEL sieht in der Entscheidung einen Verstoß gegen die interne Geschäftsordnung und eine Gefährdung der Umweltpolitik. Mit seinem offenen Brief an Frau Hendricks hat der Landwirtschaftsminister im Nachgang des heutigen Treffens seinen Unmut kund getan.
Der DAFV wird die in seinem Rahmen möglichen Schritte prüfen und entsprechend handeln.
Bag-Limit
Für das Jahr 2018 hatte sich die EU-Kommission gegen den ICES Advice ausgesprochen und einen sogenannten "roll over" angekündigt. Sollte dieses am 9. Oktober entschieden werden, würde sich an der jetzigen Situation nichts ändern.
"Wir brauchen kein BAG-LIMIT" lautet nicht nur das Zitat von Herrn Dübner, sondern auch die Position des DAFV über das Jahr 2018 hinaus. Der DAFV sieht sich somit in seiner Argumentation bestätigt. Grundlage der Forderung sind sowohl die vielversprechenden Daten des 2016 Dorschjahrgangs als auch die aus psychologischer Sicht ungeschickte Regulierung per se. Für weitere Arten wie Hering oder Lachs ist derzeit keine Regulierung vonseiten der EU angedacht.
Anlandegebot/Rückwurfverbot
Warum der Passus, die Freizeitangler hier mit zu integrieren formuliert wurde, versteht wohl keiner. Rein rechtlich wäre eine Umsetzung zunächst überhaupt nicht zu realisieren und bei genauerer Betrachtung auch keine Stütze gefährdeter Bestände. Eine geringe Mortalität würde die verhinderte Reproduktionsmöglichkeit aufwiegen. Heisst: der untermaßige Fisch überlebt und kann reproduzieren. Beim Anlandegebot überlebt der untermaßige Fisch nicht und bekommt nicht mehr die Möglichkeit zu reproduzieren.
Hier wird auch dass BMEL initiativ werden.
Aalfangverbot
Wir sehen den Bedarf den Aal zu schützen, kritisieren aber die vermehrt auftretende Verbotspolitik.
Angler und Fischer betreiben Aufbauarbeit und werden jetzt dafür beschnitten. Angler schützen und nutzen den Bestand durch Besatz und Umsatz (z.B. Catch&Carry). Die Abwanderung der laichbereiten Fische zu gewährleisten ist ein wichtiges Kriterium für den Aufbau des Bestandes. Das BMEL ergänzt, dass es nötig ist, die Aalmanagementpläne zunächst in Ruhe arbeiten zu lassen. Die meisten besetzten Aale wandern erst in den nächsten Jahren ab. Diese Daten gilt es abzuwarten.
Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)
Vermehrt wird die Freizeitfischerei (recreational fisheries) in Verordnungen der EU eingebaut. Das BMEL sieht, wie der DAFV, diese Entwicklung kritisch.
Die Freizeitangelei in die gemeinsame Fischereipolitik zu integrieren wird als nicht realistisch gesehen.
Der DAFV bedankt sich bei Herrn Dübner und Herrn Conradt für das Gespräch.