Kormoran
Der übertriebene Schutz einer einzelnen Vogelart zeigt fatale Auswirkungen auf den Fischartenschutz und die Gewässerökosysteme insgesamt. Seit über 20 Jahren machen die Angler und Fischer nunmehr auf die fatalen Auswirkungen des übermäßigen Schutzes der Kormorane auf die heimischen Fischbestände in Europa aufmerksam.
Perfekter Fischräuber
Der Große Kormoran (Phalacrocorax carbo) ist wohl die am besten untersuchte Vogelart überhaupt. Der Name stammt aus dem lateinischen und bedeutet eigentlich "Meeresrabe". Er kann bis zu 40m tief tauchen und kommt dabei fast zwei Minuten ohne Atmen aus. Er ist ein perfekt angepasster Fischräuber, dem die heimischen Fische kaum etwas entgegen zu setzen haben. Es gibt in Deutschland heute kaum noch einen Landstrich ohne Kormorane. Selbst in stehenden Gewässern oder Flüssen mitten in Großstädten gehen Kormorane erfolgreich auf Jagd.
Eine unvergleichliche "Erfolgsgeschichte"
Der Schutz des Kormoran in Europa ist eine unvergleichliche Erfolgsgeschichte. Die Bestände sind unter den geltenden Schutzmaßnahmen seit Mitte der neunziger Jahre sprunghaft angestiegen und in ihren Beständen schon seit vielen Jahren nicht mehr gefährdet.
… lautet die Empfehlung einer aktuellen Studie aus Dänemark. Sie verdeutlicht den negativen Einfluss der ausufernden Kormoranpopulation auf die angestammten Fischbestände in den Flüssen Europas am Beispiel von Dänemark.
Anfang Februar 2018 hat uns die Urteilsbegründung (Entscheidung(en) des OVG LSA - 2 K 127/15 vom 22.11.2017) zur Klage des NABU gegen die Kormoranverordnung in Sachsen-Anhalt erreicht.
Gegen diese Entscheidung ist durch den NABU Rechtsmittel eingelegt worden. Das Aktenzeichen des BVerwG ist noch nicht bekannt.
Die Agrarministerkonferenz hat am 31.03.2017 in Hannover unter TOP 38 Nr. 3 folgenden Beschluss gefasst:
[blockquote author=""]„Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder bitten daher das BMEL, mit dem BMUB eine Einschätzung zum Erhaltungszustand der jeweiligen Populationen der Tierarten Kormoran, Wolf und Biber in Deutschland bis zur Herbst-AMK schriftlich vorzulegen.“[/blockquote]
Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wird abgewiesen
Am 22.11.2017 wurde die Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg verhandelt. Der DAFV, Vertreter der Kormorankommission und der ansässigen Landesverbände waren bei der Verhandlung vor Ort.
Das Europaparlament hat am 15.11.2017 eine Entschließung mit dem Titel „Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft“ verabschiedet. Der Deutsche Angelfischerverband und die European Anglers Alliance hatten im Vorfeld in Gesprächen mit Abgeordneten mehrerer Parteien angeregt, in diesem Antrag auch die Forderung nach Möglichkeiten zur Regulierung des Kormoranbestands aufzunehmen.