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Auch für 2026 bleibt die wissenschaftliche Einschätzung des ICES für den Europäischen Aal unverändert und empfiehlt jeglichen Aalfang einzustellen. Für den weltweiten Handel von lebenden Aalen und Aalprodukten könnte es Ende des Jahres zu einer Änderung kommen. Während der 20. CITES Konferenz (CoP20) stimmen die Vertragsparteien darüber ab, ob zukünftig alle Aal-Arten der Gattung Anguilla in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommen gelistet werden.

ICES-Empfehlung und EU-Kommissionsvorschlag für 2026

Die ICES-Empfehlung für den Europäischen Aal (Anguilla anguilla) im Jahr 2026 bleibt unverändert im Vergleich zu den Vorjahren. Der ICES argumentiert, dass bei Anwendung des Vorsorgeansatzes im Jahr 2026 in allen Lebensräumen keine Fänge mehr getätigt werden sollten. Dies gilt sowohl für Freizeit- als auch für kommerzielle Fänge und umfasst auch Fänge von Glasaalen für die Wiederaufstockung und Aquakultur.

In ihrer Pressemitteilung zur Empfehlung für die Fischfang-Möglichkeiten in 2026 schlägt die EU-Kommission vor, bestehenden Schutzmaßnahmen, aufgrund des weiterhin kritischen Zustands, beizubehalten. Dazu gehören ein sechsmonatiges Verbot aller Aalfangaktivitäten und ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aale in den Meeres- und Brackgewässern der EU im Nordostatlantik (Pressemitteilung vom 29. Oktober 2025).

Es bleibt abzuwarten, für welche Maßnahmen sich die Europäischen Fischereiminister im Dezember entscheiden. Eine Fortführung des Verbots für Angelfischer im Meer, ist wahrscheinlich. Eine ausführliche Stellungnahme zu Angelverboten auf Aal haben wir bereits 2023 hier veröffentlicht.

Mögliche Änderungen im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Für die kommende CITES-Konferenz in Usbekistan (24. November bis 5. Dezember 2025) hat die Europäische Kommission zusammen mit Honduras den Vorschlag eingereicht, alle Anguilla-Arten in Anhang II aufzunehmen. Der Europäische Aal ist bereits in Anhang II gelistet, und eine Hochstufung in Anhang I, wie es noch Anfang 2025 diskutiert wurde, wurde nicht beantragt.

Einige Länder wie Japan und China lehnen den Vorschlag der EU, alle Aale in Anhang II zu listen, vehement ab und verweisen auf die wirtschaftliche Bedeutung und guten Bestandszustand des Japanischen Aals. Auch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sieht die Voraussetzungen für die Listung als nicht erfüllt und lehnt die Änderungen ab, während das CITES-Sekretariat die Kriterien für eine Listung aller Aal-Arten als erfüllt ansieht. Die Listung des Europäischen Aals ab 2010 führte zu unerwarteten Folgen wie verstärktem Schmuggel von Europa nach Asien

In einer aktuellen wissenschaftlichen Studie haben Wissenschaftler versucht, die möglichen Folgewirkungen der Aufnahme aller Aale in CITES Anhang II abzuschätzen. Sie betonen die Notwendigkeit, den Handel mit Anguilla-Arten über alle Bestände hinweg transparent und kontrolliert zu gestalten. In diesem Zusammenhang sehen sie die Listung im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) als Chance, die Sichtbarkeit und Rückverfolgbarkeit des weltweiten Handels mit Anguilla-Arten zu verbessern.

Die Studie hebt hervor, dass Aale international als nahezu nicht unterscheidbare und austauschbare Produkte gehandelt werden. Daher vertreten die Autoren die Auffassung, dass ein koordinierter globaler Schutz aller Anguilla-Arten wirksamer sein könnte als isolierte Handelsregulierungen für einzelne Arten innerhalb ihrer jeweiligen Verbreitungsgebiete.

Gleichzeitig weist die Untersuchung auf Herausforderungen bei der Umsetzung der Listung hin. Hier sehen sie die Gefahr, dass sich die Nutzung in Regionen mit schwächeren Managementstrukturen verlagert und weisen darauf hin, dass Fragen in Bezug auf (finanzielle) Kapazitäten zur Umsetzung bisher nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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