Nachdruck der European Anglers Alliance (EAA) zahlt sich aus!
Angler in der mittleren und südlichen Nordsee, Irischen See, Ärmelkanal, Kanal von Bristol und Keltischen See (ICES-Divisionen 4b-c, 7a und 7d-h) dürfen wieder Wolfsbarsche entnehmen.
Auf Grundlage neuer Forschungsergebnisse des Thünen Instituts hatte die Dachorganisation der europäischen Freizeitangler EAA sich mit Nachdruck an den Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei in der EU-Kommission, Karmenu Vella, gewandt. Ein offener Brief wurde in Kopie auch an die zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten, unter anderem an Julia Klöckner von der CDU versendet.
Das Thünen Institut für Ostseefischerei, hatte in einem Experiment die Überlebensraten von geangelten und zurückgesetzten Wolfsbarschen untersucht und den Fischen eine hohe Überlebensrate attestierten[1]. Die Studie ergab eine Mortalität von lediglich 5% für die gesamte Freizeitfischerei entgegen der vorher vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) geschätzten Mortalität von 15%.
Die Erkenntnis über eine hohe Überlebenswahrscheinlichkeit geangelter Fische, ist von EU-Kommission berücksichtigt worden.
Zunächst ab dem 1. Oktober bis 31. Dezember 2018 gilt eine tägliche Fangbegrenzung von einem Fisch pro Tag.