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Die Entnahme von Wolfsbarschen durch Angler soll wieder erlaubt werden. So lautet zumindest ein aktueller Vorschlag der EU-Kommission zur „Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten für Wolfsbarsch“ vom 04.09.2018.
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Es kam wie vom DAFV erwartet. Die EU Kommission hat am 31.08.2018 den Vorschlag über die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für das Jahr 2019 veröffentlicht. Ginge es nach der Europäischen Kommission, soll im nächsten Jahr das Tagesfanglimit für Angler nicht verändert werden. Obwohl der International Council for the Exploration of the Sea (ICES) eine Quotensteigerung von deutlich über 100 % für den westlichen Dorsch als vertretbar erachtet, ist die Kommission dieser Empfehlung nicht gefolgt. Lediglich einen Anstieg von 31 % wurde für die Berufsfischer im nächsten Jahr beim Westdorsch vorgeschlagen.
Das Bag-limit (Tagfanglimit) soll bei 5 Fischen für die Angler unverändert bleiben, einzig die zusätzliche Beschränkung für den Fang von 3 Dorschen während der Schonzeit ist in dem aktuellen Vorschlag nicht mehr enthalten. Aus Sicht des DAFV wäre insbesondere die Einhaltung einer Schonzeit für Dorsche während der Laichzeit - anstatt eines restriktiven Tagfanglimits - ein adäquates Mittel die Bestände zu schonen.
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Die Einführung des so genannten Bag-Limits (Tagfanglimit) für den westlichen Dorsch im Jahre 2017 hatte ein wesentliches Ziel: Den Bestand zu sichern, ihn wiederaufzubauen, um eine nachhaltige Bewirtschaftung zu gewährleisten.
„Diesen Beitrag haben Angler nachweislich mit ihrer Unterstützung geleistet. Es ist demnach nur folgerichtig, sie entsprechend an der voraussichtlichen Erholung zu beteiligen“, sagt die Präsidentin des DAFV Dr. Happach-Kasan.
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Anglern in der EU soll es wieder erlaubt sein Wolfsbarsche zu fangen und zu entnehmen. Die European Anglers Alliance (EAA) hat am 06.07.2018 dazu einen offenen Brief an Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei in der EU-Kommission veröffentlicht. Der Brief wurde in Kopie an zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten unter anderem Julia Klöckner von der CDU versendet.
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Am 12 Juni 2018 hat das Europäischen Parlament zum ersten Mal einen Entschluss zu dem „Sachstand der Freizeitfischerei in der Europäischen Union“ (2017/2120(INI)) veröffentlicht. Auch wenn der Entschluss keinen rechtlich bindenden Charakter hat, so ist er für die Freizeitfischerei ein Fundament für zukünftige Maßnahmen und Entwicklungen in Europa. Was sagt das Dokument aus?