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Antrag unter dem Titel: "Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen"
Am vergangenen Freitag (26.09.2025) hat der Bundesrat die oben genannten Antrag[1] verabschiedet. Damit setzt sich eine Initiative Nordrhein-Westfalens durch, die die Umweltauflagen für schwimmende Photovoltaikanlagen (Floating-PV, FPV) deutlich lockert. Besonders auffällig: Drei Bundesratsausschüsse – der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) sowie der Wirtschaftsausschuss (Wi) – hatten in ihren Empfehlungen[2] eine wesentlich ausgewogenere Lösung vorgeschlagen, die aus Sicht der Angelfischerei und des Gewässerschutzes tragfähiger gewesen wäre. Dennoch setzte sich leider die ursprüngliche, weniger restriktive Fassung durch.
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Unter dem Titel „Streitpunkt Aal – Eine Art zwischen Schutz und Nutzen“ hat der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) im Rahmen seines diesjährigen Arbeitskreises Angelfischerei eine hochkarätig besetzte Fachveranstaltung durchgeführt. Im Fokus stand die komplexe und kontrovers diskutierte Zukunft des Europäischen Aals – ein Thema, das Wissenschaft, Politik, Naturschutz und Anglerschaft gleichermaßen betrifft.
Ziel der Veranstaltung war es, das europäische Aalmanagement in seiner ganzen Vielschichtigkeit zu beleuchten. Fachlich fundierte Impulsvorträge und eine anschließende Podiumsdiskussion ermöglichten den offenen Austausch zwischen Experten aus Politik, Forschung und Praxis.
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Am 13. Juni 2025 wird die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Antrag in den Bundesrat einbringen, der darauf abzielt, die Umweltauflagen für schwimmende Solaranlagen aufzuweichen. Der Antrag, der den Titel "Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen" trägt, verfolgt das Ziel, eine Lockerung des § 36 WHG herbeizuführen und somit den Ausbau schwimmender Photovoltaikanlagen zu beschleunigen. Das genannte Ziel wurde gegen Ende des Jahres 2024 in einer Vielzahl von Wahlprogrammen sowie im aktuellen Koalitionsvertrag der Parteien SPD und CDU wiedergefunden.
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„Verantwortung für Deutschland“ – Neue Regierung, neue Impulse
Nur sechs Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU/CSU und SPD am 9. April 2025 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt – ein beachtliches politisches Tempo. Auf 144 Seiten skizziert die neue Regierungskoalition ihre Vorhaben für die kommenden vier Jahre. Auch für die Angelfischerei bringt dieser Vertrag neue Rahmenbedingungen mit sich – mit Chancen, aber auch mit Herausforderungen.
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Die Ergebnisse und Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) liegen nun vor und wurden heute (08.04.2025) offiziell durch die ZKF-Vorsitzende Ulrike Rodust an Claudia Müller, die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, übergeben. Der Bericht enthält wertvolle Handlungsoptionen für die Transformation der Fischerei in deutschen Meeresgewässern und bietet konkrete Empfehlungen für die kommenden Jahre.
- Regierungsbildung 2025 – Sechs Kernforderungen des DAFV an die verhandelnden Parteien
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- Ampel-Aus: Mögliche Folgen für die Angelfischerei
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