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Am 13. Juni 2025 wird die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Antrag in den Bundesrat einbringen, der darauf abzielt, die Umweltauflagen für schwimmende Solaranlagen aufzuweichen. Der Antrag, der den Titel "Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen" trägt, verfolgt das Ziel, eine Lockerung des § 36 WHG herbeizuführen und somit den Ausbau schwimmender Photovoltaikanlagen zu beschleunigen. Das genannte Ziel wurde gegen Ende des Jahres 2024 in einer Vielzahl von Wahlprogrammen sowie im aktuellen Koalitionsvertrag der Parteien SPD und CDU wiedergefunden.

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„Verantwortung für Deutschland“ – Neue Regierung, neue Impulse
Nur sechs Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU/CSU und SPD am 9. April 2025 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt – ein beachtliches politisches Tempo. Auf 144 Seiten skizziert die neue Regierungskoalition ihre Vorhaben für die kommenden vier Jahre. Auch für die Angelfischerei bringt dieser Vertrag neue Rahmenbedingungen mit sich – mit Chancen, aber auch mit Herausforderungen.

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Die Ergebnisse und Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) liegen nun vor und wurden heute (08.04.2025) offiziell durch die ZKF-Vorsitzende Ulrike Rodust an Claudia Müller, die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, übergeben. Der Bericht enthält wertvolle Handlungsoptionen für die Transformation der Fischerei in deutschen Meeresgewässern und bietet konkrete Empfehlungen für die kommenden Jahre.

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In der vergangenen Woche haben die offiziellen Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Bundesregierung begonnen. Während dieser Artikel verfasst wurde, war das Finanzpaket das Hauptthema in den Medien. Im Hintergrund sind die Verhandlungen bereits etwas fortgeschritten, insbesondere durch die Bildung von Arbeitsgruppen aus beide Parteien zu den einzelnen Verhandlungsthemen. Die beiden für die Angelfischerei wichtigsten Arbeitsgruppen sind diejenigen für Landwirtschaft und Umwelt. Konkret handelt es sich um die Arbeitsgruppe „Landwirtschaft & Umwelt“ der Union unter dem Vorsitz von Steffen Bilger, MdB, sowie die Arbeitsgruppe „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“ der SPD unter dem Vorsitz von Dr. Franziska Kerstin, MdB.

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Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Nachdem jetzt alle Wahlprogramme veröffentlicht wurden, halten wir es für sinnvoll, die wichtigsten Punkte im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Angelfischerei in Deutschland vorzustellen. Hintergrund ist, dass die großen im Bundestag vertretenen Parteien entschieden haben, die Wahlprüfsteine der meisten Verbände nicht zu beantworten. Als Begründung wurde die knapp bemessene Zeit zwischen der Auflösung der Koalition und den vorgezogenen Neuwahlen (mehr als drei Monate) angeführt.