Heute früh am Mittwoch, dem 14.07.2021, fiel die gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg. Der Präsident und ein Teil des Präsidiums des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFVBW) hatte eine Feststellungsklage eingereicht, welcher heute in Stuttgart von dem Verwaltungsgericht stattgegeben wurde. "Erst mal dürfen ja jetzt nur die Kläger als Privatperson nachts angeln, aber mit der richtigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Stuttgart ist das Verbot aus unserer Sicht nicht mehr haltbar. Wir werden nun umgehend das Gespräch mit dem Ministerium suchen", So Reinhardt Sosat, Geschäftsführer der Landesfischereiverband Baden-Württemberg.
UPDATE!
Gerade hat uns die Nachricht erreicht, dass das Land das Urteil des Gerichts akzeptieren und kein Rechtsmittel einlegen will. Viel mehr will das Land das Urteil umsetzen und die " Norm zeitnah apassen", also das Nachtangelverbot aus der Landesfischereiverordnung streichen.
Es scheint also geschafft, das Nachtangelverbot ist gefallen!