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Die European Anglers Alliance begrüßt den neuen EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei
„Die Zukunft der europäischen Angelfischerei ist bei Virginijus Sinkevicius, dem neuen EU-Kommissar für Fischerei, in sehr guten Händen“. Das ist das Fazit welches der Vorstand der European Anglers Alliance (EAA) nach dem offiziellen Neustart des Forums für Freizeitfischerei und aquatische Umwelt im Europäischen Parlament zog. Der designierte EU-Kommissar hielt anlässlich der Auftaktveranstaltung, am vergangenen Dienstag (26. November) ein Grußwort und merkte an, dass er in der Angelfischerei einen großen Mehrwert für die Europäische Gemeinschaft sieht - sowohl sozioökonomisch als auch kulturell.
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Der EU-Fischereirat senkt die Tagesfangbegrenzung für Angler in der westlichen Ostsee von sieben auf fünf Dorsche pro Tag. Im Februar und März 2020 gilt eine maximale Entnahme von zwei Dorschen pro Tag für Angler. An der Küste Mecklenburg-Vorpommern und Rügen (SD24) gelten die Regelungen innerhalb der 6 Seemeilen (ca. 11 km) Küstenlinie.
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Angler Pro Dorsch 2020
Der Dorsch braucht Hilfe. In der Ostsee ist der Bestand rückläufig. Die Europäische Union berät im Oktober über Maßnahmen, die aus Sicht der Angler zum Teil nicht zielführend sind.
Die beiden großen Landesdachverbände an der Ostsee, der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV MV) und der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. (LSFV SH) unterstützt vom Bundesdachverband, dem Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV), fordern einen Eingriff, der dazu dient, den Dorschbestand nachhaltig zu stabilisieren - ohne Angler und Angeltourismus übermäßig einzuschränken.
Wir fordern:
- Keine Verschärfung des Tagesfanglimits
- Eine komplette Schonzeit in der Laichzeit Februar und März
- Eine Erhöhung des Mindestschonmaßes
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Die Kommission hat am 30.08.2019 ihre Fangempfehlungen für die Ostsee für das kommende Jahr bekanntgegeben. Insbesondere für den Dorsch sieht der Vorschlag der Kommission eine deutliche Einschränkung der Fangmöglichkeiten vor.
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EU-Kommission erlässt Sofortmaßnahmen für den kommerziellen Sektor
Für die Berufsfischerei gilt ab sofort ein Fangverbot auf Dorsch aus der östlichen Ostsee. Die Sofortmaßnahmen laufen zunächst bis Ende des Jahres und betreffen auch die sogenannte Subdivision 24. Die Küstenlinie Mecklenburg-Vorpommerns ist von den Sofortmaßnahmen jedoch ausgenommen. Details können der Durchführungsverordnung der EU-Kommission entnommen werden.