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Für die Anglerinnen und Angler in Deutschland wächst die Bedeutung der Europäischen Fischereipolitik stetig. Die Entscheidungen und Richtlinien der EU beeinflussen direkt die Gesetzgebung in der Bundesrepublik. In Deutschland gibt es rund 3,3 Millionen Angler[1], die in ihrer Freizeit fischen gehen und viel Zeit und Geld in ihr Hobby investieren. Durch ihr direktes Engagement im Gewässerschutz leisten sie einen bedeutenden ökologischen Beitrag. Ebenso kommt der Angelfischerei mittlerweile ein hoher sozioökonomischer Stellenwert zu. Um unseren Mitgliedern im Vorfeld der Europawahlen eine Orientierung geben zu können, haben wir alle deutschen Kandidierenden für die Europawahl 2019 angeschrieben.
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Ca. 380.000 europäische Bürgerinnen und Bürger haben die EU-Kommission aufgefordert, die strengen europäischen Wassergesetze zu verteidigen. Es war eine der größten Öffentlichkeitsbeteiligungen in der Geschichte der Europäischen Union. Das Gesetz, die so genannte Wasserrahmenrichtline (WRRL), soll sicherstellen, dass Flüsse, Seen und Feuchtgebiete wieder einen guten ökologischen Zustand erreichen. Für die Zukunft beinhaltet das Gesetz ein Verschlechterungsverbot.
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Europaabgeordnete fordern die Mitgliedsstaaten auf, die Datenlage zu verbessern und mehr Anstrengungen zum Schutz der Aale zu unternehmen.
Am 19.Februar 2019 hat der Fischereiausschuss des Europaparlaments einen Workshop zum Europäischen Aal abgehalten. Fachleute und Abgeordnete des Europäischen Parlamentes tauschten Informationen über die Situation des Aals und notwendige Maßnahmen zum Schutz dieser einzigartigen Fischart aus.
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Um sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und frühzeitig Einfluss auf mögliche Weichenstellung nehmen zu können, waren DAFV-Präsidentin, Dr. Christel Happach-Kasan und Dr. Stefan Spahn am 7. Februar nach Brüssel gereist und mit Vertretern der EU-Kommission zusammengetroffen. Mit von der Partie waren auch Vertreter der European Anglers Alliance (EAA) und des Europäischen Angelgerätehersteller-Verbandes (EFTTA).
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Angler dürfen in Meeresgebieten der EU auch weiterhin Fische zurücksetzen. Im Dezember wurde zwischen den EU-Institutionen eine vorläufige Vereinbarung getroffen, welche die Freizeitfischerei von der sogenannten „Anlandeverpflichtung“ in Meeresgebieten ausnimmt.