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Um sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und frühzeitig Einfluss auf mögliche Weichenstellung nehmen zu können, waren DAFV-Präsidentin, Dr. Christel Happach-Kasan und Dr. Stefan Spahn am 7. Februar nach Brüssel gereist und mit Vertretern der EU-Kommission zusammengetroffen. Mit von der Partie waren auch Vertreter der European Anglers Alliance (EAA) und des Europäischen Angelgerätehersteller-Verbandes (EFTTA).
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Angler dürfen in Meeresgebieten der EU auch weiterhin Fische zurücksetzen. Im Dezember wurde zwischen den EU-Institutionen eine vorläufige Vereinbarung getroffen, welche die Freizeitfischerei von der sogenannten „Anlandeverpflichtung“ in Meeresgebieten ausnimmt.
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Sitzung EU-Fischereiministerrat – Maßnahmen zum Schutz der Aale
Die EU-Fischereiminister haben sich gestern in Brüssel darauf geeinigt, die dreimonatige Schonzeit für den Aal 2019 in Nordostatlantik, Nord- und Ostsee fortzusetzen und im Mittelmeer einzuführen. Die Schonzeit gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer und umfasst nun alle Lebensstadien des Aals, also auch Aale kleiner als 12cm (Glasaalfang).
Für die Binnengewässer haben die in der Verordnung festgelegten Regelungen entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag keine Gültigkeit. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, im Zeitraum vom 1. August 2019 bis zum 29. Februar 2020 ein dreimonatiges Zeitfenster für ein Fangverbot für Aale in allen Lebensstadien für ihr jeweiliges Land zu erlassen.[badge style="note"]update[/badge] (der Zeitraum wurde ürsprünglich nur vom 1. September bis 31. Januar benannt)
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Bei den Verhandlungen für die Ratsentscheidung über die Fangmöglichkeiten 2019 in der Ostsee am 15.10.2018 scheint sich eine Erhöhung des bag-limit für Angler von 5 auf 7 Dorsche pro Tag in der westlichen Ostsee abzuzeichnen.
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Im Vorfeld der Verhandlungen der EU-Fischereiminister über die Fangquotenvorschläge für die Ostsee im kommenden Jahr, ist der DAFV jetzt noch einmal mit einer Erklärung an die Europäische Kommission herangetreten.