Verwaltungsgericht kippt Nachtangelverbot in Baden-Württemberg!
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Heute früh am Mittwoch, dem 14.07.2021, fiel die gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg. Der Präsident und ein Teil des Präsidiums des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFVBW) hatte eine Feststellungsklage eingereicht, welcher heute in Stuttgart von dem Verwaltungsgericht stattgegeben wurde. "Erst mal dürfen ja jetzt nur die Kläger als Privatperson nachts angeln, aber mit der richtigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Stuttgart ist das Verbot aus unserer Sicht nicht mehr haltbar. Wir werden nun umgehend das Gespräch mit dem Ministerium suchen", So Reinhardt Sosat, Geschäftsführer der Landesfischereiverband Baden-Württemberg.
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UPDATE!
Gerade hat uns die Nachricht erreicht, dass das Land das Urteil des Gerichts akzeptieren und kein Rechtsmittel einlegen will. Viel mehr will das Land das Urteil umsetzen und die " Norm zeitnah apassen", also das Nachtangelverbot aus der Landesfischereiverordnung streichen.
Es scheint also geschafft, das Nachtangelverbot ist gefallen!
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BILD Interview mit DAFV Geschäftsführer Alexander Seggelke
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Die Bildzeitung veröffentlicht seit einigen Wochen einen neuen Angelpodcast mit dem Titel „Bis zum Biss“. Der Angler, Audio- und Videoredakteur Stefan Netzebandt präsentiert in diesem Format alle 14 Tage Angeltipps von Experten, kontroverse Debatten und persönliche Geschichten rund um das Thema Angeln.
In der aktuellen Folge führt Netzebandt ein Interview mit dem Geschäftsführer des DAFV, Alexander Seggelke.
Hege und Pflege der Gewässer durch Angler weiter ohne deutschlandweite Rechtssicherheit
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Union, SPD und Grüne lehnen deutschlandweite Regelung für notwendige Zufahrten von Anglern zu Gewässern ab.
Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2021 den FDP-Antrag "Freie Fahrt für Angler" mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der AfD endgültig abgelehnt. Der Antrag hatte das Ziel, Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wie bei Jägern und Imkern auch, als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen und ihre wichtige Tätigkeit an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen.
Catch & Cook: Iss deinen eigenen Fisch!
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Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) hat eine neue Kampagne „Catch & Cook - Iss deinen eigenen Fisch“ ins Leben gerufen. Angeln macht nicht nur Spaß, es bietet auch die Möglichkeit, einen selbstgefangenen Fisch zu einem leckeren Gericht zuzubereiten. Dabei geht es um die Verwertung selbst gefangener Fische in der heimischen Küche. Neben Rezepten und Videos über die Zubereitung und Verwertung, gibt der Profikoch und leidenschaftliche Angler Moritz Freudenthal Kniffe und Tricks zur Verarbeitung, Kühlung oder Lagerung von Fischen. Dazu gibt es Hintergrundinformationen über den Fang und die Lebensweise heimischer Fischarten. Die Kampagne wird laufend mit aktuellen Videos erweitert und ist im Youtube-Kanal „Catch&Cook“ des DAFV verfügbar.
„Selbstgefangener Fisch erfüllt alle Kriterien an den modernen Zeitgeist! Er ist frisch, regional, nachhaltig erzeugt, klimaschonend und wächst artgerecht auf.“
In Zeiten, in denen die gesellschaftlichen Diskussionen über die Qualität unserer Lebensmittel zunehmen, haben Anglerinnen und Angler immer gute Argumente. Den Fang direkt am Gewässer oder in der Küche zuzubereiten ist für viele die Krönung eines gelungenen Tages.
Angeln ist eine schonende Form der Naturnutzung. Für jeden selbst gefangenen Fisch aus heimischen Gewässern muss kein Fisch aus Übersee importiert oder in Aquakulturen herangezogen werden.
In den Videos wird Moritz Freudenthal zukünftig bekannte Gäste aus der Anglerszene als auch interessierte Angler aus Angelvereinen aus ganz Deutschland begrüßen. Einen Eindruck vermittelt der Trailer rund um die Kampagne auf Youtube.
Bundesweite Regelungen zur Ausübung der Angelfischerei
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Zur Angelfischerei in Deutschland ist grundsätzlich nur derjenige berechtigt, der die notwendige Sachkunde zum Angeln besitzt. Diese wird üblicherweise im Rahmen einer amtlichen Fischerprüfung abgelegt. Hat man diese erfolgreich absolviert, kann man sich mit dem Prüfungsnachweis einen sogenannten Fischereischein bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen. Dieser Fischereischein ermöglicht es, eine Fischereierlaubnis – die Angel-Berechtigung für das zu beangelnde Gewässer - zu erwerben. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass in vielen Fällen auch eine Fischereiabgabe zu entrichten ist. Erst wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen, sind die Anglerinnen und Angler berechtigt, die Angelfischerei am jeweiligen Gewässer auszuüben.
DAFV Stellenausschreibung: Pädagogische Fachkraft für die Kinder- und Jugendarbeit (m/w/d)
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Der Deutsche Angelfischerverband e.V. stellt zum 1.10.2021 ein. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine Pädagogische Fachkraft für die Kinder- und Jugendarbeit (m/w/d) ab dem 1. Oktober 2021 für 40 Stunden pro Woche.
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